Wien / Salzburg (stadt) - Beim Olympia-Gipfel mit Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), BM
Heinz Schaden (SPÖ) und Vize-BM Harald Preuner (ÖVP), Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) und
Stellvertreter Wilfried Haslauer (ÖVP), wurde am Montag (27. 06.) eine Einigung über die bis zuletzt
lang diskutierte Haftung erzielt. Am 6. Juli im Gemeinderat wird BM Schaden den 40 Mitgliedern vorschlagen, eine
Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2014 abzugeben. Land und Bund übernehmen jeweils 40 Prozent
etwaiger Verluste und für jeweils zehn Prozent haften die Stadt Salzburg und die Pongauer Austragungsgemeinden.
Damit dieses große Projekt gelingt, Österreich ein drittes Mal in der Geschichte Olympias zum Austragungsort
von Winterspielen zu machen, stehen alle drei angeführten Gebietskörperschaften voll hinter dieser Bewerbung
und vereinbaren folgende gemeinsame Vorgangweise:
- Der Bund, das Land Salzburg, die Stadt Salzburg und die Durchführungsgemeinden werden die Bewerbung gemeinsam
finanziell unterstützen. Das Gesamtvolumen der Bewerbung beträgt maximal 7,1 Mio. Euro. Der Bund, das
Land und die Stadt Salzburg beteiligen sich mit je 1,2 Mio. Euro, die Durchführungsgemeinden beteiligen sich
mit 1,5 Mio. Euro, der Rest wird durch Sponsoren aufgebracht. Darüber hinaus prüft das Land Salzburg,
ob ein Teil der Kosten der Stadt Salzburg durch Dritte übernommen werden kann.
- Zur Durchführung der Spiele beteiligt sich der Bund mit 49,9 %, das Land mit 29,1%, die Stadt und die
Durchführungsgemeinden mit je 10% und das ÖOC mit 1% des Kapitals an der Durchführungsgesellschaft,
wobei das Stammkapital 100 Mio. Euro betragen wird.
- Für die von ÖOC, Host City, Land und Bund gemeinsam festgestellten notwendigen Investitionsmaßnahmen
in die Sportinfrastruktur der Eishalle Wals, Hallein, Liefering und Volksgarten sowie in die Sprungschanze Bischofshofen
stellen der Bund und das Land Salzburg jeweils ein Drittel der benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung.
- Die Republik Österreich (BM für Inneres sowie das BM für Landesverteidigung) gewährleistet,
wie vom IOC verlangt, dass die für die Abwicklung der olympischen Winterspiele erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
getroffen werden. Der Schutz des Luftraumes wird gewährleistet. Diese Leistungen werden dem Organisationskomitee
unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
- Die Republik Österreich (BM für Finanzen) gewährleistet, wie vom IOC verlangt, dass die Abwicklung
allfällig erforderlicher Zollleistungen dem Organisationskomitee unentgeltlich zur Verfügung gestellt
wird.
- Der Bund, das Land und die Stadt Salzburg beteiligen sich solidarisch an der Haftung für den Fall, dass
unvorhersehbare Ereignisse über das Stammkapital der Betriebsgesellschaft hinausgehende zusätzliche finanzielle
Mittel erforderlich machen. Der Anteil an dieser, über das Stammkapital hinausgehenden Haftung wird für
die Stadt Salzburg und die Durchführungsgemeinden mit jeweils 10%, für den Bund und das Land Salzburg
mit 40% der übersteigenden Haftungssumme festgelegt.
- Im Anschluss an den Beschluss des Salzburger Gemeinderats zur Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen
Winterspiele 2014 werden der Bund im Ministerrat und Parlament und das Land in der Landesregierung und im Landtag
die entsprechenden Umsetzungsbeschlüsse einleiten und unterstützen.
|