Patienten sorgen sich um die Qualität ihrer ärztlichen Betreuung
Wien (sv) - Angesichts der anhaltenden Diskussion rund um die gewährten Naturalrabatte
an Ärzte mit Hausapotheken forderte der niederösterreichische Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger am
Donnerstag (08. 09.) ein generelles Verbot der fragwürdigen Praxis.
Das einzig ausschlaggebende Kriterium für die Verordnung eines Medikamentes muss die medizinische Indikation
sein. Für die Patienten sollte nur das am besten geeignete Medikament verordnet werden. Bei Naturalrabatten
besteht jedoch der Verdacht, dass vielleicht da und dort nicht das wirksamste und ökonomisch günstigste
sondern das Medikament verordnet wird, das dem Arzt die größte Gewinnspanne bringt.
Verunsichert durch die anhaltende Diskussion verstärkt sich die Sorge der Patienten, nicht das bestmögliche
Medikament, sondern nur das Präparat mit dem größten finanziellen Anreiz für den Arzt, erhalten
zu haben. "Schön wäre es, wenn dieser Verdacht der Patienten von Haus aus unbegründet wäre.
Angesichts der gängigen Praxis kann diese Sorge jedoch nicht generell ausgeschlossen werden", so Bachinger.
Mit Naturalrabatten setzten die Pharmafirmen finanzielle Anreize für Ärzte mit Hausapotheken, öfter
das eigene Medikament und seltener Präparate anderer Firmen zu verschreiben. Auch wenn die Präparate
weitgehend ähnliche Wirkungsweisen haben, so ist "jede Verunsicherung der Patienten, ob sie das beste
Medikament erhalten, abzulehnen", so Bachinger weiter.
Auch im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger sieht man die Diskussion, ob Naturalrabatte
strafrechtlich zu ahnden sind als zu kurz an. "Tatsache ist, dass Naturalrabatte ein finanzieller Anreiz für
Ärzte sein können, nicht das bestgeeignete Medikament zu verschreiben", betont Mag. Beate Hartinger,
stellvertretende Generaldirektorin im Hauptverband.
Die aktuellen Überlegungen der Österreichischen Ärztekammer zu einem Verhaltenskodex sind zu begrüßen,
lassen aber wesentliche Aspekte unberührt. So wird nur das Verhältnis der Ärzte zu den Pharmafirmen
behandelt, während es genauso wichtig ist, das Verhältnis zu den Patienten ethisch zu beleuchten und
entsprechende Regeln in den Verhaltenskodex aufzunehmen. "Der Patient hat in der Regel keine Möglichkeit,
die Verordnung des Arztes zu kontrollieren. Werden Naturalrabatte nicht verboten, bleibt bei Ärzten mit Hausapotheken
die schiefe Optik, die zur Verunsicherung der Patienten beiträgt. Dies lehnen wir übereinstimmend ab",
schließen Hartinger und Bachinger gemeinsam. |