Kukacka: Vormerkmodell beendet routinemäßiges Freikaufen von Verkehrsstrafen  

erstellt am
28. 06. 05

Wien (svt) - "Das Vormerksystem bedeutet nicht nur einen großen Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit. Ein weiterer großer Vorteil im neuen System liegt auch darin, dass es sozial ausgewogen ist und es keinen Unterschied zwischen Arm und Reich macht. Denn das Vormerkmodell trifft ab 1. Juli auch gutbetuchte Wiederholungsstäter, die sich bisher von ihren Verkehrsstrafen beinahe schon routinemäßig freigekauft haben. Im Unterschied zu früher drohen jetzt allen unverbesserlichen Verkehrssündern im Wiederholungsfall ohne Ausnahme Nachschulungen, Perfektionsfahrten und Fahrsicherheitstrainings", erklärte Verkehrs- staatssekretär Mag. Helmut Kukacka am Sonntag (26. 06.). Damit leistet das Vormerkmodell auch einen wichtigen Beitrag in Richtung sozialer Ausgewogenheit bei den Verkehrsstrafen.

Staatssekretär Kukacka hob hervor, dass für das Vormerksystem besonders der Grundsatz "vorbeugendes Erziehen, statt nachträgliches Entziehen" im Vordergrund stehe. "Der Schwerpunkt liegt eindeutig auf verhaltenspädagogischen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen", betonte Kukacka. Das System werde die Risikolenker und Mehrfachtäter rasch erfassen und auf diese Lenker sanktionierend und vor allem auch bewußtseinsbildend einwirken. Kukacka: "Es geht um jene Gruppe, die mit Geldstrafen nicht in den Griff zu bekommen ist -diese schreckt nur das Bewusstsein ab, eine Vormerkung erhalten zu haben".

Nach den Erfahrungen, die man mit dem Punkteführerschein in Deutschland gesammelt habe, sei das österreichische Vormerkmodell eine Weiterentwicklung des deutschen Modells. Der österreichische Deliktskatalog enthalte nämlich keine Bagatelldelikte und das System sei, anders als in Deutschland, nicht durch komplizierte Additions - und Streichungsregeln aufwendig zu administrieren. Bewusstseinsbildende Maßnahmen für Delikte mit starkem Sicherheitsrisiko stehen in Österreich im Vordergrund, nur wer trotz Vormerkung und Nachschulung nicht lernfähig ist, soll den Führerschein drei Monate lang verlieren. Dieses System sei fair, sozial gerecht und für jeden Lenker leicht nachvollziehbar. Gleichzeitig werde es kostengünstig und EDV-unterstützt zu verwalten sein.

Es müsse jetzt rasch in das Bewusstsein der Menschen dringen, dass zur bisherigen Verwaltungsstrafe bei erstmaliger Begehung eines Vormerkdeliktes zusätzlich eine Vormerkung des Lenkers im zentralen Führerscheinregister vorgenommen werde. Der Betroffene wird über jede Vormerkung und die möglichen Auswirkungen im Strafbescheid verständigt. Begeht der Lenker ein zweites Delikt aus dem Katalog, erfolgt neben einer weiteren Vormerkung die Anordnung einer Maßnahme, bei einem dritten Verstoß muss der Lenker den Führerschein für drei Monate abgeben.

Es gehe überhaupt nicht darum, den durchschnittlichen Autofahrer zu schikanieren, sondern das Ziel sei, Hochrisikolenker frühzeitig zu erkennen und sie verhaltensändernden Maßnahmen zu unterziehen. "Generell werden wir mit dem Vormerkmodell eine stark präventive Wirkung erzielen, weil wir damit unverbesserliche Wiederholungstäter, auch wenn sie sich bisher ohne Probleme mit einer hohen Geldstrafe aus der Affäre gezogen haben, rasch aus dem Verkehr ziehen. Außerdem kostet das Nachsitzen bei fahrtechnischen und verkehrspsychologischen Kursen Geld, aber vor allem auch Zeit. Deshalb wird es bei den meisten Lenkern als besonders unangenehm empfunden", schloss Kukacka.
     
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