Schonfrist für Warnwesten geht am 1. August zu Ende
Wien (arbö) - Manche Autofahrer finden es cool, die Autositze mit der obligatorischen Warnweste
zu bekleiden. "Auf Beifahrersitzen mit einem Seitenairbag haben Warnwesten absolut nichts verloren",
warnt ARBÖ-Techniker Günter Weisz. Denn eine darüber gestülpte Warnweste könnte die schützenden
Funktion des Airbags beeinträchtigen bzw. ihn beim Aktivieren derart ablenken, dass die Beifahrer nicht mehr
ausreichend geschützt sind.
Abgesehen von dieser unreflektierten " Bekleidung" der Autositze, erinnert ARBÖ-Verkehrsjuristin
Dr. Barbara Auracher-Jäger an das nahende Ende der Schonfrist für die Warnweste. Bis ersten August werden
Autofahrer ohne schützende Warnweste von der Polizei nur abgemahnt. Der ARBÖ hatte sich für diese
Schonfrist stark gemacht, auch um die vielen ausländischen Urlaubsgäste über diese neue Pflicht
in Österreich zu informieren.
Ab ersten August wird's ernst: Autofahrer, die ohne eine Warnweste im Auto erwischt werden, riskieren eine Geldstrafe
von 14 Euro. Vom Gesetz her ist nur eine einzige Warnweste für den Lenker vorgeschrieben. "Der eigenen
Sicherheit zuliebe sollte man aber für jeden Mitfahrenden eine Warnweste mit im Auto haben". Wer aus
irgendeinem Grund auf der Autobahn halten und am Pannenstreifen aussteigen muss, muss die Warnweste ebenso tragen
wie bei jeder Panne.
Nach Beobachtungen des ARBÖ nehmen in der Praxis die österreichischen Autofahrer die Warnwestenpflicht
sehr ernst. ARBÖ-Pannenfahrer berichten bei ihren Panneneinsätzen von einer ausgezeichneten Disziplin
der "liegengebliebenen" ARBÖ-Mitglieder. Schon lange vor Inkrafttreten der Warnwestenpflicht ab
ersten Mai hatten sich 85 Prozent der österreichischen Autofahrer bereits mit so einer reflektierenden Schutzkleidung
eingedeckt. "Viele Autofahrer verstauen die Warnweste leider noch immer im Kofferraum. Besser wäre es,
sie im Fahrzeuginneren griffbereit zu halten", legt die ARBÖ-Verkehrsjuristin den Autofahrern ans Herz.
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