Höchste Genehmigungsquote für Österreich - Österreichische
Hochschulen weiterhin auf Erfolgskurs
Wien (bm:bwk) - „Wir können im kommenden Studienjahr 23 neue ERASMUS 1 Projekte starten“. Bildungsministerin
Elisabeth Gehrer zeigt sich sichtlich erfreut über die von der EU genehmigten ERASMUS 1 Projekte, die ab 1.
Oktober 2005 gestartet werden. „Der Stellenwert der österreichischen Hochschuleinrichtungen ist im europäischen
Hochschulraum ausgezeichnet“.
Erfolgsrate von 88,5 %
Von 26 österreichischen Anträgen, die von einer österreichischen Hochschuleinrichtung koordiniert
werden, genehmigte der Sokrates Ausschuss in Brüssel 23 positiv. Das entspricht einer Erfolgsrate von 88,5
%, die bis dato noch nie zuvor erreicht wurde. „Die hohe Genehmigungsquote ist ein deutliches Zeichen für
die überdurchschnittliche Qualität der bisher durchgeführten österreichischen ERASMUS Projekte“,
so Bildungsministerin Elisabeth Gehrer. Ingesamt erhält Österreich trotz der Teilnahme von 31 Ländern,
die zum Teil viel mehr Einwohner und Hochschulen umfassen als Österreich, 10,23 % der ERASMUS 1 Gesamtmittel.
Österreichische Hochschuleinrichtungen profitieren
Das Auswahlergebnis sorgt damit für einen erfreulich hohen direkten Rückfluss an EU-Fördermitteln
an die österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Akademien. Die einzelnen
Programmschienen der neuen ERASMUS 1 Projekte setzen sich heuer aus neuen Intensivprogrammen, Verlängerungsanträgen
und Lehrplanentwicklungsprojekten zusammen.
Ministerin Gehrer: „Das Zusammenwirken von engagierten Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren sowie den internationalen
Büros der Institutionen und der Sokrates Nationalagentur Österreich, trägt so Früchte, die
der vermehrten Internationalisierung und dem europäischen Hochschulraum zugute kommen“.
Erasmus 1 - Europäische Zusammenarbeit der Hochschulen
Die grundlegende Voraussetzung, um als Hochschuleinrichtung an Sokrates/Erasmus teilnehmen zu können, ist
die Beantragung der so genannten Erasmus Hochschulcharta bei der Europäischen Kommission. Die Hochschulcharta
berechtigt Institutionen dazu, Mittel für Mobilität bei der Nationalagentur und für transnationale
ERASMUS-Projekte bei der Europäischen Kommission zu beantragen. Der Bereich ERASMUS umfasst Projekte zur gemeinsamen
Entwicklung und Umsetzung und Verbreitung von Hochschullehrplänen. ERASMUS 1 Projekte werden über die
Europäische Kommission abgewickelt |