Vorteile für Konsumenten und Umwelt durch einheitliches System und kontrollierte Entsorgung
Wien (bmlfuw) - Ab 13. August ist die Entsorgung ausgedienter Elektrogeräte - zumindest für
den Konsumenten - kostenlos. Mit dem Inkrafttreten der Elektroaltgeräteverordnung am 13. August 2005 müssen
alte Elektrogeräte – dazu zählen alle mit Strom betriebenen Geräte, vom PC, über den Haarfön
bis zum Kühlschrank – unentgeltlich von der lokalen Sammelstelle oder beim Kauf eines neuen, gleichartigen
Gerätes vom Händler (mit einer Verkaufsfläche von mehr als 150 m²) zurückgenommen werden.
Für die Entsorgung bzw. das Recycling der wieder verwendbaren Bestandteile muss der jeweiliger Hersteller
bzw. Importeur sorgen. Dies teilt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
mit.
Die bisherigen Regelungen sowohl für Kühlgeräte als auch für Lampen werden durch die neue Verordnung
ersetzt. Beim Kauf eines Kühlschrankes, einer Leuchtstoffröhre oder Energiesparlampe muss ab nun nicht
mehr, wie bisher ein Gutschein oder eine Plakette als ein Entsorgungsbeitrag erworben werden. Die Rückerstattung
noch vorhandener Plaketten oder Gutscheine erfolgt für Kühlschränke über das Umweltforum Haushalt
(www.ufh.at). Das Pfand für Lampen erstattet der Händler, bei dem die Lampe einst gekauft wurde gegen
Abgabe einer Altlampe und einer Pfandmarke auch ohne Kauf einer neuen. Hinkünftig können auch Kühlgeräte
und Lampen kostenfrei abgegeben werden.
Hersteller und Importeure müssen sich registrieren und selber oder über die Teilnahme an einem kontrollierten
Sammel- und Verwertungssystem für die Abholung und Wiederverwertung bzw. sachgemäße Entsorgung
der gesammelten Geräte sorgen. Dabei hat die Wiederverwendung wertvoller Bauteile und Stoffe höchste
Priorität: Je nach Gerätetyp sieht das Gesetz Mindestverwertungsquoten von 50% bis 80% vor. Somit wird
einerseits das Volumen des Abfallstroms verringert, andrerseits gehen wertvolle Rohstoffe, wie Edelmetalle oder
sortenreiner Kunststoff nicht verloren.
Ziel der Verordnung ist der Schutz der Umwelt und der Gesundheit. Einerseits durch Vermeidung bzw. Reduktion von
Abfall und dessen sachgemäße, kontrollierte Entsorgung, andrerseits durch die Beschränkung der
Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Ein nächster Schritt ist das generelle
Verbot bestimmter umweltgefährdender Substanzen (Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl
und polybromiertes Diphenylether) für Elektro- und Elektronikgeräten, das mit Juli 2006 in Kraft tritt.
Ein weiterer unmittelbarer Vorteil für Konsumenten ist, dass als Sammelzentren die bereits vorhandenen, bekannten
Einrichtungen genutzt werden. Mit dem zusätzlichen Vorteil, dass man für die Entsorgung der Geräte
nichts bezahlt, sich aber dennoch sicher sein kann, dass sie fachgerecht durchgeführt wird.
Alle ab nun in Umlauf gebrachten Elektrogeräte müssen mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet
sein, um die getrennte Sammlung zu kennzeichnen.
Sowohl die Registrierung der Hersteller als auch der Sammel- und Verwertungssysteme, aber auch die Zahl der in
Umlauf gebrachten Geräte und der gesammelten und verwerteten Altgeräte erfolgen über zentrales elektronisches
Daten Management.
Mit der neuen Verordnung setzt Österreich zwei EU Richtlinien um. Bis Ende 2006 müssen alle alten Mitgliedsstaaten
bei einer getrennten Sammlung einen Umfang von 4 kg pro Einwohner und Jahr sicherstellen. |