2,5 Millionen ÖsterreicherInnen haben die e-card bereits in ihren Händen  

erstellt am
18. 07. 05

Kandlhofer: "Elektronische Zukunft des öffentlichen Gesundheitswesens funktioniert bisher problemlos"
Wien (sv) - Seit 30. Mai läuft nun der sogenannte Rollout der e-card - darunter versteht man den Versand der Karten an alle Versicherten und Angehörigen sowie die Ausstattung der Ordinationen mit dem e-card System. Nach eineinhalb Monaten kann der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eine positive Zwischenbilanz ziehen: Rund 2,5 Millionen Österreicher und Österreicherinnen vom Bodensee bis zum Neusiedlersee haben ihre e-card bereits erhalten und können damit statt des Krankenscheines zu einem Vertragsarzt oder einer Gesundheitseinrichtung der Sozialversicherung gehen. "Bis zum heutigen Tag ist der Rollout ohne nennenswerte Probleme über die Bühne gegangen. Auch die Installationen in den Ordinationen funktionieren im Großen und Ganzen ohne Schwierigkeiten", freut sich der Generaldirektor des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, Josef Kandlhofer. Österreichweit sind derzeit bereits 3000 VertragsärzteInnen an das e-card-System (GINA-Box, Kartenlesegerät) angeschlossen und es werden täglich mehr: Pro Tag werden rund 100 Ordinationen installiert und 70.000 Karten versandt. Dass das System bestens funktioniert, so Kandlhofer, beweist eine weitere Statistik unserer Chipkartentochter SVC: Täglich werden rund 65.000 bis 75.000 Konsultationen über das e-card-System abgewickelt, Ende der vergangenen Woche wurde seit Beginn des Probebetriebes im Burgenland sogar die Millionen-Grenze überschritten.

Übrigens: Wer bereits eine e-card besitzt, erspart sich im Urlaub die Bestellung eines Auslandskrankenscheines für sich und seine Angehörigen. Bekanntlich befindet sich auf der Rückseite der e-card die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie ersetzt den Auslandskrankenschein für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten (z.B. Urlaubsreisen) in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz.
Mit der EKVK oder der provisorischen Ersatzbescheinigung können Sie alle Sachleistungen erhalten, die sich während eines Aufenthaltes (Urlaub, dienstliche Entsendung) im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates, EWR-Staates und der Schweiz unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen.
     
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