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Rechnungshof-Bericht zu Grassers "Homepage" |
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erstellt am
21. 06. 05
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BMF nimmt die RH-Kritik zum Ablauf des Verfahrens zur Kenntnis
Das Bundesministerium für Finanzen hält fest, dass alle Verwaltungsbehörden
korrektes steuerliches Vorgehen festgestellt haben
Wien (bmf) - Zum am Montag (20. 06.) veröffentlichten Rechnungshofbericht hält das
Finanzministerium fest: Der Rechnungshof kritisiert nicht - wie einst von der Opposition behaupte - die Sachentscheidung,
dass steuerlich völlig korrekt gehandelt wurde, sondern lediglich das Verfahren. Die Verfahrenskritik nimmt
das BMF zur Kenntnis, hält dazu aber fest, dass 2 Finanzämter, 10 Beamte, nach Anregung des RH diesen
Fall sogar zweimal im Detail geprüft haben und jedes Mal zum selben Ergebnis kamen: Steuerlich korrekt gehandelt.
Ergebnis eindeutig: steuerlich völlig korrekt gehandelt: Im Juli 2003 haben sowohl Karnl-Heinz Grasser als
auch der Verein zur Förderung der New Economy sämtliche Unterlagen an die zuständigen Finanzbehörden
zur Prüfung einer möglichen Steuerpflicht übergeben. Die unabhängigen Finanzbehörden,
2 Finanzämter, 10 Finanzbeamte haben eine klare Entscheidung gefällt: Steuerlich völlig korrekt
gehandelt.
Doppelt geprüft: Der Rechnungshof regte eine Vertiefung der Prüfung in Bezug auf mögliche erbschafts-
bzw. schenkungssteuerrelevante Tatbestände durch die Behörden an, auch diese Prüfung kam zu einem
eindeutigen Ergebnis: Steuerlich völlig korrekt gehandelt. Die Sachverhaltsermittlung ist nach Ansicht des
BMF sehr umfassend und vollständig erfolgt. Von zwei unabhängigen Finanzämtern wurden alle für
die Beurteilung der steuerlichen Tatbestände erforderlichen Daten, Belege, Verträge, Satzungen und sonstigen
erforderlichen Unterlagen abverlangt und rechtlich gewürdigt.
Über 2 Jahre Ermittlungen und Prüfungen - Rechtsmeinung klar: Sowohl die zuständigen Verwaltungsbehörden
als auch die unabhängige Justiz haben eindeutig entschieden: Es waren keine Steuern zu zahlen: Zwei unabhängige
Finanzämter nach zweimaliger Prüfung, die Würdigung des Sachverhaltes durch das BMF, die Volksanwaltschaft,
namhafte Experten, zB Univ. Prof. Dr. Eduard Lechner, Dr. Roman Leitner und schließlich die unabhängigen
Justizbehörden kamen einstimmig zur Überzeugung, dass völlig korrekt gehandelt wurde. Anzumerken
ist besonders, dass die Strafgerichte, das Oberlandesgericht und der unabhängige Richtersenat den gegenständlichen
Fall ca. zwei Jahre eingehend geprüft haben. Die Justizbehörden haben sich besonders intensiv mit der
Frage einer theoretisch möglichen Schenkungssteuerpflicht befasst. Dies führte auch dazu, dass eine Einvernahme
des Herrn Bundesminister für Finanzen erfolgte. Das Ergebnis der intensiven Befassung: die von Josef Cap,
Günther Kräuter und Christoph Matznetter erstatteten Anzeigen wurden zurückgelegt und das Verfahren
eingestellt. |
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Gahr: "Keine Steuerpflicht bei Grasser-Homepage"
Wien (övp-pk) - "Wie auch eine Vielzahl an vorherigen Prüfungen stellte der Bericht
des Rechnungshofes zur Grasser-Homepage fest, dass keine Steuerpflicht gegeben ist. Die Homepage von Karl-Heinz
Grasser wurde steuerlich korrekt gehandhabt", so ÖVP- Rechnungshofsprecher Hermann Gahr am Montag (20. 06.)
nach der Veröffentlichung des Rechnungshofberichtes zur steuerlichen Gebarung des Vereins zur Förderung
der New Economy.
"Mit dem Bericht wurde nun auch von der Obersten Kontrollbehörde Österreichs festgestellt, dass
es zur Homepage von Bundesminister Karl-Heinz Grasser aus steuerlicher Sicht wenig bis gar keine Kritikpunkte gibt.
Die Sachentscheidung wurde nicht in Frage gestellt, es bestand also in keinem Fall eine Steuerpflicht", erklärte
Gahr.
