Plank: Sicherung von gentechnischfreiem Saatgut
St. Pölten (nlk) - Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag (21. 06.)
u. a. auch das Gentechnik-Vorsorgegesetz beschlossen. Es regelt jene Agenden, die das Bundesgesetz nicht erfasst,
präzisiert die Aufgaben der Behörde und zielt auf eine abgestimmte und koordinierte Vorgangsweise mit
benachbarten Bundesländern ab. „Es soll auch weiterhin die Produktion von qualitativ hochwertigem, gentechnikfreiem
Saatgut ermöglichen. Die Zucht von 100 Prozent gentechnischfreiem Saatgut ist ein erfolgreicher Eckpfeiler
der niederösterreichischen Landwirtschaft, der auch in Zukunft hoher Stellenwert beigemessen wird. Daher sollen
die niederösterreichischen Landwirte auch weiterhin die Möglichkeit haben, gentechnisch unverändertes
Saatgut anzubauen“, betont Dipl.Ing. Josef Plank. Da laut EU der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
aus Wettbewerbsgründen nicht verboten werden kann, hat Niederösterreich nun das Gesetz vorgelegt.
Das Gentechnik-Vorsorgegesetz stellt sicher, dass auch in den nächsten Jahren gentechnisch unverändertes
Saatgut produziert werden kann. Das Gesetz ist auf 5 Jahre befristet. Ein allfälliger Anbau von gentechnisch
veränderten Substanzen wird von umfangreichen Auflagen begleitet. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die verpflichtende
Information der Öffentlichkeit über ein solches Vorhaben. Der Anbau soll nur mit Bewilligung der Landesregierung
zulässig sein. Darüber hinaus wird die Behörde auch die Möglichkeit haben, bei Verstößen
gegen die vorgeschriebenen Auflagen die Wiederherstellung des früheren Zustandes anzuordnen. |