Genfer Flüchtlingskonvention Magna Charta des Flüchtlingswesens
Wien (pk) - „Die Genfer Flüchtlingskonvention, die aus den Erfahrungen kurz vor und nach dem
2.Weltkrieg gestaltet ist, ist die Magna Charta des Flüchtlingswesens“, sagte Nationalrats- präsident
Dr. Andreas Khol am Montag (20. 06.) anlässlich des Festaktes „50 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention“
in den Redoutensälen der Hofburg. Der Nationalratspräsident hob damit die Tatsache, dass es zur Zeit
des NS-Regimes kein Asylrecht gegeben hat, als entscheidend für die Entwicklung der Flüchtlingskonvention
hervor. 1938 war die jüdische Bevölkerung Österreichs schutzlos, viele wurden aber von den USA,
Frankreich, der Tschechoslowakei und Großbritannien aufgenommen.
Die Genfer Flüchtlingskonvention, die in Österreich seit 50 Jahren in Kraft ist, habe in der Zeit des
Kommunismus und der Trennung Europas durch den Eisernen Vorhang vielen Menschen die Flucht vor dem Kommunismus
ermöglicht. Gerade für Österreich habe sie immer große Bedeutung gehabt, wie Khol anhand „eindrucksvoller
Ziffern“ im Zusammenhang mit Flüchtlingsströmen nach Österreich illustrierte. Er erwähnte unter
anderem jene 180.000 Menschen, die während des Ungarnaufstandes 1956/1957 nach Österreich geflüchtet
sind und die 95.000 Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina in den Jahren 1992 und 1993. In Summe hätten
die Flüchtlingsströme mit über zwei Millionen Menschen nach Österreich große materielle
Anstrengungen des österreichischen Volkes bedurft, so Khol. „Daher ist es an der Zeit, den Österreicherinnen
und Österreichern, die grundsätzlich hinter dem Asylrecht stehen, zu danken.“
Heute sei eine Erneuerung des Bekenntnisses zum Asylrecht vonnöten, auch die EU sei gefordert, so Khol, der
betonte, dass es „kein Asylrecht a la carte“ geben könne. „Wir brauchen eine gleichmäßige Verteilung
der Lasten und einen Einbau des Asylrechts in das Regelwerk der EU.“ Dafür sei auch der Schutz vor Missbrauch
und eine klare Trennung zwischen Einwanderung und Durchwanderung einerseits und Asyl andererseits notwendig. „Nur
wenn Verfolgte sauber von Einwanderungswilligen getrennt werden, kann der Kerngedanke des Asylrechts gewahrt werden“,
so Khol, der die Bekämpfung des Schlepperwesens und der Organisierten Kriminalität als Herausforderungen
der heutigen Zeit nannte.
Die Schaffung klarer Rechtsgrundlagen und deren Einbettung in die EU sei wesentlich. Dazu sei eine Harmonisierung
des Asylrechts mit gemeinsamen Grundsätzen auch in den neuen EU-Mitgliedstaaten unabdingbar.
Abschließend verwies Khol auf das „moderne österreichische Asylrecht“, das die Rechte der Flüchtlinge
ebenso gewährleiste wie den Schutz gegen Missbrauch. „Unser Ziel muss der Schutz vor Verfolgung als Grundrecht
sein, das im 20. Jahrhundert entwickelt wurde.“ |