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Sozialpolitik / Steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung |
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erstellt am
22. 07. 05
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Kuntzl:
Das behebt Mangel an Plätzen nicht
Reform der Zuverdienstgrenze höchst an der Zeit
Wien (sk) - "Der eklatante Mangel an Kinderbetreuungsplätzen ist der Regierung nach wie
vor keine Investition wert", so SPÖ-Familiensprecherin Andrea Kuntzl, am Mittwoch (20. 07.) gegenüber
dem Pressedienst der SPÖ, und forderte, statt der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuung anhand eines
Freibetrags, die nur wenigen Familien zu Gute kommt, den dringend benötigten Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen.
"Wenn auch Wirtschaftsminister Martin Bartenstein der Meinung ist, es müssten Budgetmittel für die
Kinderbetreuung vorhanden sein, bleibt offen, weshalb diese nicht für die Bereitstellung von Krippen- und
Kindergartenplätzen verwendet werden."
Der von Bartenstein geforderte jährliche Freibetrag schließe jene Familien aus, die Aufgrund der sozialen
Staffelung keine Kindergartenbeiträge zahlen müssen: "In allen Bundesländern werden die Kosten
für Krippen- und Kindergartenplätze sozial gestaffelt. Allein in Wien zahlt ein Drittel der Eltern keinen
Kindergartenbeitrag. Nach Bartenstein dürfen diese sozial schwächsten Familien nicht von dem Freibetrag
profitieren."
"Die Reform der Zuverdienstgrenze ist angesichts der enormen Verschlechterungen bei der Pensionsreform höchst
an der Zeit. Für eine existenzsichernde Höhe der Pension ist besonders für Frauen jedes Monat im
Erwerbsleben kostbar. Es darf keine Hemmnisse geben, 'gute Monate' zu sammeln. Das Modell der SPÖ sieht hier
eine Koppelung an die Arbeitszeit vor. Bei einer Reduktion um 2/5 würde die Zuverdienstgrenze gänzlich
entfallen und so einen wichtigen Freiraum für Frauen schaffen, ihr Erwerbsleben nach ihren Bedürfnissen
zu gestalten", so Kuntzl abschließend. |
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Amon: Bartenstein-Vorstoß ist sehr zu unterstützen
SPÖ wie immer vollmundig - höchste Kinderbetreuungskosten in Wien
Wien (övp-pk) - Den Vorschlag von Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein nach
einer Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten begrüßte ÖAAB-Generalsekretär
Werner Amon am Mittwoch (20. 07.). "Damit kann nach der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes und dem
Recht auf Elternteilzeit ein weiterer Meilenstein für bessere Vereinbarkeit von Familie und beruflicher Karriere
gesetzt werden", so der ÖAAB-Generalsekretär. Die Forderung nach steuerlicher Absetzbarkeit von
Kosten für Kinderbetreuung sei auch zentraler Bestandteil der ÖAAB-Kampagne "Der Spagat" für
bessere Vereinbarkeit gewesen.
Unverständlich seien für Amon die jüngsten Aussagen von SPÖ und Grünen zur Ankündigung
des Arbeitsministers. "Die Familiensprecherin der SPÖ, Andrea Kuntzl, täte besser daran, ihren Parteikollegen
und Wahlkämpfer Michael Häupl davon zu überzeugen, die Kosten für Kinderbetreuung in Wien deutlich
abzusenken", sagte Amon. Die Österreich weit mit Abstand höchsten Kinderbetreuungskosten in der
Bundeshauptstadt zeigten, worin der Unterschied in der Politik von SPÖ und ÖVP beim Thema Vereinbarkeit
von Familie und Beruf läge: "Während von der SPÖ vollmundige Ankündigungen auf der Tagesordnung
stehen, gilt bei uns das Gebot des Handelns - mit Maßnahmen in den Bundesländern wie auf Bundesebene",
so der ÖAAB-Generalsekretär.
Vorschläge auch für Wien lägen auf dem Tisch: "Mit der Aufnahme des ÖVP-Wien- Vorschlages
nach einem kostenfreien letzten Kindergartenjahres könnten Häupl und Kuntzl beweisen, dass ihnen die
bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehr wert ist als bloße polemische Anwürfe", schloss
Amon. |
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Achleitner: "SPÖ war immer gegen Kinderbetreuungsgeld-Einführung"
Mit steuerlicher Absetzbarkeit der Kinderbetreuung bleibt den Familien mehr Geld für
bedarfsgerechte individuelle Betreuung
Wien (fpd) - "Die SPÖ war immer gegen die Einführung eines Kinderbetreuungsgeldes,
obwohl die SPÖ 30 Jahre Zeit gehabt hätte, diese positive familienpolitische Errungenschaft umzusetzen",
meinte die freiheitliche Frauensprecherin Abg. Elke Achleitner am Mittwoch (20. 07.).
