Kandlhofer: "Elektronische Zukunft des öffentlichen Gesundheitswesens
funktioniert bisher problemlos"
Wien (sv) - Seit 30. Mai läuft nun der sogenannte Rollout der e-card - darunter versteht man
den Versand der Karten an alle Versicherten und Angehörigen sowie die Ausstattung der Ordinationen mit dem
e-card System. Nach eineinhalb Monaten kann der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
eine positive Zwischenbilanz ziehen: Rund 2,5 Millionen Österreicher und Österreicherinnen vom Bodensee
bis zum Neusiedlersee haben ihre e-card bereits erhalten und können damit statt des Krankenscheines zu einem
Vertragsarzt oder einer Gesundheitseinrichtung der Sozialversicherung gehen. "Bis zum heutigen Tag ist der
Rollout ohne nennenswerte Probleme über die Bühne gegangen. Auch die Installationen in den Ordinationen
funktionieren im Großen und Ganzen ohne Schwierigkeiten", freut sich der Generaldirektor des Hauptverbandes
der österreichischen Sozialversicherungsträger, Josef Kandlhofer. Österreichweit sind derzeit bereits
3000 VertragsärzteInnen an das e-card-System (GINA-Box, Kartenlesegerät) angeschlossen und es werden
täglich mehr: Pro Tag werden rund 100 Ordinationen installiert und 70.000 Karten versandt. Dass das System
bestens funktioniert, so Kandlhofer, beweist eine weitere Statistik unserer Chipkartentochter SVC: Täglich
werden rund 65.000 bis 75.000 Konsultationen über das e-card-System abgewickelt, Ende der vergangenen Woche
wurde seit Beginn des Probebetriebes im Burgenland sogar die Millionen-Grenze überschritten.
Übrigens: Wer bereits eine e-card besitzt, erspart sich im Urlaub die Bestellung eines Auslandskrankenscheines
für sich und seine Angehörigen. Bekanntlich befindet sich auf der Rückseite der e-card die Europäische
Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie ersetzt den Auslandskrankenschein für die Inanspruchnahme ärztlicher
Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten (z.B. Urlaubsreisen) in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und der
Schweiz.
Mit der EKVK oder der provisorischen Ersatzbescheinigung können Sie alle Sachleistungen erhalten, die sich
während eines Aufenthaltes (Urlaub, dienstliche Entsendung) im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates, EWR-Staates
und der Schweiz unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als
medizinisch notwendig erweisen. |