Wien (svt) - "Das Vormerksystem bedeutet nicht nur einen großen
Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit. Ein weiterer großer Vorteil im neuen System liegt auch darin,
dass es sozial ausgewogen ist und es keinen Unterschied zwischen Arm und Reich macht. Denn das Vormerkmodell trifft
ab 1. Juli auch gutbetuchte Wiederholungsstäter, die sich bisher von ihren Verkehrsstrafen beinahe schon routinemäßig
freigekauft haben. Im Unterschied zu früher drohen jetzt allen unverbesserlichen Verkehrssündern im Wiederholungsfall
ohne Ausnahme Nachschulungen, Perfektionsfahrten und Fahrsicherheitstrainings", erklärte Verkehrs- staatssekretär
Mag. Helmut Kukacka am Sonntag (26. 06.). Damit leistet das Vormerkmodell auch einen wichtigen Beitrag in
Richtung sozialer Ausgewogenheit bei den Verkehrsstrafen.
Staatssekretär Kukacka hob hervor, dass für das Vormerksystem besonders der Grundsatz "vorbeugendes
Erziehen, statt nachträgliches Entziehen" im Vordergrund stehe. "Der Schwerpunkt liegt eindeutig
auf verhaltenspädagogischen und bewusstseinsbildenden Maßnahmen", betonte Kukacka. Das System werde
die Risikolenker und Mehrfachtäter rasch erfassen und auf diese Lenker sanktionierend und vor allem auch bewußtseinsbildend
einwirken. Kukacka: "Es geht um jene Gruppe, die mit Geldstrafen nicht in den Griff zu bekommen ist -diese
schreckt nur das Bewusstsein ab, eine Vormerkung erhalten zu haben".
Nach den Erfahrungen, die man mit dem Punkteführerschein in Deutschland gesammelt habe, sei das österreichische
Vormerkmodell eine Weiterentwicklung des deutschen Modells. Der österreichische Deliktskatalog enthalte nämlich
keine Bagatelldelikte und das System sei, anders als in Deutschland, nicht durch komplizierte Additions - und Streichungsregeln
aufwendig zu administrieren. Bewusstseinsbildende Maßnahmen für Delikte mit starkem Sicherheitsrisiko
stehen in Österreich im Vordergrund, nur wer trotz Vormerkung und Nachschulung nicht lernfähig ist, soll
den Führerschein drei Monate lang verlieren. Dieses System sei fair, sozial gerecht und für jeden Lenker
leicht nachvollziehbar. Gleichzeitig werde es kostengünstig und EDV-unterstützt zu verwalten sein.
Es müsse jetzt rasch in das Bewusstsein der Menschen dringen, dass zur bisherigen Verwaltungsstrafe bei erstmaliger
Begehung eines Vormerkdeliktes zusätzlich eine Vormerkung des Lenkers im zentralen Führerscheinregister
vorgenommen werde. Der Betroffene wird über jede Vormerkung und die möglichen Auswirkungen im Strafbescheid
verständigt. Begeht der Lenker ein zweites Delikt aus dem Katalog, erfolgt neben einer weiteren Vormerkung
die Anordnung einer Maßnahme, bei einem dritten Verstoß muss der Lenker den Führerschein für
drei Monate abgeben.
Es gehe überhaupt nicht darum, den durchschnittlichen Autofahrer zu schikanieren, sondern das Ziel sei, Hochrisikolenker
frühzeitig zu erkennen und sie verhaltensändernden Maßnahmen zu unterziehen. "Generell werden
wir mit dem Vormerkmodell eine stark präventive Wirkung erzielen, weil wir damit unverbesserliche Wiederholungstäter,
auch wenn sie sich bisher ohne Probleme mit einer hohen Geldstrafe aus der Affäre gezogen haben, rasch aus
dem Verkehr ziehen. Außerdem kostet das Nachsitzen bei fahrtechnischen und verkehrspsychologischen Kursen
Geld, aber vor allem auch Zeit. Deshalb wird es bei den meisten Lenkern als besonders unangenehm empfunden",
schloss Kukacka. |