Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse-, Biogas- und Kleinwasserkraftwerksanlagen
bis Ende 2007 verlängert
Wien (bmwa) - Am Freitag (12. 08.) wurde im Bundesgesetzblatt die Novelle der Verordnung von Wirtschafts-
und Arbeitsminister Dr. Martin Bartenstein veröffentlicht, mit der die Preise für die Abnahme elektrischer
Energie aus Ökostromanlagen festgesetzt werden. Dies war nach vorzeitiger Zustimmung der im Ökostromgesetz
vorgesehenen Arbeitsgruppe der Landeshauptmänner möglich. Die Zustimmung erteilte im Namen der Arbeitsgruppe
Landeshauptmann Dr. Jörg Haider, der mittels Rundlaufbeschluss neben seiner Zustimmung auch jene der Landeshauptleute
von Salzburg, Wien und Vorarlberg festlegen konnte. Das gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
bekannt.
Mit dieser Novelle wird der Stichtag für die Inbetriebnahme von Ökostromanlagen, die Strom aus Biomasse
und Biogas produzieren, um eineinhalb Jahre von 30. Juni 2006 auf den 31. Dezember 2007 erstreckt. Bis zu diesem
Stichtag müssen Biomasse- und Biogasverstromungsanlagen in Betrieb sein, um in den Genuss der begünstigten
Fördertarife zu kommen.
Die vorliegende Novelle sieht auch für die Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerksanlagen eine Erstreckung
der Frist auf den 31. Dezember 2007 vor. Darüber hinaus werden die Einspeisetarife für Kleinwasserkraftwerksanlagen,
die nach dem 1. Jänner 2003 nicht revitalisiert worden sind, bis zum 31. Dezember 2008 verlängert.
Durch diese Maßnahmen können bis zu 3000 Arbeitsplätze abgesichert werden.
Das Ökostromgesetz sieht als Ziel für Strom aus Kleinwasserkraftanlagen 9 % bis zum Jahr 2008 vor, für
2006 werden 8,2 % prognostiziert. Die Zielsetzung für sonstigen Ökostrom - 4 % aus Stromerzeugung auf
Basis von Windenergie, Biomasse sowie Biogas - wird schon 2005 erreicht, für 2007 werden bis zu 8 % prognostiziert. |