Österreich erzielt Freigabe des Aufwuchses der Stilllegungsflächen
Wien (bmlfuw) - Das Landwirtschaftsministerium konnte für Österreich im Verwaltungs- ausschuss
für Direktzahlungen in der Europäischen Kommission eine Nutzungsfreigabe für Stilllegungsflächen
zu Futterzwecken durchsetzen. Dies war aus Sicht Österreichs und anderer Mitgliedsstaaten nötig, da die
heurige Vegetationsperiode ab Ende Mai in vielen Gebieten durch teilweise sehr trockene Witterungsbedingungen und
sehr niedrige Niederschläge gekennzeichnet war. Die hohen Temperaturen im Juni haben die Situation derart
verschärft, dass Nutzungen von Grünland und Ackerfutterflächen stark in Mitleidenschaft gezogen
wurden. „Durch diese Maßnahme ist es uns gelungen, den dürregeschädigten Landwirten zu helfen und
die Futterversorgung für das heurige Jahr sicherzustellen“, erklärte Landwirtschaftsminister Josef Pröll
zur jetzt auch schriftlich vorliegenden Bestätigung der Europäischen Kommission.
Bedingung für die Nutzung der stillgelegten Flächen für Tierfütterungszwecke ist, dass das
Land nicht für Mehrerlöse genutzt wird und das erzeugte Futter auf diesen Flächen nicht verkauft
wird. Im Detail genehmigt die Europäische Kommission diese Vorgehensweise in folgenden Gebieten: Burgenland,
Kärnten, in Niederösterreich die Bezirke Mistelbach, Gänserndorf, Bruck/Leitha, Mödling, Baden,
Wiener Neustadt, Neunkirchen, Wien-Umgebung, in der Steiermark das gesamtes Bundesland außer Liezen, in Tirol
der Bezirk Lienz und Wien. Die von der Europäischen Kommission vorgelegte Ausnahmeregelung gilt ab sofort.
Derzeit wird intensiv an der praktischen Umsetzung gearbeitet, damit eine rasche Inanspruchnahme in den betroffenen
Regionen ermöglicht werden kann. Nähere Informationen über die einbezogenen Regionen sowie die Bedingungen
und Auflagen für die Durchführung werden den LandwirtInnen durch eine Information der Agrarmarkt Austria
an die Landwirtschaftskammern bekannt gemacht. |