Stabilitäts- und Wachstumspaktreform  

erstellt am
28. 06. 05

Kommission begrüßt Einigung auf Neuerungen
Brüssel (europarl) - Die Europäische Kommission begrüßt die Annahme der beiden Änderungsverordnungen zum Stabilitäts- und Wachstumspakt durch den Rat am Montag (27. 06.). Damit ist der Pakt reformiert und als wirksames Instrument der Haushaltsdisziplin bestätigt. Die neuen Verordnungen treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.

„Der reformierte Pakt stellt ein besser ausbalanciertes Rahmenwerk dar. Der ökonomische Gehalt unserer fiskalpolitischen Regeln wurde verbessert, die Förderung von Haushaltsdisziplin wurde gestärkt, und den unterschiedlichen wirtschaftlichen Realitäten der 25 Mitgliedstaaten kann besser Rechnung getragen werden.“, sagte Wirtschafts- und Währungskommissar Joaquín Almunia. Er fügte hinzu: „Die Kommission wird auch in Zukunft die Regeln des Paktes transparent, gerecht und mit der notwendigen Strenge anwenden, mit dem Ziel, in allen Mitgliedstaaten eine solide Fiskalpolitik zu gewährleisten und damit die notwendige Voraussetzung für mehr Wachstum in Europa zu schaffen.

Die Annahme erfolgte zu Beginn des Rats „Telekommunikation“, nachdem das Europäische Parlament (EP) vergangene Woche seine zweite Stellungnahme zur Änderung der Verordnung Nr. 1466/97 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (der „präventiven Komponente“ des Pakts) abgegeben hatte. Zuvor hatte das EP zur Änderung der Verordnung Nr. 1467/97 über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (der „korrektiven Komponente“) Stellung genommen. Zu beiden Änderungsverordnungen hatten außerdem die Finanzminister einen Gemeinsamen Standpunkt festgelegt.

Die Reform bestätigt den Pakt als wirkungsvolles Instrument der Haushaltsdisziplin, indem er die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten stärkt. Erreicht wird dies insbesondere durch eine stärkere Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realitäten in einer zunehmend vielfältigen EU, die Förderung von Wirtschaftsreformen für mehr Wachstum und Beschäftigung und die Einführung flexiblerer Anpassungspfade für den Abbau übermäßiger Defizite.

Nachstehend die wichtigsten Änderungen an der präventiven Komponente des Pakts:

  • Die mittelfristigen Haushaltsziele („medium-term budgetary objectives – MTO”) werden differenziert festgelegt, um der individuellen Wirtschafts- und Finanzlage und deren Tragfähigkeit Rechnung zu tragen. Bei den Mitgliedsländern des Eurogebiets und des WKM II können die MTO von einem Defizit von 1 % des BIP bis hin zu einer ausgeglichenen Haushaltsposition oder einem Haushaltsüberschuss reichen.
  • Euro- und WKM II-Länder, die ihr MTO noch nicht erreicht haben, müssen eine Verbesserung ihres konjunkturbereinigten Haushaltssaldos (ohne einmalige Maßnahmen) um jährlich 0,5 % des BIP anstreben. In Zeiten günstiger Konjunktur sollte eine deutlichere Verbesserung anvisiert werden.
  • Mitgliedstaaten, die größere Strukturreformen mit nachprüfbaren Auswirkungen auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durchgeführt haben, dürfen vorübergehend vom MTO bzw. vom Anpassungspfad abweichen.

Unbeschadet der Referenzwerte von 3 % bzw. 60 % des BIP für die Defizit- und Schuldenquote, die als Eckpfeiler des Pakts erhalten bleiben, werden die Änderungen an der korrektiven Komponente des Pakts die Eigenverantwortung stärken und die Realitäten einer erweiterten EU mit 25 Mitgliedstaaten besser widerspiegeln:

  • neue Definition eines ‚schwerwiegenden Wirtschaftsabschwungs’.
  • Klärung des Begriffs ‚sonstige einschlägige Faktoren’, die unter der Voraussetzung berücksichtigt werden können, dass das Defizit in der Nähe der 3 %-Marke bleibt und diese nur vorübergehend überschritten wird.
  • Die Fristen für die Ergreifung von Maßnahmen zur Korrektur übermäßiger Defizite werden verlängert, damit mehr Zeit für wirksame Maßnahmen dauerhafter Art bleibt und nicht auf einmalige Maßnahmen zurückgegriffen wird.
  • Mitgliedstaaten mit übermäßigem Defizit müssen ihr strukturelles Haushaltsdefizit um mindestens 0,5 % des BIP jährlich abbauen.

Die Reform wurde im September 2004 von der Kommission angestoßen und gipfelte in der Einigung der EU-Staats- und Regierungschefs am 22. März 2005.

     
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