Kommission begrüßt Einigung auf Neuerungen
Brüssel (europarl) - Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme der beiden
Änderungsverordnungen zum Stabilitäts- und Wachstumspakt durch den Rat am Montag (27. 06.). Damit
ist der Pakt reformiert und als wirksames Instrument der Haushaltsdisziplin bestätigt. Die neuen Verordnungen
treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.
„Der reformierte Pakt stellt ein besser ausbalanciertes Rahmenwerk dar. Der ökonomische Gehalt unserer fiskalpolitischen
Regeln wurde verbessert, die Förderung von Haushaltsdisziplin wurde gestärkt, und den unterschiedlichen
wirtschaftlichen Realitäten der 25 Mitgliedstaaten kann besser Rechnung getragen werden.“, sagte Wirtschafts-
und Währungskommissar Joaquín Almunia. Er fügte hinzu: „Die Kommission wird auch in Zukunft die
Regeln des Paktes transparent, gerecht und mit der notwendigen Strenge anwenden, mit dem Ziel, in allen Mitgliedstaaten
eine solide Fiskalpolitik zu gewährleisten und damit die notwendige Voraussetzung für mehr Wachstum in
Europa zu schaffen.
Die Annahme erfolgte zu Beginn des Rats „Telekommunikation“, nachdem das Europäische Parlament (EP) vergangene
Woche seine zweite Stellungnahme zur Änderung der Verordnung Nr. 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen
Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (der „präventiven Komponente“ des Pakts) abgegeben
hatte. Zuvor hatte das EP zur Änderung der Verordnung Nr. 1467/97 über das Verfahren bei einem übermäßigen
Defizit (der „korrektiven Komponente“) Stellung genommen. Zu beiden Änderungsverordnungen hatten außerdem
die Finanzminister einen Gemeinsamen Standpunkt festgelegt.
Die Reform bestätigt den Pakt als wirkungsvolles Instrument der Haushaltsdisziplin, indem er die Eigenverantwortung
der Mitgliedstaaten stärkt. Erreicht wird dies insbesondere durch eine stärkere Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Realitäten in einer zunehmend vielfältigen EU, die Förderung von Wirtschaftsreformen
für mehr Wachstum und Beschäftigung und die Einführung flexiblerer Anpassungspfade für den
Abbau übermäßiger Defizite.
Nachstehend die wichtigsten Änderungen an der präventiven Komponente des Pakts:
- Die mittelfristigen Haushaltsziele („medium-term budgetary objectives – MTO”) werden differenziert festgelegt,
um der individuellen Wirtschafts- und Finanzlage und deren Tragfähigkeit Rechnung zu tragen. Bei den Mitgliedsländern
des Eurogebiets und des WKM II können die MTO von einem Defizit von 1 % des BIP bis hin zu einer ausgeglichenen
Haushaltsposition oder einem Haushaltsüberschuss reichen.
- Euro- und WKM II-Länder, die ihr MTO noch nicht erreicht haben, müssen eine Verbesserung ihres konjunkturbereinigten
Haushaltssaldos (ohne einmalige Maßnahmen) um jährlich 0,5 % des BIP anstreben. In Zeiten günstiger
Konjunktur sollte eine deutlichere Verbesserung anvisiert werden.
- Mitgliedstaaten, die größere Strukturreformen mit nachprüfbaren Auswirkungen auf die langfristige
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durchgeführt haben, dürfen vorübergehend vom MTO
bzw. vom Anpassungspfad abweichen.
Unbeschadet der Referenzwerte von 3 % bzw. 60 % des BIP für die Defizit- und Schuldenquote, die als Eckpfeiler
des Pakts erhalten bleiben, werden die Änderungen an der korrektiven Komponente des Pakts die Eigenverantwortung
stärken und die Realitäten einer erweiterten EU mit 25 Mitgliedstaaten besser widerspiegeln:
- neue Definition eines ‚schwerwiegenden Wirtschaftsabschwungs’.
- Klärung des Begriffs ‚sonstige einschlägige Faktoren’, die unter der Voraussetzung berücksichtigt
werden können, dass das Defizit in der Nähe der 3 %-Marke bleibt und diese nur vorübergehend überschritten
wird.
- Die Fristen für die Ergreifung von Maßnahmen zur Korrektur übermäßiger Defizite
werden verlängert, damit mehr Zeit für wirksame Maßnahmen dauerhafter Art bleibt und nicht auf
einmalige Maßnahmen zurückgegriffen wird.
- Mitgliedstaaten mit übermäßigem Defizit müssen ihr strukturelles Haushaltsdefizit um mindestens
0,5 % des BIP jährlich abbauen.
Die Reform wurde im September 2004 von der Kommission angestoßen und gipfelte in der Einigung der EU-Staats-
und Regierungschefs am 22. März 2005.
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