Regierung beschließt Hochwasserentschädigungs- und Wiederaufbaugesetz
Wien (bpd) - Der Ministerrat beschloss am Dienstag (30. 08.) das Hochwasserentschädigungs-
und Wiederaufbaugesetz. Zudem kündigte der Bundeskanzler eine nach oben offene Aufstockung der Mittel für
den Katastrophenfonds an. Dafür wurde dem Finanzminister eine Ermächtigung erteilt. In Analogie zu den
Hilfsmaßnahmen nach der Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002 wurden zudem einkommensteuerrechtliche Maßnahmen
beschlossen. Dazu gehören die Möglichkeit zur vorzeitigen Abschreibung bei Gebäuden in der Höhe
von 12%, 20% bei Maschinen oder alternativ dazu eine Sonderprämie. Schüssel: " Mit diesem Paket
wollen wir allen Betroffenen helfen und großzügige Hilfe leisten". Insgesamt geht die Bundsregierung
von einer Schadenssumme durch die Hochwasserkatastrophe von mehreren hundert Millionen Euro aus.
Zusätzliche Finanzhilfe erhofft sich die Bundesregierung von Seiten der EU. Diesbezügliche Initiativen
hat Außenministerin Plassnik bereits gesetzt. Ausdrücklich bedankte sich der Bundeskanzler bei den zahlreichen
feiwilligen Helfern, die neben den mehr als 2.000 Soldaten des österreichischen Bundesheers und 1.000 Polizeibeamten
bei den Hilfsmaßnahmen eingesetzt waren und sind.
Zur aktuellen Diskussion bezüglich der Hochwasserschutzvorkehrungen stellte der Bundeskanzler klar, dass seit
mehreren Jahren jedes Jahr rund 220 Millionen Euro für den Hochwasserschutz eingesetzt werden. Davon stammen
150 Millionen Euro aus dem Bundesbudget, wovon 30 Millionen für Schutzbauten entlang der Donau und 120 für
die sonstigen Gewässern verwendet werden. Ein Drittel davon wird für den ökologischen Bau wie den
naturnahen Rückbau und den Bau von Auffangbecken eingesetzt. |