Straßen- und Ortsbezeichnungen werden in authentischer Schreibweise in zentraler Datenbank
erfasst - Einsparungen und verbessertes Serviceangebot erwartet
Wien (bmwa) - "Österreich bekommt ein zentrales Adresseregister, für das alle Adressen
und deren Merkmale nach den gleichen Kriterien erhoben und nach einheitlichen Datenstrukturen abgelegt werden“,
kündigt Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein zur Bedeutung der von ihm unterschriebenen
Adressregister-Verordnung an. Das bedeutet eine einheitliche Datenbasis für alle e-Government-Anwendungen
wie zum Beispiel Zentrales Melderegister, Gebäude- und Wohnungsregister und Grundstücksdatenbank (Grundbuch
und Kataster). Einsparungen in der Verwaltung bei gleichzeitig besserer Servicequalität werden erwartet. Österreich
zählt bereits jetzt international gesehen zu den Ländern mit dem größten Angebot an e-Government-Anwendungen.
Bundesminister Bartenstein: „Damit kann Österreich ein weiteren wichtigen Schritt für den Ausbau der
modernen Verwaltung setzen.“
Mit dem österreichweit einheitlichen Adresskatalog können kostspielige und aufwändige Datenbankabgleiche
- zum Beispiel die Schreibweise von Straßennamen - entfallen, personalintensive Nachforschungen wegen fehlerhafter
oder nicht eindeutiger Adressen im Zustellverfahren gehören der Vergangenheit an. Österreich bekomme
damit einen homogenen Adressbestand mit der Angabe der Koordinaten zur jeweiligen Adresse.
Vorteile für die Öffentlichkeit
Dank dieses Registers kann man ab Herbst 2005 einzelne Adressen in Österreich in offizieller Schreibweise
mit den dazu gehörenden Koordinaten und allfälligen weiteren Merkmalen gratis abfragen und die Position
auf einer Landkarte anzeigen lassen. Die Adresse hat keinerlei Referenz zu Personen oder Einwohnern. Dies ist nicht
die Aufgabe des Adresseregisters und wird durch strenge Datenschutzbestimmungen überwacht.
Die Wirtschaft bekommt die Möglichkeit, nach selbst gewählten räumlichen Kriterien Adressbestände
gegen Gebühren zu beziehen und für Aufgaben des Geomarketings und andere raumbezogene Servicedienste
oder auch als einfache Adressreferenz zu verwenden. Ab Freischaltung der Internetlösung können die Abgabengebiete
vom Kunden selbst definiert (bis dahin ist die politische Gemeinde, in Wien der Bezirk, die kleinstmögliche
Einheit) und sofort abgerufen werden (bis dahin Bestellung im BEV und Datenabgabe auf CD).
Durch die Nutzung des Adressregister können viele raumbezogene Anwendungen verbessert werden:
- Webbasierte Stadtpläne können damit noch einfacher erstellt werden.
- Vorteile für Rettungs- und Katastrophenschutzdienste: Speziell in Landgemeinden und Streusiedlungen, wo
Ordnungsnummern nicht entlang von Straßen und Wegen sondern chronologisch nach Fertigstellung der Gebäude
vergeben worden sind, können so auch Ortsunkundige eine Adresse leicht lokalisieren. Das ist vor allem für
Rettungs- und Hilfsteams wichtig, wenn sie einen Einsatzort rasch erreichen müssen.
- Raumbezogene Servicedienste (LBS-location based services via Handy) können einfacher implementiert werden.
Die Suche nach Behörden, Museen oder Gasthäusern via Handy kann damit erleichtert werden.
Das regelt die AdressregisterVO
Die AdressregisterVO ("Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Inhalt
und Struktur der Angaben des Adressregisters und über den Kostenersatz für Abfragen und Auszüge
aus dem Adressregister") regelt die EDV-technischen Grundlagen, Nutzungsberechtigungen und Nutzungsrechte
für die Verwendung von Adressdaten in einem Österreich-weiten Register sowie die Kostenaufteilung zwischen
Bund (Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen - BEV) und Gemeinden: Die Gemeinde ist der "offizielle"
Besitzer der Daten, der Bund übernimmt die Verwaltung und Vermarktung. Ca. 10 % der Einnahmen verbleiben dafür
beim Bund.
Die Eintragungen in die Adressdatenbank werden von den einzelnen Gemeinden erledigt, und zwar mit einem eindeutigen
Adresscode und einheitlichen Merkmalen (Attributen). Eingetragen werden nicht nur Straßen und Orientierungsnummer
der Adressen, sondern auch Ortschaften, Postleitzahlen, Vulgo- und Hofnamen und Koordinaten. Gegebenen Falls werden
über Gebäude weitere Informationen zu deren Funktion eingetragen (etwa: Behörde, Museum, etc.).
Die Erstbefüllung wurde mit den Daten der Gebäudeerhebung und der Großzählung 2001 zentral
durch den Bund vorgenommen wurde. Das BEV hat alle Adress- und Gebäudeeintragungen mit den dazu gehörenden
geografischen Koordinaten versehen.
Das Adressregister steht ab Herbst 2005 auf der Website des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (www.bev.gv.at)
zur Verfügung.
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