Nominierungsfrist bis 1. November - Preis mit 8000 Euro dotiert
Klagenfurt (lpd) - Kärnten vergibt heuer bereits zum 12. Mal einen Preis für Menschenrechte.
Bis zum 1. November können Teilnehmer am Kärntner Menschenrechtspreis 2005 nominiert werden. Durch die
Verleihung des mit 8.000 Euro dotierten Preises soll auf die Menschenrechte stärker aufmerksam gemacht und
auf besonders herausragende Leistungen für die Menschenrechtsarbeit hingewiesen werden. Der Menschenrechtspreis
wurde von der Kärntner Landesregierung gemeinsam mit Vertretern der katholischen, evangelischen und altkatholischen
Kirche sowie von ai-Kärnten 1994 ins Leben gerufen. Damit hat Kärnten auf diesem Gebiet eine Vorreiterrolle
in Österreich übernommen.
Unabhängige Jury entscheidet über Einreichungen
Der Menschenrechtspreis des Landes Kärnten kann sowohl an Einzelpersonen als auch Gemeinschaften verliehen
werden, wobei sowohl Kärntner als auch Nicht-Kärntner teilnahmeberechtigt sind. Nach den Vorstellungen
der Menschenrechtskommission, die von der Kärntner Landesregierung eingerichtet wurde und für die Ausschreibung
und Vergabe des Preises eingesetzt ist, geht es dabei nicht nur um Menschenrechtsverletzungen in entfernten Ländern,
sondern auch um Verbesserungen im menschlichen Zusammenleben. Demnach ist Menschenrechtsarbeit im Alltag auszeichnungswürdig.
Als Preisträger konnten bisher Kärntnerinnen und Kärntner zum Zug kommen, die sich im In- und Ausland
für Menschenrechte einsetzten aber auch Nicht-Kärntner, die in Kärnten tätig wurden. Es muss
sozusagen ein Bezug über die Person oder die Leistung zu Kärnten bestehen. Als Verleihungsgrundlage gilt
nicht nur der Einsatz um politische oder religiöse Menschenrechte, sondern es können neben bekannten
Persönlichkeiten ebenso unbekannte Personen, die im kleinen Bereich wie beispielsweise in der Nachbarschaftshilfe
tätig sind, ausgezeichnet werden.
Verleihung durch den Landeshauptmann
Bis zum 1. November können Vorschläge unter Kennwort "Menschenrechtspreis" für
die Zuerkennung des Preises an das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Landesamtsdirektion, Arnulfplatz
1, 9021 Klagenfurt gerichtet werden. Vorschlagberechtigt sind neben den Dienststellen des Bundes und des Landes
die Gemeinden, Interessensvertretungen, sonstige Vereine und Körperschaften sowie Einzelpersonen. Zugelassen
sind ebenfalls aktualisierte frühere Einreichungen. Der Preis wird rund um den 10. Dezember, dem Internationalen
Tag der Menschenrechte, von Landeshauptmann Jörg Haider verliehen.
Den Vorsitz in der Auswahljury hat Universitätsprofessorin Larissa Krainer von amnesty international Kärnten
(ai) inne. Als Menschenrechtskoordinator des Landes Kärnten ist Peter Karpf vom Amt der Kärntner Landesregierung
innerhalb der Landesamtsdirektion für den administrativen Ablauf zuständig. |