Wien (bpd) - "Wir lassen niemanden allein", mit diesen Worten präsentierte
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel am Samstag (27. 08.) gemeinsam mit Vizekanzler Hubert Gorbach und den zuständigen
Fachministern Josef Pröll, Liese Prokop, Martin Bartenstein und Karl-Heinz Grasser nach der Sondersitzung
die wichtigsten Hilfsmaßnahmen, die im Zuge der Flutkatastrophe zum Tragen kommen werden. "Die Schäden
sind vor allem in der Steiermark und in Westösterreich enorm. Die Infrastruktur ist beträchtlich beeinträchtigt",
sagte Schüssel. Die Schadenssumme sei bisher noch nicht abschätzbar, sie werde aber mit Sicherheit einige
100 Millionen Euro betragen. Mit dem Katastrophenfonds sei Österreich aber gut für solche Fälle
gerüstet. Er werde nach Schadensbegutachtung aufgestockt.
Schüssel verwies auf die gut eingespielte Zusammenarbeit zwischen allen Behörden in den betroffenen Ländern
und dem Bund. Der Bundeskanzler sprach auch namens der Bundesregierung allen Opfern und Betroffenen das aufrichtige
Mitgefühl aus. "Es sind drei Todesopfer zu beklagen und insgesamt gibt es 20 bis 25 Verletzte",
bedauerte Schüssel. Schüssel dankte auch den 40.000 freiwilligen und professionellen Helfern für
ihren Einsatz.
"Wir werden bereits im nächsten Ministerrat ein entsprechendes Hochwasserhilfe- und Wiederaufbaugesetz
2005 vorschlagen, das so rasch wie möglich auch rückwirkend für das Hochwasser im Juli in Mittersill
gelten soll", so Schüssel. Er betonte, dass sich viele Maßnahmen, die in Folge der Hochwasserkatastrophen
von 1999 und 2002 getroffen worden sind, bewährt hätten. "Damit konnten Schäden, die damals
häufig waren, diesmal vermieden werden", sagte Schüssel.
Schüssel stellte die ersten konkreten Maßnahmen vor: "Eine Aufstockung des Katastrophenfonds wird
nach der Schadensbegutachtung erfolgen. Mithilfe des Umweltförderungsgesetzes werden außerdem Mittel
für zusätzliche Sanierungsmaßnahmen frei. Seit 2002 gilt für Hochwasserkatastrophen ein Bündel
an Maßnahmen, das unter anderem vorsieht, dass Spenden beim Empfänger voll steuerfrei sind", führte
der Bundeskanzler aus. Neu soll die Gebührenfreiheit verankert werden, sodass den Betroffenen keine Zusatzkosten
bei Kredit- oder Bestandsbeträgen anfallen. Auch die Bezirkhauptmannschaften werden angewiesen, verloren gegangene
Dokumente rasch und gebührenfrei auszustellen.
"So wie bisher gilt auch weiterhin die Betriebsausgabenabzugsmöglichkeit für Sachaufwendungen und
Geldhilfen im Rahmen des betrieblichen Werbeaufwandes", erklärte Schüssel. "Die Beseitigung
von Hochwasserschäden soll auch weiterhin steuerlich berücksichtigt werden. Sie kann durch einen eigenen
Freibetragsbescheid vorgezogen werden." Wie im Jahr 2002 können die Betriebe von der Möglichkeit
einer vorzeitigen Abschreibung Gebrauch machen. Geplant ist auch die Futtermittel im Winter zu verbilligen. |