Hochschuleinrichtungen profitieren von 23 neuen ERASMUS Projekten  

erstellt am
24. 06. 05

Höchste Genehmigungsquote für Österreich - Österreichische Hochschulen weiterhin auf Erfolgskurs
Wien (bm:bwk) - „Wir können im kommenden Studienjahr 23 neue ERASMUS 1 Projekte starten“. Bildungsministerin Elisabeth Gehrer zeigt sich sichtlich erfreut über die von der EU genehmigten ERASMUS 1 Projekte, die ab 1. Oktober 2005 gestartet werden. „Der Stellenwert der österreichischen Hochschuleinrichtungen ist im europäischen Hochschulraum ausgezeichnet“.

Erfolgsrate von 88,5 %
Von 26 österreichischen Anträgen, die von einer österreichischen Hochschuleinrichtung koordiniert werden, genehmigte der Sokrates Ausschuss in Brüssel 23 positiv. Das entspricht einer Erfolgsrate von 88,5 %, die bis dato noch nie zuvor erreicht wurde. „Die hohe Genehmigungsquote ist ein deutliches Zeichen für die überdurchschnittliche Qualität der bisher durchgeführten österreichischen ERASMUS Projekte“, so Bildungsministerin Elisabeth Gehrer. Ingesamt erhält Österreich trotz der Teilnahme von 31 Ländern, die zum Teil viel mehr Einwohner und Hochschulen umfassen als Österreich, 10,23 % der ERASMUS 1 Gesamtmittel.

Österreichische Hochschuleinrichtungen profitieren
Das Auswahlergebnis sorgt damit für einen erfreulich hohen direkten Rückfluss an EU-Fördermitteln an die österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Akademien. Die einzelnen Programmschienen der neuen ERASMUS 1 Projekte setzen sich heuer aus neuen Intensivprogrammen, Verlängerungsanträgen und Lehrplanentwicklungsprojekten zusammen.

Ministerin Gehrer: „Das Zusammenwirken von engagierten Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren sowie den internationalen Büros der Institutionen und der Sokrates Nationalagentur Österreich, trägt so Früchte, die der vermehrten Internationalisierung und dem europäischen Hochschulraum zugute kommen“.

Erasmus 1 - Europäische Zusammenarbeit der Hochschulen
Die grundlegende Voraussetzung, um als Hochschuleinrichtung an Sokrates/Erasmus teilnehmen zu können, ist die Beantragung der so genannten Erasmus Hochschulcharta bei der Europäischen Kommission. Die Hochschulcharta berechtigt Institutionen dazu, Mittel für Mobilität bei der Nationalagentur und für transnationale ERASMUS-Projekte bei der Europäischen Kommission zu beantragen. Der Bereich ERASMUS umfasst Projekte zur gemeinsamen Entwicklung und Umsetzung und Verbreitung von Hochschullehrplänen. ERASMUS 1 Projekte werden über die Europäische Kommission abgewickelt
     
zurück