Verordnungsentwurf für sicherheitstechnische Prüfungen und Nachrüstungen älterer
Anlagen zur Begutachtung ausgesendet
Wien (bmbwk) - Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein will mit einer neuen Verordnung
die Sicherheitsstandards bestehender Aufzugsanlagen in Betriebsgebäuden anheben. Bundesminister Bartenstein:
"Der einwandfreie Betrieb und die Sicherheit von Leib und Leben darf nicht vom Alter einer Liftanlage abhängig
sein. Ältere Aufzüge sind daher in angemessener Zeit an jene Sicherheitsstandards anzugleichen, die seit
1996 für neu errichtete Anlagen vorgeschrieben sind." Ziel ist es, Aufzugsanlagen in einer ihrem Alter
entsprechenden zeitlichen Staffelung ihren sicherheitstechnischen Standard zu überprüfen und bei Sicherheitsdefiziten
geeignete Abhilfe durch Nachrüstungen zu veranlassen.
Der Minister reagiert damit auch auf einen tödlichen Unfall in einem Wiener Lift, der zwar durch unsachgemäße
Benützung verursacht worden ist, bei Vorhandensein einer Fahrkorbtüre aber nicht hätte passieren
können.
Durch die Verordnung müssen vor 1996 errichtete bzw. genehmigte Anlagen ab 1.1.2006 überprüft und
eventuelle Sicherheitsmängel in einer angemessenen Frist beseitigt werden. Bei Gefahr in Verzug kann auch
die sofortige Außerbetriebnahme des Lifts angeordnet werden. Diese Überprüfungen müssen bis
2012 abgeschlossen sein, wobei ältere Anlagen früher zu überprüfen sind.
Bei Untersuchungen durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) zeigte rund ein Viertel aller Anlagen
sicherheitstechnische Mängel. Dazu gehören Mängel im Antriebssystem mit ungenauen Anhaltepunkten
(Stolperfallen durch Niveauunterschiede zwischen Kabinen- und Außenboden), fehlende Schutzeinrichtungen bei
automatisch schließenden Türen (Einklemmen von Personen) sowie fehlende Fahrkorbtüren (Verklemmen
von Gegenständen in der fahrenden Kabine an der Schachtwand mit fallweise tödlichen Folgen für die
Begleitperson).
Diese Verordnung kann sich nur auf Anlagen in gewerblichen Betriebsanlagen erstrecken. Sie sollte aber als Beispiel
für die Länder (für den Wohnhausbereich) und das Verkehrsministerium (für Bauten der Verkehrsträger)
dienen, im jeweiligen Zuständigkeitsbereich gleichartige Regelungen zu treffen, so Bartenstein. Im Herbst
sei jedenfalls eine Koordinationssitzung geplant. |