Bartenstein will höhere Sicherheitsstandards in alten Aufzügen  

erstellt am
22. 07. 05

Verordnungsentwurf für sicherheitstechnische Prüfungen und Nachrüstungen älterer Anlagen zur Begutachtung ausgesendet
Wien (bmbwk) - Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein will mit einer neuen Verordnung die Sicherheitsstandards bestehender Aufzugsanlagen in Betriebsgebäuden anheben. Bundesminister Bartenstein: "Der einwandfreie Betrieb und die Sicherheit von Leib und Leben darf nicht vom Alter einer Liftanlage abhängig sein. Ältere Aufzüge sind daher in angemessener Zeit an jene Sicherheitsstandards anzugleichen, die seit 1996 für neu errichtete Anlagen vorgeschrieben sind." Ziel ist es, Aufzugsanlagen in einer ihrem Alter entsprechenden zeitlichen Staffelung ihren sicherheitstechnischen Standard zu überprüfen und bei Sicherheitsdefiziten geeignete Abhilfe durch Nachrüstungen zu veranlassen.

Der Minister reagiert damit auch auf einen tödlichen Unfall in einem Wiener Lift, der zwar durch unsachgemäße Benützung verursacht worden ist, bei Vorhandensein einer Fahrkorbtüre aber nicht hätte passieren können.

Durch die Verordnung müssen vor 1996 errichtete bzw. genehmigte Anlagen ab 1.1.2006 überprüft und eventuelle Sicherheitsmängel in einer angemessenen Frist beseitigt werden. Bei Gefahr in Verzug kann auch die sofortige Außerbetriebnahme des Lifts angeordnet werden. Diese Überprüfungen müssen bis 2012 abgeschlossen sein, wobei ältere Anlagen früher zu überprüfen sind.

Bei Untersuchungen durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) zeigte rund ein Viertel aller Anlagen sicherheitstechnische Mängel. Dazu gehören Mängel im Antriebssystem mit ungenauen Anhaltepunkten (Stolperfallen durch Niveauunterschiede zwischen Kabinen- und Außenboden), fehlende Schutzeinrichtungen bei automatisch schließenden Türen (Einklemmen von Personen) sowie fehlende Fahrkorbtüren (Verklemmen von Gegenständen in der fahrenden Kabine an der Schachtwand mit fallweise tödlichen Folgen für die Begleitperson).

Diese Verordnung kann sich nur auf Anlagen in gewerblichen Betriebsanlagen erstrecken. Sie sollte aber als Beispiel für die Länder (für den Wohnhausbereich) und das Verkehrsministerium (für Bauten der Verkehrsträger) dienen, im jeweiligen Zuständigkeitsbereich gleichartige Regelungen zu treffen, so Bartenstein. Im Herbst sei jedenfalls eine Koordinationssitzung geplant.
     
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