Schutz vor Naturgefahren: Gerüstet in die Zukunft  

erstellt am
24. 06. 05

Bilanz der Schadensereignisse 2005 und Ausblick auf wichtige Projekte des Hochwasserschutzes und der Wildbach- und Lawinenverbauung in Österreich
Wien (bmlfuw) - Überschwemmungen sind neben Stürmen die häufigsten Ursachen für Schäden aus Naturereignissen. Rund ein Drittel aller Schadensereignisse und ein Drittel der volkswirtschaftlichen Schäden sind weltweit auf die Folgen von Hochwasser zurückzuführen. Da derartige Ereignisse nicht zu verhindern sind, müssen wir uns vor den Auswirkungen bestmöglich schützen und uns auf mögliche Krisensituationen optimal vorbereiten. In Österreich werden für die Wildbach- und Lawinenverbauung jährlich 108 Millionen Euro sowie für Hochwasser- schutzprojekte 75 Millionen Euro investiert. „Projekte der Schutzwasserwirtschaft und die Schärfung des Risikobewusstseins in der Bevölkerung sind wichtig, um in Zukunft das Schadenspotenzial deutlich zu minimieren. Zur Information der Bevölkerung legen wir dazu heute die Broschüre „Bundeswasserbauverwaltung, Jahresbericht 2004“ vor“, so Wolfgang Stalzer, Leiter der Sektion Wasser im Lebensministerium, am Donnerstag (23. 06.). Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.

Bilanz der Hochwasserereignisse 2005
Die Hochwasserereignisse im heurigen Jahr hatten in Österreich im Wesentlichen lokale, kleinräumige Auswirkungen. Sie waren vor allem durch die Schneeschmelze im März und durch besonders intensive Gewitterregen, wie zuletzt im Mai und im Verlauf der ersten Junihälfte in weiten Teilen Salzburgs, Nieder- und Oberösterreichs, bedingt. Die Schäden betrafen hauptsächlich überflutete Keller, die von den Feuerwehren ausgepumpt werden konnten und lagen je nach Ausbaugrad und Nutzung des Kellers zuletzt bei rund elf Millionen Euro.

Erster Jahresbericht der Bundeswasserbauverwaltung
Der Jahresbericht der Bundeswasserbauverwaltung hat das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeiten des Lebensministeriums zu informieren und sie dadurch von (möglichen) Betroffenen zu Beteiligten zu machen. Denn effiziente Schadensminderung ist nur im Wege einer gemeinsamen Risikopartnerschaft zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern zu verwirklichen. Der Schutz des Menschen und seines Hab und Gutes vor den Auswirkungen von Hochwasser bildet die zentrale Aufgabenstellung für die Bundeswasserbauverwaltung (BWV).

Projekte der Zukunft
Ein so genannter „Aktionsplan Hochwasserschutz – Gewässerentwicklung 2015“ wird im Wesentlichen neben den Zielen und Grundsätzen das erweiterte mittelfristige Umsetzungsprogramm für die Schutzwasserwirtschaft beinhalten. Darin wird auch eine entsprechende Prioritätenliste (nach Gefährdungs- und Schadenspotenzialen) enthalten sein. Dieser Aktionsplan wird durch das Lebensministerium Zug um Zug umgesetzt. Die Bereitstellung der Bundesmittel „für Maßnahmen des Schutzbaues zur Vorbeugung gegen künftige Hochwasserschäden sowie zur Finanzierung von passiven Hochwasserschutzmaßnahmen im Sinne des Wasserbautenförderungsgesetzes“ ist dazu eine unerlässliche Grundlage und erfolgt seit einigen Jahren ausschließlich im Wege des Katastrophenfonds. Zahlreiche Hochwasser-ereignisse unterschiedlichen Ausmaßes haben aber gerade in den letzten Jahren gezeigt, dass trotz der bisher gesetzten Maßnahmen ein erheblicher Mehrbedarf verbunden mit einem massiven Umsetzungsdruck vorhanden ist.

So werden derzeit etwa an der Leitha und der Traisen (NÖ), am Stooberbach (Bgld), an der Großarlerache (Sbg), am Lech (Tirol), am Bodensee (Vbg.) und an vielen weiteren Flüssen und Bächen Hochwasserschutzprojekte realisiert. Begleitend zu diesen technischen Maßnahmen, die auch eine Verbesserung der Ökologie der Flüsse bewirken, ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger über Hochwassergefahren zu informieren und das Bewusstsein für Risiko und Restrisiko eines Hochwassers zu schärfen. Nur wer die Gefahr kennt, kann ihr entsprechend begegnen und mit sinnvollen Maßnahmen dazu beitragen, die möglichen vom Hochwasser hervorgerufenen Schäden und Gefahren zu vermeiden oder zumindest zu verringern.

In diesem Zusammenhang ist auch auf zwei aktuelle Publikationen zu verweisen: „Die Kraft des Wassers – Richtiger Gebäudeschutz vor Hoch- und Grundwasser“, die hilfreiche Informationen für private HauseigentümerInnen gibt. Die Studie „FloodRisk – Analyse der Hochwasserereignisse vom August 2002“ befasst sich mit dem Hochwasser 2002. Beide Publikationen sind über die Homepage des Lebensministeriums zu bestellen: www.lebensministerium.at/publikationen

Kernpunkte für zukünftige Hochwasserstrategien
Um den Schutz von Menschenleben, den Schutz der Lebensgrundlagen und den Schutz der Gewässer bestmöglich abzusichern und das Schadensausmaß bei künftigen Hochwasserkatastrophen zu verringern sind folgende Schritte Zug um Zug umzusetzen:

  • Aufzeigen der Grenzen des Schutzes und der Verantwortung der Beteiligten
  • Gefahrenkenntnis und Gefahrenbewusstsein fördern
  • Angepasste Nutzung durch die Raumplanung sicherstellen
  • Anreizsysteme zur Eigenvorsorge fördern
  • Abstimmung aller Planungen der öffentlichen Hand
  • Schutzmaßnahmen wo nötig
  • Notfallplanung und Katastrophenschutzmaßnahmen ausbauen
  • Finanzielle Vorsorge sicherstellen


Geschäftsfeld „Schutz vor Naturgefahren“
Die hier genannten Aktivitäten der Bundeswasswerbauverwaltung (BWV) sind gemeinsam mit den Maßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) in das Geschäftsfeld „Schutz vor Naturgefahren“ eingebettet. Gemeinsam verfolgen diese Institutionen – geleitet von den bereits erwähnten Kernpunkten für zukünftige HW-Schutzstrategien – innovative und integrale Konzepte für einen möglichst umfassenden Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur vor den Schäden durch Hochwässer. In diesem Zusammenhang wurden von den Zentralstellen die Fragestellungen der einheitlichen hydrologischen Grundlagen, der Definition von Restrisiko und die zugrunde liegenden Richtlinien einer genaueren Betrachtung unterzogen. Eine gemeinsame Richtlinie für die Gefahrenzonenplanung wird im September bei der Jubiläumsveranstaltung „30 Jahre Gefahrenzonenplan“ in Villach präsentiert. Näheres dazu unter www.gefahrenzonenplan.at

Eine neue Form der Zusammenarbeit
Die Ergebnisse des bereits erwähnten Projektes „Flood Risk“ beinhalten auch Empfehlungen für eine verstärkte Abstimmung der Planungsinstitutionen im Bereich Schutz vor Naturgefahren. Diese Empfehlungen wurden in diesem Geschäftsfeld aufgegriffen und über die bestehenden Kooperationen hinaus eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der WLV und der BWV mit Beginn dieses Jahres initiiert.

     
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