Mehr Personal an den Asylgerichten
Wien (pk) - Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Freiheitlichen hat das von der Regierung vorgelegte
Fremdenrechtspaket 2005 am Freitag (01. 07.) den Innenausschuss des Nationalrats passiert. Mit diesem Gesetzespaket
wird das gesamte Asylrecht und das Aufenthaltsrecht für Fremde neu geregelt. Ziel ist es unter anderem, Asylverfahren
zu beschleunigen und das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht mit dem Ausländerbeschäftigungsgesetz abzustimmen.
Im Ausschuss wurde an der Regierungsvorlage mittels eines gemeinsamen Abänderungsantrages der Koalitionsparteien
und der SPÖ noch eine Reihe von Klarstellungen und Adaptierungen vorgenommen, an den zentralen Punkte des
Gesetzespakets ändert sich jedoch nichts wesentliches.
So wird etwa im Asylgesetz klargestellt, dass bei einer Ausweisung traumatisierter Flüchtlinge auf den Gesundheitszustand
des Asylwerbers und eine ausreichende psychologische und medizinische Betreuung im für seinen Asylantrag zuständigen
Staat Bedacht zu nehmen ist. Zudem wird präzisiert, dass Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt von Fremden in
Österreich nur dann bestraft wird, wenn diese vorsätzlich erfolgt. Die Erschleichung eines Einreise-
oder Aufenthaltstitels kann auch mit einer Geldstrafe - anstelle einer zwingenden Freiheitsstrafe - geahndet werden.
Weiters wurde zahlreichen Anregungen des Datenschutzrates Rechnung getragen.
Hinsichtlich der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung als Selbständiger an Drittstaatsangehörige wird
normiert, dass nur solche selbständige Tätigkeiten bewilligt werden, an der ein wirtschaftliches und
arbeitsmarktpolitisches Interesse Österreichs besteht. Kontrollmaßnahmen sollen Scheinselbständigkeit
verhindern. Zudem wird in einer so genannten Ausschussfeststellung festgehalten, dass die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung
für Selbständige nur dann in Frage kommt, wenn nachweislich keine Absicht zur Niederlassung besteht,
beispielsweise dürfen keine Büro- oder Lagerräume angemietet werden.
Die Bestimmungen über die Erlassung der Niederlassungsverordnung, die ursprünglich im Fremdengesetz verbleiben
hätten sollen, werden in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz integriert, sodass das Fremdengesetz zur
Gänze aufgehoben werden kann.
Konkretisiert werden die neuen Bestimmungen über den Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS). Demnach soll
in Linz eine Außenstelle des UBAS eingerichtet werden, die aus zumindest vier Senaten besteht. Gleichzeitig
werden die Voraussetzungen für eine personelle Aufstockung des Bundesasylsenats geschaffen.
In einer Reihe von Ausschussfeststellungen präzisiert der Innenausschuss, wie einzelne Bestimmungen des Fremdenrechtspakets
zu interpretieren sind. So wird festgehalten, dass die Liste sicherer Herkunftsstaaten erst dann von Relevanz ist,
wenn ein Asylwerber gegen einen negativen Asylbescheid beruft. Zuvor muss die Behörde entscheiden, ob ihm
Asyl in Österreich gewährt wird oder nicht. Hungerstreikende Asylwerber sind in jedem Fall ärztlich
zu betreuen.
In Österreich aufhältige Fremde sollen darüber hinaus nur dann Auskunft über Zweck und Dauer
ihres Aufenthalts erteilen und ausreichende Existenzmittel nachweisen müssen, wenn zur Überprüfung
ihres Aufenthaltsrechts ein entsprechender Grund besteht. Touristen sind von einer derartigen Verpflichtung nicht
betroffen. Keine Aufenthaltsbewilligung sollen Personen erhalten, die, wie es in einer Ausschussfeststellung heißt
"gegen die Wertvorstellungen eines europäischen, demokratischen Staates und seiner Gesellschaft eingestellt
sind" und die begründete Annahme besteht, dass sie andere Menschen von dieser Einstellung zu überzeugen
versuchen bzw. Personen und Organisationen unterstützen, die entsprechende Ziele verfolgen.
