Kommission schlägt strategische Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen
Raums 2007-2013 vor
Brüssel (europarl) - Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (06. 07.) einen Vorschlag
für strategische Leitlinien der EU für die Entwicklung des ländlichen Raums verabschiedet. Nach
der politischen Einigung über die neue Verordnung zur ländlichen Entwicklung im Agrarministerrat am 20.
Juni 2005 bieten die Leitlinien ein strategisches Konzept und eine Reihe von Optionen für die ländlichen
Entwicklungsprogramme der Mitgliedstaaten. Seit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik spielt die ländliche
Entwicklung eine zunehmende Rolle bei der Unterstützung ländlicher Gebiete gegenüber den Herausforderungen
des 21. Jahrhunderts. 90% der Fläche der erweiterten EU entfallen auf den ländlichen Raum. Die neue Verordnung
bietet mehr Fördermöglichkeiten für ländliche Gebiete zur Steigerung des Wachstums und zur
Schaffung von Arbeitsplätzen entsprechend der Strategie von Lissabon und zur Verbesserung der Nachhaltigkeit
gemäß den Zielen von Göteborg.
“Die Politik zur ländlichen Entwicklung ist eine Lebensversicherung für die ländlichen Gebiete,
in denen immer noch rund die Hälfte der Bevölkerung der EU lebt,“ erklärte Mariann Fischer Boel,
Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. “Die Strategieleitlinien bieten den Mitgliedstaaten
ein Instrumentarium, aus dem sie unter Berücksichtigung ihrer eigenen Situation und Prioritäten schöpfen
können. Die EU-Politik zur ländlichen Entwicklung fördert Innovation und wirtschaftlichen Fortschritt.
Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung des Wachstums, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und
zur Erhaltung unserer einzigartigen ländlichen Umwelt.”
Die künftige Politik zur ländlichen Entwicklung (2007-2013) konzentriert sich auf drei Bereiche, entsprechend
den Maßnahmenschwerpunkten, die in der neuen Verordnung festgelegt sind: Wettbewerbsfähigkeit der Agrar-
und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Landschaftspflege, Lebensqualität und Diversifizierung der ländlichen
Wirtschaft. Ein vierter Schwerpunkt, basierend auf den Erfahrungen mit dem Programm LEADER, schafft neue Möglichkeiten
für basisorientierte Konzepte zur ländlichen Entwicklung.
Der neue Programmplanungszeitraum bietet eine einzigartige Gelegenheit, die Fördermittel aus dem neuen Fonds
für ländliche Entwicklung gezielt auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit auszurichten. Im
Herbst 2005 soll der Rat über die strategischen Leitlinien der EU beschließen.
Für jede Gruppe von Prioritäten werden die wichtigsten Maßnahmen vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten
planen ihre nationalen Strategien zur ländlichen Entwicklung auf der Grundlage von sechs gemeinsamen strategischen
Leitlinien, die dazu beitragen sollen:
- die Bereiche festzulegen, in denen der Einsatz der EU-Fördermittel für die ländliche Entwicklung
den höchsten Mehrwert auf EU-Ebene schafft;
- die Verbindung mit den wichtigsten EU-Prioritäten (Lissabon, Göteborg) herzustellen
- die Vereinbarkeit mit anderen EU-Maßnahmen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Kohäsion
und Umwelt;
- die Umsetzung der neuen marktorientierten GAP sowie die erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen zu
begleiten, die diese in den alten und neuen Mitgliedstaaten mit sich bringt.
Die Leitlinien
1. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in der Agrar- und Forstwirtschaft
2. Verbesserung von Umweltschutz und Landschaftspflege
3. Erhöhung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung
4. Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Diversifizierung
5. Umsetzung der Prioritäten in Programme
6. Komplementarität zwischen den Gemeinschaftsinstrumenten
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