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Bildungspolitik / Zugang zu Österreichs Universitäten |
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erstellt am
29. 06. 05
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Kein Numerus Clausus in Österreich
Wien (övp-pd) - In Österreich wird es als Folge des EuGH-Urteils über die Zulassungs-
beschränkungen an österreichischen Universitäten zu keinem Numerus Clausus kommen, sagte Wissenschaftsministerin
Elisabeth Gehrer am Dienstag (28. 06.). Das in Deutschland übliche System regelt den Zugang zu den Universitäten
nach den Noten bei dem Abitur (Matura).
In Österreich wird darüber nachgedacht, die Anzahl der Studienanfänger in betroffenen Fächern
auf den Durchschnitt der vergangenen drei Jahre zu begrenzen. Dies würde bedeuten, dass alle Studienanfänger,
aber nur in den betroffenen Fächern, ein Aufnahmeverfahren über sich ergehen lassen müssen. Davon
wären auch österreichische Maturanten betroffen, weil man diese gegenüber den anderen EU-Bürgern
nicht bevorzugen darf.
Offen ist für die Ministerin, wie mit den sich überschneidenden Fristen umgegangen werden soll. Die Inskription
beginnt zum Teil bereits vor dem 7. Juli 2005, an dem das EuGH-Urteil erwartet wird, zu laufen. Wie mit jenen Studierenden
verfahren wird, die sich schon vor dem EuGH-Urteil inskribiert haben, müsse nach Vorliegen des Urteils erst
geklärt werden. Klar sei, dass diese Fragen mit den Juristen gut abgeklärt werden müssten: "Es
soll nicht die Möglichkeit geben, dass wieder jemand klagen geht", so Ministerin Gehrer. |
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Bleckmann: Übergangslösung für Uni-Zugang schon Morgen im Ausschuss
Gehrer solle nicht die Augen verschließen, sondern rasch handeln
Wien (fpd) - "Ein kleines Land wie Österreich kann sicher nicht das Auffangbecken für
ausländische Studenten sein", meinte die Wissenschaftssprecherin des Freiheitlichen Parlamentsklubs Dr.
Magda Bleckmann am Dienstag (28. 06.) zu dem für den 7. Juli erwarteten Urteil des Europäischen
Gerichtshofs über die Zulassungsbeschränkungen an den Österreichischen Universitäten. Hier
gelte es rasch zu handeln, um im Fall der Fälle eine praktikable Übergangslösung parat zu haben,
die inländische Studenten nicht benachteilige. "Dazu wird im morgigen Bildungsausschuss eine formaler
Antrag eingebracht, um in den Juli-Sitzungen des Nationalrates die Übergangslösungen gesetzlich zu verankern",
kündigte Bleckmann an.
Um den ab Herbst drohenden Studentenansturm aus Deutschland abzufedern und den heimischen Hochschülern den
Zugang zu den Studien weiterhin uneingeschränkt zu ermöglichen, müsse es unter Einbindung aller
Beteiligten zu einem nationalen Schulterschluss kommen, forderte Bleckmann. In diesem Zusammenhang schlug die Wissenschaftssprecherin
völlige Autonomie für die Universitäten vor.
Die Universitäten sollen ermächtigt werden, ein geeignetes Auswahlverfahren zu installieren. Hier könne
es etwa zu einer in den Studienplänen definierten Eingangsphase kommen. Systeme wie den "Numerus Clausus",
"Knock - Out" Prüfungen oder "First Come First Serve Prinzip" schloss Bleckmann dezidiert
aus.
Die gesetzlichen Ermächtigungen seien allerdings Übergangslösungen und sollen auf zwei Jahre befristet
werden. Ab 2007 werden durch die Leistungsvereinbarungen bereits Lösungen erwartet, so Bleckmann.
"Hier gilt es nicht die Augen zu verschließen, sondern rasch zu handeln", so Bleckmann in Richtung
Bundesministerin Gehrer. Sie solle auf EU-Ebene rasch Verhandlungen aufnehmen, um der Bologna Deklaration gerecht
zu werden. "Für die Duchlässigkeit der Bildungssysteme und die Einheitlichkeit des Europäischen
Bildungsraumes sowie der Ermöglichung der Wanderung von Studenten und Lehrenden sind die Voraussetzungen in
Form eines Finanzausgleichs auf Bildungsebene zu schaffen", so Bleckmann abschließend. |
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