Der Gemeinderat hat sich aufgelöst - wie geht es weiter?
Wien (rk) - Die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen finden im Herbst 2005 statt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag (30. 06.) seine Auflösung beschlossen. Der genaue
Wahltag steht noch nicht fest: Der Wiener Bürgermeister gibt ihn mit der Wahlausschreibung bekannt. Rund 1.127.500
WienerInnen sind bei den heurigen Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen zu den Urnen gebeten. Sie bestimmen,
wie die Mandatsverteilung im Gemeinderat (100 Mandate) und in den 23 Bezirksvertretungen aussehen werden. Daraus
geht hervor, wer Bürgermeister wird und welche Partei in welchem Bezirk die/den BezirksvorsteherIn stellt.
Für die Organisation und den Ablauf von Wahlen in Wien ist Sonja Wehsely die zuständige Stadträtin,
die MA 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten ist für die operative Abwicklung verantwortlich.
Damit alles reibungslos funktioniert, sind am Wahlsonntag 18.000 Menschen im Einsatz, 7.000 MagistratsmitarbeiterInnen
sind beteiligt.
Wer in Wien wählen will, muss in Wien sein
Am Wahltag werden in Wien die Wahllokale von 7 bis 17 Uhr geöffnet sein. Kann man am Wahltag sein
zugeteiltes Wahllokal nicht aufsuchen, so ist die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte möglich. Eine Wahl mit einer
Wahlkarte außerhalb Wiens ist aber nicht möglich. Kurz: Wer in Wien wählen will, muss in Wien sein.
Reisende und FrühaufsteherInnen können aber - wie immer - ab 5.30 Uhr auf den Bahnhöfen zur Urne
schreiten. Neu dabei: Ein Wahllokal bei der Einstiegsstelle des CAT - City Airport Train am Bahnhof Wien-Mitte.
Da aber der Flughafen nicht im Stadtgebiet liegt, gibt es dort kein Wahllokal.
Wählen ab 16!
Wählen dürfen bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen alle ÖsterreicherInnen,
die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz am Stichtag der Wahlen in Wien haben. Bis zu
40.000 JungwählerInnen profitieren von dieser neuen Regelung.
Bei den Bezirksvertretungswahlen können auch EU-BürgerInnen ihre Stimme abgeben. Rund 62.500 EU-BürgerInnen
werden wahlberechtigt sein. Für den Gemeinderat sind EU-BürgerInnen nicht wahlberechtigt, da dieser in
Wien gleichzeitig der Landtag ist. AuslandsösterreicherInnen dürfen an dieser Wahl nicht teilnehmen.
Unterstützungserklärungen
Parteien, die noch nicht im Gemeinderat oder in der Bezirksvertretung vertreten sind, können ab 4. Juli 2005
Unterstützungserklärungen für die Kandidatur bei den Wahlen im Herbst sammeln. Für die Kandidatur
bei der Bezirksvertretungswahl benötigt die wahlwerbende Partei 50 Unterschriften pro Bezirk, für die
Kandidatur bei der Gemeinderatswahl 100 Unterstützungserklärungen pro Wahlkreis.
Unterschreiben können die Wienerinnen und Wiener die Unterstützungserklärungen in jedem magistratischen
Bezirksamt oder bei einem Notar. Es können nur Parteien unterstützt werden, die im eigenen Wohnbezirk
der/des UnterzeichnerIn kandidieren wollen.
Bestätigt können die Unterschriften erst ab dem Stichtag der Gemeinde- und Bezirksvertretungswahlen werden.
Dieser Stichtag wird vom Bürgermeister erst bei der Ausschreibung der Wahlen festgelegt. |