In der Debatte nannte Abgeordneter Günter Kößl (V) als Ziel des Asylgesetzes die Beschleunigung
der Asylverfahren und das Abstellen von Missbrauch. Um Missbrauch zu verhindern, werde es Gebietsbeschränkungen
für Asylwerber während des Zulassungsverfahrens ebenso geben wie die Zustellung eines Bescheides durch
die Fremdenpolizei. Ferner wurde die Bestimmung über die Traumatisierung neu gefasst und dem UBAS wird mehr
Personal zur Verfügung gestellt werden, damit die Verfahren schneller abgewickelt werden können. Die
Vorlage entspricht nach Ansicht des Redners den heutigen Anforderungen; daher könnte man "mit ein bisschen
gutem Willen" diesem Gesetz zustimmen, sagte er.
G-Abgeordnete Terezija Stoisits äußerte sich kritisch dazu, dass man seit Vorlage des Fremdenrechtspaketes
seitens der Regierungsparteien keinen Kontakt zu den Grünen gesucht habe. Als positive Veränderung sah
sie die Aufstockung des UBAS und die Tatsache, dass diese nicht mehr auf Zeit bestellt werden, an. Unzufrieden
zeigte sie sich mit den Ausschussfeststellungen, die keine Klarstellungen enthalten, sondern juristische Formulierungen
beinhalten, die schwer zu verstehen sind. Sie zitierte in diesem Zusammenhang einige Bestimmungen aus dem FPG und
dem NAG. – Im Rahmen der weiteren Diskussion wurden von einem Beamten des Innenministeriums einzelne Passagen aus
den Ausschussfeststellungen erläutert.
Abgeordneter Werner Miedl (V) meinte, wenn man einem Gesetz nicht zustimmen möchte, lassen sich immer ausreichend
Gründe hierfür finden. Seiner Ansicht nach entsprechen die Gesetzesänderungen der Verfassung, der
Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention. Die drei Gesetzesmaterien wurden intensiv diskutiert,
die Bestimmungen sind praktikabel, und es bestehe das Bemühen, den UBAS in einen Verwaltungsgerichtshof umzuwandeln.
Daher brachte er einen Entschließungsantrag zur Schaffung eines Bundesasylgerichtes als zweite Instanz ein.
Damit hofft man, eine weitere Verkürzung der Verfahren zu erreichen und wesentliche Kosten im Bereich der
Grundversorgung von Asylwerbern einzusparen.
Abgeordneter Norbert Darabos (S) teilte mit, dass seine Fraktion dieser Regierungsvorlage in der geänderten
Fassung die Zustimmung erteilen werde. Die SPÖ habe es sich nicht leicht gemacht, betonte er und zeigte sich
davon überzeugt, dass mit dem Paket die Tradition, die Österreich im Flüchtlingsbereich ausgezeichnet
hat und auszeichnet, fortgesetzt werde. Die Vorlagen halten die Genfer Flüchtlingskonvention und die Menschenrechtskonvention
ein und seien verfassungskonform. Vor allem werden in Hinkunft die Asylverfahren beschleunigt und jenen weiterhin
Schutz gewährt, die ihn brauchen. Damit die Verfahren noch effizienter abgewickelt werden, treten die Sozialdemokraten
für die Schaffung eines Asylgerichtshofes ein. Außerdem hob Darabos hervor, dass ein Asylwerber nicht
gegen seinen Willen zwangsernährt werden kann. Ferner habe die SPÖ erreicht, dass traumatisierte Flüchtlinge
nicht abgeschoben werden dürfen. Als Verhandlungserfolg wertete er auch die Bestimmung, dass durch das Niederlassungs-
und Aufenthaltsgesetz keine Billigarbeitskräfte, und somit Lohndumping, nach Österreich kommen.
Auch seine Fraktionskollegin Elisabeth Hlavac unterstrich die Verbesserungen, die im Rahmen der Verhandlungen erzielt
wurden. Da die SPÖ der Integrationsvereinbarung nicht zustimmen könne, verlangte sie getrennte Abstimmung.
Abgeordnete Brigid Weinzinger (G) bezweifelte, dass ein Gesetz, das eine Zwangsernährung von Menschen im Hungerstreik
vorsieht, der Menschenrechtskonvention entspricht. In Richtung SPÖ meinte sie, wenn dieselben Inhalte in andere
Formulierungen gekleidet werden, mache das die Sache nicht besser. Der Inhalt der Vorlagen trage eindeutig die
Handschrift von Schwarz-Blau: verschärfen, zumachen, Menschen, die sich in Not befinden, nicht unterstützen.
Ungelöst bzw. verschärft wurden aus ihrer Sicht die Bestimmungen betreffend Traumatisierungsopfer, hinsichtlich
der Zwangsernährung und bezüglich Schubhaft von Minderjährigen.
Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) meinte, die Grünen, vor allem Stoisits und Weinzinger, wollen nicht zugeben,
dass es Asylmissbrauch gibt. Vielmehr treten sie dafür ein, dass möglichst viele Leute, ob berechtigt
oder nicht, nach Österreich kommen, aber sie denken nicht daran, was im Interesse der Gesamtbevölkerung
liegt. Die Menschen wünschen, dass Missbrauch hintangehalten wird. Zu dem von Weinzinger erhobenen Vorwurf,
das Asylgesetz sei menschenrechtswidrig, betonte die Abgeordnete, dass im Hearing kein einziger Experte, weder
ein Rechts- noch ein Verfassungsexperte, den Vorwurf der Menschenrechtswidrigkeit erhoben habe. Partik-Pable räumte
ein, dass manche Bestimmungen in dem Paket schwer lesbar sind. In Zukunft möge man sich bemühen, Gesetze
so auszuformulieren, damit sie jeder, auch der Beamte ohne juristische Ausbildung, der es zu vollziehen hat, versteht.
Zu der Feststellung Weinzingers, man könne Traumatisierte nicht so behandeln, meinte die Rednerin, alle EU-Staaten
gingen streng nach Dublin vor. Wenn jemand unter Traumatisierung leide, bleibe er so lange in Österreich,
bis er alles vorbringen kann, was er bisher nicht vorbringen konnte. Sind die Folgen der Traumatisierung abgeklungen,
werde er in den Staat, aus dem er gekommen ist, zurückgeschickt.
Abgeordneter Matthias Ellmauer (V) betonte abermals, dass das Paket der Menschenrechtskonvention und der Genfer
Flüchtlingskonvention entspreche und verfassungskonform sei. Erfreut zeigte er sich auch über die Aufstockung
des UBAS, da der bestehende Rückstau schneller abgearbeitet werden kann.
Auf eine entsprechende Frage von Ausschussvorsitzendem Rudolf Parnigoni (S) versicherte Innenministerin Liese Prokop,
dass es zu einer personellen Aufstockung im Unabhängigen Bundesasylsenat kommen wird. Vorgesehen sind 15 bis
20 zusätzliche Richter, zudem soll der zusätzliche Personalbedarf durch die neue UBAS-Außenstelle
in Linz berücksichtigt werden. Eine ensprechende Gesetzesänderung sei in Ausarbeitung, sagte Prokop,
die Personalaufstockung soll in Zweiter Lesung in die Bundesfinanzgesetznovelle eingebaut werden, die nächste
Woche im Nationalrat auf der Tagesordnung steht. Auch die Bedenken des Völkerrechtsbüros gegen das neue
Asylgesetz sieht sie ausgeräumt.
Zuvor hatte Parnigoni erklärt, die SPÖ könne dem neuen Asylgesetz nur unter den Bedingungen zustimmen,
dass sowohl der Unabhängige Bundesasylsenat als auch das Bundesasylamt mehr Personal erhielten und keine Bedenken
des Völkerrechtsbüros gegen das neue Asylgesetz mehr bestehen.
Bei der Abstimmung wurde das Fremdenrechtspaket unter Berücksichtigung des von Abgeordnetem Günter Kößl
eingebrachten V-S-F-Abänderungsantrags großteils mit S-V-F-Mehrheit, zum Teil nur mit den Stimmen der
Koalitionsparteien gebilligt. Die Ablehnung der SPÖ bezog sich auf jene Teile des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes,
die die verpflichtenden Deutschkurse für Ausländer betreffen. Die Grünen lehnten das gesamte Gesetzespaket
ab.
Ebenfalls mit V-S-F-Mehrheit angenommen wurden die Ausschussfeststellungen; dem V-S-F-Entschließungsantrag
betreffend Schaffung eines Asylgerichts stimmten auch die Grünen zu.
Einstimmig nahmen die Abgeordneten schließlich eine Petition von amnesty international betreffend familiäre
Gewalt gegen Migrantinnen an. Amnesty international fordert darin, Frauen, die nach Österreich kommen, einen
eigenständigen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis zu geben, damit sie nicht in finanzieller Abhängigkeit
von ihrem Ehemann leben müssen und möglicher häuslicher Gewalt entkommen können. Gerade Migrantinnen
seien familiärer Gewalt noch immer hilflos ausgeliefert, weil ihr Aufenthaltsrecht an jenes ihres Ehemannes
geknüpft sei, heißt es in der Petition. |