Alle rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Einführung
des digitalen Tachografen wurden in Österreich bereits erfüllt
Wien (asfinag) - "Die Europäische Kommission gewährt bis zum 31. Dezember 2005 eine
letzte Aufschubfrist für die europaweite Einführung des digitalen Tachografen. Bis zu diesem Datum können
Neufahrzeuge mit analogen oder digitalen Tachografen zugelassen werden", so Dr. Klaus Schierhackl, Geschäftsführer
der ASFINAG Maut Service GmbH zur aktuellen Entwicklung in Sachen Einführung des Digitalen Tachografen.
Für Österreich gilt folgende Übergangsregelung: Fahrzeuge mit analogen Tachografen, die vor dem
31. Dezember 2005 produziert wurden - das heißt, nachweißlich vorher vom Fahrzeugherstellerband gegangen"
sind - können auch nach dem 31. Dezember 2005 zugelassen werden.
In Österreich werden Kontrollgerätekarten für den Digitalen Tachograf seit dem 5. Mai 2005 ausgegeben.
Dr. Klaus Schierhackl: "Alle rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Einführung
des digitalen Tachografen wurden bereits erfüllt.
Das österreichische Kartenausgabesystem wird von der ASFINAG Maut Service GmbH betrieben. |