Vormerksystem trifft auch gutbetuchte Wiederholungstäter  

erstellt am
04. 08. 05

Kukacka zu Halbjahresbilanz Verkehrsunfälle: Alkoholvortestgeräte als neue Waffe gegen Alkolenker
Wien (svt) - "Die heute präsentierte Halbjahresbilanz 2005 zeigt, dass die Regierung im Bereich Verkehrssicherheit auf einem richtigen Weg und erfolgreichen Weg ist", erklärte Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka am Mittwoch (03. 08.). Österreich sei dabei, ins EU-Spitzenfeld jener Länder mit den niedrigsten Unfallzahlen aufzuschließen. Ein Minus von über 9 Prozent bei den Getöteten sei ein Nachweis dafür, dass die politischen Maßnahmen der Bundesregierung für mehr Verkehrssicherheit bereits messbare Erfolge zeige. Der Staatssekretär nannte dabei vor allem den Mehrphasenführerschein und das neue Vormerksystem, dessen starke öffentliche Diskussion bereits präventiven Charakter gezeigt habe.

Der vermehrte Einsatz von Verkehrsbeeinflussungsanlagen, die Einrichtung von Section Control-Abschnitten, strengere Radarkontrollen in Baustellenbereichen, die Anhebung der Strafen für Handytelefonieren am Steuer und für die Missachtung der Gurtenpflicht seien weitere wichtige Maßnahmen, die sich bewährt hätten. Ein neuer Pfeiler der Verkehrspolitik werde das am 1. Juli in Kraft getretene Vormerksystem sein. Mit dem Grundsatz vorbeugendes Erziehen, statt nachträgliches Entziehen stelle dieses System die verhaltenspädagogische und bewusstseinsbildende Maßnahmen in den Vordergrund, stellte Kukacka klar.

Ein weiterer großer Vorteil im neuen System liege auch darin, dass es sozial ausgewogen sei und es keinen Unterschied zwischen Arm und Reich mache. "Das Vormerkmodell trifft auch gutbetuchte Wiederholungsstäter, die sich bisher von ihren Verkehrsstrafen beinahe schon routinemäßig freigekauft haben. Im Unterschied zu früher drohen jetzt allen unverbesserlichen Verkehrssündern im Wiederholungsfall ohne Ausnahme Nachschulungen, Perfektionsfahrten und Fahrsicherheitstrainings", betonte Kukacka.

Einen neuer Schritt für mehr Verkehrssicherheit werde auch durch den künftigen Einsatz von Alkoholvortestgeräten gesetzt, was durch die im April beschlossene 21. STVO Novelle ermöglicht wurde. "Die Alkohol-Vortestgeräte liefern einen schnellen Verdacht auf Alkoholisierung, sodass in der Folge nur noch diejenigen Personen zur Ablegung einer Alkomatuntersuchung aufgefordert werden müssen, bei denen die Überprüfung mit dem Vortestgerät bereits diesen Verdachtsmomente ergeben hat", erklärte Kukacka. Derartige Überprüfungen der Atemluft werde zukünftig insbesondere bei Planquadraten durchgeführt werden, den Betroffenen können somit die derzeit langen Wartezeiten erspart werden, so Kukacka.

Das ehrgeizige Ziel müsse eine weitere Verringerung der Verkehrstoten auf Österreichs Strassen sein, um das Fernziel der Bundesregierung, nämlich eine Halbierung der Verkehrstoten bis 2010 zu erreichen, schloss Kukacka.
     
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