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Sozialpolitik / Behindertengleichstellungsgesetz |
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erstellt am
28. 06. 05
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Huainigg:
Behindertengleichstellungsgesetz bringt Verbesserungen
Barrierefreiheit nicht am St. Nimmerleinstag, sondern ab 1. Jänner
2006
Wien (övp-pk) - "Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) wird eine solide Basis für
die Gleichstellung behinderter Menschen darstellen und ist ein wesentlicher Schritt für eine barrierefreie
Gesellschaft", sagte ÖVP-Behindertensprecher Dr. Franz-Joseph Huainigg am Montag (27. 06.). Daran
ändere auch die von SPÖ-Behindertensprecherin Lapp regelmäßig geübte Kritik nichts. "Wenn
Frau Lapp wiederholt davon spricht, dass sich in den nächsten zehn Jahren in puncto Barrierefreiheit in allen
Bereichen nichts tun werde, weiß ich nicht, worauf sie ihre Äußerungen stützt. Unwahrheiten
werden auch durch ständige Wiederholung nicht wahrer", so Huainigg weiter.
"Im Vergleich zu anderen Gleichstellungsgesetzen haben wir zahlreiche zusätzliche Faktoren einfließen
lassen und aus den Erfahrungen der anderen gelernt", betonte Huainigg. Weiters habe die Regierungsvorlage
des Bundeskanzlers zur Anerkennung der Gebärdensprache das BGStG in einem sehr wesentlichen Punkt ergänzt.
"Die Gebärdensprache ist die Sprache gehörloser Menschen und das wird die Verfassung künftig
auch zum Ausdruck bringen", sagte der ÖVP-Behindertensprecher.
Die Regierungsvorlage zum BGStG, die derzeit noch in Verhandlung stehe, beinhalte die Gleichstellung behinderter
Menschen in allen Lebensbereichen. Ein umfassendes Diskriminierungs- und Belästigungsverbot stelle sicher,
dass sowohl behinderte Menschen als auch deren Angehörige und Partner, rechtliche Schritte gegen jede Art
von Ungleichbehandlung einleiten können. Anders als in Deutschland oder der Schweiz, wo nur für Neubauten
und Neuanschaffungen Barrierefreiheit vorgesehen ist, müssen in Österreich auch bestehende Verkehrsmittel
und Gebäude barrierefrei gestaltet werden.
Der Ministerrat habe dem Parlament für den Feinschliff eine solide Grundlage übermittelt und er, Huainigg,
sei zuversichtlich, dass sich das Endprodukt sehen lassen können wird. Es werde eine Basis geschaffen, die
viel bewirken könne, die jedoch aber auch stetig weiter entwickelt werden müsse. "Ich sehe es als
meine Aufgabe, die behinderten Menschen zu unterstützen und nicht, sie zu verunsichern", betonte Huainigg
abschließend. |
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Lapp kritisiert Gesetz als "zahnlos"
"Barrierefreiheit wird auf 'St. Nimmerleinstag' verschoben"
Wien (sk) - Kritik am Entwurf zum Behindertengleichstellungsgesetz, das nach der Beschlussfassung
im Ministerrat nun dem Parlament vorliegt, übte SPÖ-Behindertensprecherin Christine Lapp in einer Pressekonferenz
am Montag (27. 06.). Lapp kritisierte das Gesetz als "zahnlos"; vor allem die Regelungen zur Barrierefreiheit,
zur Verbandsklage, zum Behindertenanwalt seien ungenügend. Die SPÖ will nun versuchen, in der Ausschusssitzung
am Mittwoch noch Änderungen durchzusetzen, so Lapp, die auch die mangelnde Einbindung von Behindertenorganisationen
und den Oppositionsparteien bekrittelte.
"Mehr als dürftig" seien etwa die Kompetenzen und die rechtliche Stellung des Behindertenanwalts.
Während etwa Tierschutzombudsleute, UmweltanwältInnen oder GleichbehandlungsanwältInnen weisungsfrei
sind und Berichte an das Parlament liefern müssen, ist der Behindertenanwalt nur dem Ministerium berichtspflichtig.
Ähnlich verhalte es sich mit der Verbandsklage. Lapp fordert, dass Behindertenorganisationen selbständig
eine Verbandsklage einbringen können; laut Gesetzesentwurf geht das aber nur, wenn der Bundesbehindertenbeirat
- der nur zweimal im Jahr tagt - zustimmt.