Das einzige, was die SPÖ geschaffen habe, sei die Einführung des Karenzgeldes mit einem quasi Berufsverbot
"Das Kinderbetreuungsgeld hingegen ist ein großer familienpolitischer Erfolg. Die Bezieher haben hier
eine weitaus vergrößerte Wahlfreiheit", betonte Achleitner.
Auch werde das Kinderbetreuungsgeld gerade evaluiert. Bis jetzt sei das Kinderbetreuungsgeld ständig ausgebaut
worden.(Höhere Zuverdienstgrenze, Verbesserung beim Wochengeld, Mehrlingsgeburten). "Es ist aber klar
und auch logisch, daß sich die SPÖ als Steuererhöhungspartei gegen eine steuerliche Entlastung
der Familien ausspricht", betonte Achleitner.
Gerade mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuung bleibe den Familien mehr Geld für bedarfsgerechte
individuelle Betreuung im Sinne der Wahlfreiheit, so Achleitner abschließend. |
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Hofer: Zuverdienstgrenze beim Kindergeld soll fallen
Vorschlag einer Bevorzugung von familienfreundlichen Betrieben bei Auftragsvergaben eine
"Schnapsidee"
Wien (fpd) - Der stellvertretende Bundesparteiobmann der FPÖ, Ing. Norbert Hofer, ist für
das Streichen der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld. Hofer erneuerte jedoch seine Forderung nach einem einkommensabhängigen
Zuschuß der öffentlichen Hand für die Kinderbetreuung. Dieser soll bis zu einer Höchstgrenze
des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens gewährt werden.
Als Höchstgrenze für den Zuschuß selbst sollen, so Hofer, 50 Prozent der tatsächlichen Kosten,
jedoch maximal 30 Euro pro Monat und Kind gewährt werden. Die Gesamtbelastung für das Bundesbudget würde
bei 70 Millionen Euro pro Jahr liegen.
Dieses Modell wurde von der FPÖ als Gegenkonzept zum Bartenstein-Vorschlag einer Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
vorgestellt. Hofer: "Familien mit niedrigem Einkommen würden von einer Absetzbarkeit nicht profitieren.
Verlierer wären vor allem allein erziehende Frauen. Denn beinahe 1,5 Millionen Frauen in Österreich haben
ein derart niedriges Einkommen, daß sie keine Lohnsteuer bezahlen."
Hofer bezeichnet die jüngsten Vorschläge für eine virtuelle Steuerreform in der kommenden Legislaturperiode
als "Ikonen der Konzeptlosigkeit". "Zum Teil handelt es sich dabei um kuriose Vorschläge, welche
man offenbar an einer Poolbar entwickelt hat. So kann man den Vorschlag der Sozialministerin, wonach man bei Auftragsvergaben
familienfreundliche Betriebe bevorzugen solle, als Schnapsidee bezeichnen. Das widerspricht nicht nur EU-Recht,
sondern wäre auch in der Praxis nicht umsetzbar. Wer soll beurteilen, welcher Betrieb familienfreundlich ist
und daher eine Bevorzugung verdient?"
Hofer weiter: "Es würde den Mitgliedern der Bundesregierung gut zu Gesicht stehen, weniger zu gackern
und stattdessen bessere Eier zu legen. Niemand nimmt die Vorschläge für Details einer möglichen
Steuerreform irgendwann im Jahr 2007 ernst." |
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Mandak: Schaffung ausreichender Kinderbetreuungsangebote oberste Priorität
Wien (grüne) - "Bevor die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten geschaffen
wird, ist es dringend notwendig, dass genügend Kinderbetreuungsangebote zur Verfügung stehen. Die Finanzmittel
müssen dafür eingesetzt werden, dass Kinderbetreuung für alle Familien leistbar ist", reagiert
die Familiensprecherin der Grünen, Sabine Mandak, auf ein Interview von Wirtschaftsminister Bartenstein im
Standard.
Erst wenn diese Grundvoraussetzungen geschaffen würden, könne darüber nachgedacht werden, ob die
Kosten für weitere Kinderbetreuung - wie zum Beispiel privat angestellte Betreuungspersonen - abgesetzt werden
dürfen. "Allerdings auch dann nur unter der Voraussetzung, dass die BezieherInnen kleiner Einkommen dies
als Negativsteuer ausbezahlt bekommen", so Mandak.
Kritik übte Mandak ebenfalls an den Äußerungen Bartensteins, eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze
beim Kindergeld sei nicht finanzierbar. "In diesem Gedankengang ist der Knopf drin: Einerseits ist er gegen
die Aufhebung der Zuverdienstgrenze da sie angeblich nicht finanzierbar sei, aber andererseits verlangt er die
steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuung, die dem Staat aber ebenso Geld kosten würde", so Mandak.
Die Grünen fordern nach wie vor eine Aufhebung der Zuverdienstgrenze. "Solange es kein Karenzgeld gibt,
das sich nach der Höhe des Einkommens richtet, muss es den Eltern überlassen werden, wie viel sie dazuverdienen",
schließt Mandak. |
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