Arbeitszeitenausfall freiwilliger Einsatzkräfte soll über Katastrophenfonds abgegolten
werden
Klagenfurt (lpd) - Nach den Erfahrungen der jüngsten Hochwasserkatastrophen fordert Landeshauptmann
Jörg Haider als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz und Kärntner Katastrophenschutzreferent eine
Neuregelung der Zuständigkeiten in Katastrophenfällen.
Haider: "Derzeit gibt es zwei Arten von Katastrophen, Bundes- und Landeskatastrophen. Das ist Unsinn, denn
Katastrophe ist Katastrophe." Im Notfall müsse rasch und effizient geholfen werden, alleine das zähle.
Daher müsse im Katastrophenfall eine einheitliche Führung durch den jeweiligen Landeshauptmann sichergestellt
werden, betonte Haider, der diesen Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Landeshauptleutekonferenz setzen
wird.
Um auf Länderebene einen geschlossenen Kompetenzbereich für die operative Hilfeleistung nach Katastrophenfällen
schaffen zu können, sollten derzeit noch dem Bund obliegende Kompetenzen für die Katastrophenbekämpfung
- etwa im Bergrecht oder Forstwesen - ebenfalls den Ländern zukommen, erklärte Haider. Diese Neuregelung
werde auch von allen Landeshauptleuten sowie vom Österreich-Konvent gefordert. Der Kärntner Landeshauptmann
verwies weiters darauf, dass das Fehlen einer ausdrücklichen Koordinationszuständigkeit zudem in der
innerstaatlichen und vor allem in der zunehmenden internationalen Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz einen
enormen Mangel darstelle. Für die Umsetzung des geforderten zeitgemäßen und optimierten Katastrophenschutzmanagements
müssen laut Haider auch in Gesetzgebung- und vollziehung die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden.
Des weiteren möchte sich Haider dafür einsetzen, dass freiwillige Einsatzkräfte, die im Katastrophenfall
helfen, den Arbeitszeitenausfall einheitlich aus Mitteln des Katastrophenfonds abgegolten bekommen. Denn es sei
nicht einzusehen, dass Freiwillige für den Dienst am Nächsten auch noch Probleme mit dem Arbeitgeber
bekommen, so der Landeshauptmann. |