Unzureichend geregelt sei auch die Barrierefreiheit zum Abbau von z.B. baulichen Barrieren. Die Übergangsbestimmungen
seien zu großzügig, was bewirkt, dass man sich erst ab dem Jahr 2015 mit Barrierefreiheit auseinandersetzen
muss. Lapp befürchtet, dass in den zehn Jahren bis dahin wenig oder nichts geschehen wird. "Es wäre
wesentlich, dass man mit der Schaffung von Barrierefreiheit ab Inkrafttreten des Gesetzes beginnt." So sollte
diese Zeit genutzt werden, um Service und Information anzubieten, wie man Barrierfreiheit schafft.
Unzufrieden ist die SPÖ-Behindertensprecherin auch damit, dass das wichtige Thema Bildung im Entwurf praktisch
nicht vorkommt. "Der Ausbau von Integrationsklassen über den Pflichtschulbereich hinaus wird mit keinem
Wort erwähnt." Gerade aber zur Integration sei es so wichtig, dass schon von Kindesbeinen durch ein selbstverständliches
Miteinander von Nicht-Behinderten und Behinderten Hemmschwellen und Ängste abgebaut werden. |
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Partik-Pablé kritisiert Opposition
Freiheitliche seit Regierungseintritt bemüht, Menschen mit Behinderungen bestmöglich
zu unterstützen
Wien (fpd) - Die Behindertensprecherin des Freiheitlichen Parlamentsklubs, Helene Partik-Pablé,
wies die Kritik der Opposition am Entwurf der Regierung für das Behinderten- gleichstellungsgesetz am Montag
(27. 06.) als unberechtigt zurück. Immerhin sei es gelungen, erstmals ein Behindertengleichstellungsgesetz
zu schaffen. Natürlich, so Partik-Pablé, konnte nicht alles, was notwendig wäre, durchgesetzt
werden. "Man muss auch der Wirtschaft eine gewisse Übergangszeit zugestehen." Dazu komme, dass vor
allem die baulichen Barrieren sehr kostenintensiv seien. Dennoch seien alle - vor allem die öffentliche Hand
- aufgefordert, die Regelungen, insbesondere was die Barrierefreiheit anlange, einzuhalten.
Die Freiheitlichen seien seit ihrem Regierungsantritt ständig darum bemüht, Menschen mit Behinderungen
bestmöglich zu unterstützen. Die vielen Projekte und Initiativen wie die Behindertenmilliarde, die persönliche
Assistenz am Arbeitsplatz und die Berufsausbildungsassistenz als Teil der integrativen Berufsausbildung hätten
sich als wertvolle Instrumente für dieses Ziel herausgestellt, erklärte Partik-Pablé abschließend. |
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Haidlmayr: Gesetz entspricht Anforderungen nicht
Wien (grüne) - "Die Regierungsvorlage zum Behindertengleichstellungsgesetz erfüllt
in keiner Hinsicht die Anforderungen", kritisiert Theresia Haidlmayr, Behindertensprecherin der Grünen,
am Montag (27. 06.). So sei etwa das Verbandsklagerecht, wie es geregelt werden soll, völlig zahnlos.
Eine Klage ist nämlich nur unter Einbeziehung einer 2/3 Mehrheit des Bundes- behindertenbeirates möglich.
"Erfahrungen mit den Behindertengleichstellungsgesetzen in der Schweiz und in Deutschland haben gezeigt, dass
ein gut ausgestaltetes Verbandsklagerecht nicht zu einer Klagsflut geführt hat. Die Angst der österreichischen
Bundesregierung ist daher unbegründet und unverständlich", so Haidlmayr.
Mit den derzeitigen langen Übergangsfristen werde die Herstellung von Barrierefreiheit unnötig auf die
lange Bank geschoben. "Für Gebäude bzw. Verkehrsanlagen, die NACH Inkrafttreten des Gesetzes bewilligt
bzw. angeschafft werden, sollten keine Übergangsfristen gelten", fordert Haidlmayr. Ausständig sei
außerdem immer noch die Korrektur bestehender diskriminierender Gesetzesstellen in anderen Gesetzen, obwohl
dies im Regierungsübereinkommen angekündigt wurde.
Die Grünen werden am kommenden Mittwoch bei der Behandlung des Gesetzes im Verfassungsausschuss eine Reihe
von Abänderungsanträgen einbringen. "Es ist zu hoffen, dass am Mittwoch im Verfassungsausschuss
doch noch ein Behindertengleichstellungsgesetz verabschiedet wird, dass seinen Namen verdient. Wir laden die Fraktionen
ein, unseren Abänderungsanträgen, die mit der Behinderungsbewegung abgestimmt sind, zuzustimmen,"
appelliert Haidlmayr. |
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen
aller im Parlament
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