BIP in der Eurozone und in der EU25 um 0,3% gestiegen +1,2% bzw. +1,3%
im Vergleich zum zweiten Quartal 2004
Brüssel (eurostat) - Im Vergleich zum Vorquartal ist im zweiten Quartal 2005 das BIP in der
Eurozone (Belgien, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich,
Portugal und Finnland) und in der EU25 um 0,3% angestiegen. Dies geht aus von Eurostat, dem Statistischen Amt der
Europäischen Gemeinschaften, veröffentlichten Schnellschätzungen hervor. Im ersten Quartal 2005
betrug die Wachstumsrate noch +0,5% in beiden Gebieten.
Im Vergleich zum entsprechenden Quartal des Vorjahres ist das BIP im zweiten Quartal 2005 in der Eurozone um 1,2%
und in der EU25 um 1,3% gestiegen, nach +1,4% bzw. +1,6% im Vorquartal.
Im Verlauf des zweiten Quartals 2005 stieg das BIP der Vereinigten Staaten um 0,8% gegenüber dem Vorquartal
an, nach +0,9% im ersten Quartal 2005. Verglichen mit dem zweiten Quartal 2004 betrug der Zuwachs des BIP 3,6%,
nach +3,6% im Vorquartal.
Informationen zu Qualitätsaspekten
Die europäischen vierteljährlichen Gesamtrechnungen werden gemäß dem Europäischen System
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG95) erstellt. Die Schnellschätzung der Wachstumsrate des BIP für
2005 Q2 in dieser Mitteilung beruht auf Angaben von Mitgliedstaaten, die unmittelbar 71% des BIP der Eurozone (72%
des BIP der EU25) abdecken, sowie auf verwandten Indikatoren für das Berichtsquartal im Falle von Frankreich,
für das BIP-Angaben noch nicht vorliegen. Der Tabelle ist zu entnehmen, für welche Mitgliedstaaten Angaben
zum BIP-Wachstum vorliegen. Weitere Informationen zur Methodik der Schnellschätzungen finden sich in der Pressemitteilung
55/2003 vom 15. Mai 2003. Simulationsrechnungen und bisherige Veröffentlichungen belegen die Zuverlässigkeit
der Schnellschätzung. Über die letzten achtzehn Quartale hat die Schnellschätzung der BIP-Wachstumsrate
relativ zum Vorquartal für die Eurozone im Vergleich zu der später in der ersten regulären Schätzung
veröffentlichten Wachstumsrate eine mittlere Revision von weniger als 0,01 Prozentpunkten erfahren. Sie hat
die Beschleunigung oder Abschwächung des BIP-Wachstums in vierzehn Fällen korrekt vorweg genommen. Der
Wert der Wachstumsrate wurde vierzehnmal korrekt vorweg genommen und viermal um 0,1 Prozentpunkte verfehlt.
Im Rahmen der Schnellschätzungsprozedur werden Angaben zum BIP der Eurozone und der EU25 für frühere
Quartale nicht revidiert, so dass die Wachstumsraten bis zum ersten Quartal 2005, veröffentlicht in der Pressemitteilung
89/2005 vom 14. Juli 2005, unverändert bleiben. Alle Angaben in dieser Mitteilung können mit den zwei
später folgenden regulären Schätzungen für das BIP im zweiten Quartal 2005 revidiert werden;
diese sind für den 31. August 2005 und den 13. Oktober 2005 vorgesehen.
Methodische Veränderungen: Die EU Mitgliedstaaten passen ihre Gesamtrechnungen derzeit an, um neue, international
vereinbarte methodische Verbesserungen umzusetzen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Zuordnung der „unterstellten
Bankgebühr“ (FISIM) auf Nutzersektoren. Dies wird häufig bei Gelegenheit einer großen Revision
der Datenquellen, die zu erheblichen Änderungen an den zuvor veröffentlichten Daten führen kann,
und in einigen Fällen auch zusammen mit der Einführung der Verkettung in der Volumenmessung umgesetzt.
Die Gesamtrechnungen für die EU berücksichtigen diese Änderungen wie sie in den nationalen Daten
anfallen, mit Ausnahme der Zuordnung der unterstellten Bankgebühr. Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich,
Irland, die Niederlande, Österreich und Finnland haben diese Zuordnung bereits vorgenommen, und weitere Mitgliedstaaten
werden in den kommenden Monaten folgen. Aus Kohärenzgründen werden die Gesamtrechnungen für die
Eurozone und die EU25 auf Basisdaten aufgebaut, in denen diese Änderung noch nicht vorgenommen ist (soweit
von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt). Dadurch entspricht die Summe der BIP-Niveaus der Mitgliedstaaten
nicht mehr den EU Gesamtwerten. Dieser Effekt wird sich vergrößern wenn weitere Mitgliedstaaten die
neue Methodik einführen, bis auch die EU Aggregate entsprechend umgestellt werden. Dies ist für den 30.
November 2005 vorgesehen. |