"Die langjährigen Skandalisierungsversuche der Opposition führten auch bei diesem Thema wieder einmal
in die Sackgasse. Auch die Kolleginnen und Kollegen der Opposition sollten nicht voreilig nach Rücktritten
rufen, sondern die Ergebnisse des Rechnungshofberichtes genau anschauen. Positiv zu werten ist immerhin, dass Kollege
Kräuter den Rücktritt vom Finanzminister Grasser - wie noch im August 2004 gefordert - nicht mehr verlangt,"
so Rechnungshofsprecher Gahr.
Auf die Vorwürfe der unzureichenden Erhebung entgegnet der ÖVP-Rechnungshofsprecher abschließend:
"Dem Rechnungshof wurden sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Dieser kritisierte anschließend
zwar die Verfahrensfrage, jedoch keineswegs die Sachentscheidung." |
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Matznetter: Grassers untergeordnete Behörden haben "völlig versagt"
Wien (sk) - Durch den am Montag (20. 06.) vorgelegten Rechnungshof-Bericht zur Homepage-Affaire
ist für SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter klargestellt, dass kein ordnungsgemäßes Verfahren
durch die dem Finanzminister untergeordneten Behörden abgewickelt wurde. "Die Finanzminister Grasser
untergeordneten Behörden haben völlig versagt - noch dazu, wo die Entscheidung ausschließlich zugunsten
des Finanzministers selbst und zugunsten des Vereins seiner Kabinettsmitarbeiter gefallen ist. Dies ist die alleinige
Verantwortung von Finanzminister Grasser", so Matznetter gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.
Was jetzt zu geschehen habe, sei klar: Die Staatsanwaltschaft müsse im anhängigen bzw. wieder aufzunehmenden
Verfahren klären, ob die Vereinsfunktionäre die Mittel ordnungsgemäß verwendet haben. Die
Finanzbehörden hätten durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens die Steuerpflicht neuerlich zu prüfen.
Österreich dürfe nicht zu einer Bananenrepublik verkommen. "Es ist Ihre persönliche Verantwortung,
in Ihrem privaten Homepage-Skandal, Herr Minister Grasser. Treten Sie zurück oder ermöglichen Sie eine
ordnungsgemäße Überprüfung", schloss Matznetter. |
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Kogler: Alle zahlen Steuern, nur KHG nicht
Wien (grüne) - "Der Rechnungshofbericht zur Causa Grasser ('Außenprüfung bei
Finanzämtern') beweist einmal mehr die Unbelehrbarkeit, Abgehobenheit und ungenierte Inanspruchnahme von Privilegien
durch den Finanzminister. Die vergleichende Prüfung des Rechnungshofs hat gravierende, schier unglaubliche
Fehlleistungen der dem Finanzminister unterstellten Finanzämter aufgezeigt. Der Rechnungshof (RH) hat festgehalten,
dass in keinem anderen Steuerverfahren bei Vereinen derart verfahren wurde. Der RH bezeichnet die Rechtsansicht
des Finanzministeriums wörtlich als 'nicht haltbar' (S 43). Das fortgesetzte Motto von Grasser und Weißwäscher
Finz in der Causa Homepage ist offenbar: 'Alle zahlen Steuern, nur Karl-Heinz nicht'", so Werner Kogler, Vorsitzender
des Rechnungshofausschusses und Budgetsprecher der Grünen, am Montag (20. 06.).
Die von Grasser und Finz ins Treffen geführten finanzrechtlichen Begründungen würden nämlich
vom Rechnungshof (RH) in keiner Weise gewürdigt. Die von Graser & Finz aufgestellten Behauptungen, dass
aufgrund von Entscheidungen in einem anderen Rechtsbereich keine Schenkungssteuerpflicht vorliege, werde vom Rechnungshof
mehrfach zurückgewiesen, zumal die ins Treffen geführten Bestimmungen in der konkreten Causa gar nicht
anwendbar seien. "Damit schließt sich auch der Rechnungshof sämtlichen seriösen ExpertInnen
an und bezieht sich sogar auf deren Sachmeinung", so Kogler
Darüber hinaus stellt der RH fest, dass die Zuwendung der Industriellenvereinigung ausschließlich den
Finanzminister selbst und nicht wie behauptet den Verein begünstigen. "Das Grasser-Finz-Geschwafel von
satzungsgemäßer Zuwendung und daraus resultierender Steuerfreiheit erweist sich als das, was es ist:
Geschwafel", so Kogler. |
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