Förderung zusätzlicher Lehrplätze auf 1. September 2005 vorverlegt  

erstellt am
12. 08. 05

WKÖ: So wird die Schaffung zusätzlicher Lehrplätze beschleunigt
Wien (pwk) - Der Verwaltungsrat des AMS hat nun die Vorverlegung der Förderung zusätzlicher Lehrplätze auf den 1. September dieses Jahres beschlossen, nachdem sich die Wirtschafts- kammer Österreich (WKÖ) stark für die Vorverlegung dieser Maßnahme eingesetzt hatte. Ursprünglich sollte die Förderrichtlinie erst mit 1. November 2005 in Kraft treten.

Das AMS fördert zusätzliche Lehrplätze Das AMS fördert zusätzliche Lehrplätze
Auf Initiative des Regierungsbeauftragten für Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung, Egon Blum, werden nun schon mit Anfang September 2005 zusätzliche Lehrplätze vom AMS mit fixen Sätzen gefördert. Mit dieser Aktion sollen 1.000 bis 3.000 zusätzliche Lehrplätze geschaffen und damit dem weiteren Anwachsen der Zahl der erforderlichen Plätze in den JASG-Ausbildungslehrgängen Einhalt geboten werden. Im ersten Lehrjahr werden monatlich 400 Euro ausbezahlt, im zweiten Lehrjahr 200 Euro und im dritten immerhin noch 100 Euro, was einen deutlichen Anreiz und eine wesentliche Unterstützung für Unternehmen darstellt, zusätzliche Lehrlinge zu beschäftigen.

Die wesentlichen Kriterien in der Förderrichtlinie:

  • Für die Beurteilung der Zusätzlichkeit ist der Gesamtstand der Lehrlinge des Ausbildungsbetriebes zum Stichtag 31.12.2004 für Lehrlinge, die die Lehre zwischen 01.09.2005 und 31.08.2006 beginnen, heranzuziehen. Die Lehrstelle ist dann zusätzlich, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge zu Beginn dieses Ausbildungsverhältnisses größer ist als die Gesamtzahl am 31.12.2004.
  • Die geförderten Lehrlinge müssen zum Zeitpunkt der Aufnahme beim AMS als lehrstellensuchend gemeldet sein. Das bedeutet in der Praxis, dass Betriebe vor Lehrvertragsabschluss mit dem AMS Kontakt aufnehmen müssen.
  • Die Förderung wird jährlich zuerkannt, wenn die Gesamtzahl der Lehrlinge jeweils zu Beginn des 2. und 3. Lehrjahres immer noch höher ist als die Gesamtzahl am 31.12.2004. Lehrlinge, die ausscheiden, müssen also nachbesetzt werden.
  • Die lohn-, arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften müssen wie bei allen AMS-Förderungen natürlich eingehalten werden. Auch bei groben Mängeln in der Ausbildungsqualität kann die Förderung eingestellt werden.

Für Anfragen stehen die Lehrlingsstellen in den Wirtschaftskammer in den Bundesländern zur Verfügung.

     
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