Selbst wenn man die Schengen-Grenzen "ohne"
passieren kann, man braucht man ihn
Wien (arbö) - Österreicher, die in einem EU-Staat Urlaub machen, glauben auf den Reisepass
oder Personalausweis völlig verzichten zu können. Besonders in Italien oder Deutschland, wo man die Schengen-Grenzen
ohne einen Personalausweis passieren kann, glaubt man auf diese amtlichen Dokumenten verzichten zu können.
"Irrtum", sagt ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher-Jäger. "Jedes EU-Land kann weiterhin
selbstständig regeln, wie es die Identitätskontrolle in seinem Staatsgebiet durch führt. Die Mitnahme
eines Reisepasses ist auch für EU-Staaten allen Urlaubsreisenden dringend zu empfehlen".
Sonst ergeht es ihnen wie dem Österreicher Herr A. K. (Name geändert). Im Zuge einer Verkehrskontrolle
wurde er auf der deutschen Autobahn Ulm-Augsburg angehalten. Er musste eine Geldstrafe von 25 Euro zahlen, obwohl
die deutsche Polizei keinerlei Beanstandungen am Fahrzeug gefunden hatten. Der Grund: Herr K hatte keinen Reisepass
mit sich. Seinen Führerschein hatte den deutschen Behörden zum Nachweis seiner Identität nicht ausgereicht.
Herr K. wurde zu Recht bestraft. Dr. Auracher-Jäger: "Praktisch alle EU-Staaten sehen vor, dass Ausländer
zum Nachweis ihrer Identität ein Personaldokument, also ein Reisepass oder ein Personalausweis, in relativer
Griffbereitschaft bereit halten müssen. Das wird auch in Österreich so gemacht. Wenn hierzulande allerdings
ein Tourist seinen Pass bei z.B. einer Stadtrundfahrt im Hotel gelassen hat, fährt im Fall des Falles die
Polizei mit ihm dorthin und der Tourist bzw. die Touristin geht straffrei aus".
Unterschiedlich gehen die EU-Staaten mit abgelaufenen Pässen von EU-Bürgern um. Während man in vielen
Ländern auch mit einem bereits seit fünf Jahren abgelaufenen Pass unterwegs ein kann (Deutschland, Italien,
Griechenland, Belgien, Portugal, Spanien, Ungarn, Slowenien, Frankreich, Luxemburg, Malta, Niederlande), muss man
in vielen Staaten unbedingt einen gültigen Pass vorweisen: etwa in Dänemark, Schweden, Finnland, Großbritannien,
Irland, Estland, Polen, Tschechien, Slowakei oder Zypern. In Lettland und Litauen darf der Pass gerade einmal drei
Monate abgelaufen sein. |