Asfinag: Angebot zur Rückzahlung der zu viel eingehobenen Brennermaut bis Ende 2005 verlängert  

erstellt am
15. 09. 05

Bis Mitte September bereits 2.000 Anträge erhalten
Wien (Asfinag) - Die Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft (Asfinag) bietet derzeit Frächtern, die in der Zeit zwischen 1. Juli 1995 und 31. Jänner 2001 für Fahrten mit Lkw der ehemaligen Kategorie C (mehr als drei Achsen) oder F (wie C, aber lärm – und schadstoffarm) an der Hauptmautstelle Schönberg der Brenner Autobahn A13 den Gesamtstreckentarif entrichtet haben, die Rückerstattung von 38,5% der bezahlten Mautbeträge an. Die Republik Österreich, der die Mauteinnahmen im Zeitraum 1.Juli 1995 bis 31.Dezember 1996 zugeflossen sind, hat die Asfinag zu diesen Rückzahlungen im Namen und auf Rechnung des Bundes ermächtigt; für den restlichen Zeitraum 1. Jänner 1997 bis 31. Jänner 2001 (mit Ausnahme des Zeitraumes vom 20.7.1999 bis 1.7.2000, für den laut EuGH keine Ansprüche bestehen) erstattet die Asfinag diese Rückzahlungen im eigenen Namen. Dieses ursprünglich bis Ende September geltende Angebot wurde von der Asfinag nun bis Ende Dezember 2005 verlängert. Asfinag: „Da sich unser Angebot an alle Frächter richtet, die die Vorraussetzung der Rückzahlungmöglichkeit erfüllen, ist es eine Sache der Fairness, genügend Zeit für die Rückabwicklung einzuräumen.“

Die Asfinag hat ein Verfahren entwickelt, um den Aufwand für die Betroffenen möglichst gering zu halten: Schlüsseldaten zu Tankkarten- und Wertkartenzahlungen bzw. Belegnummern der Quittungen von Barzahlungen werden in ein Formular eingetragen, das man aus dem Internet (www.Asfinag.at) herunterladen und dann ausgefüllt wieder zurücksenden kann. Original-Belege zum Nachweis sind auf dem Postweg an die Asfinag zu senden. Nach Einlangen aller Prüfunterlagen wird die Asfinag so rasch wie möglich, längstens aber binnen 4 Monaten die Rückerstattungssumme berechnen. Der Antragsteller hat dann die Möglichkeit, in dieser Höhe ein formelles Rückerstattungsbegehren an die Asfinag zu richten, worauf binnen 14 Tagen die Anweisung des Betrages erfolgt. Derzeit haben ca. 2000 Frächter Rückansprüche geltend gemacht. Täglich erhält das Projektteam der Asfinag Maut Service Gmbh ca. 25 Anträge. Detailinformationen: http://www.asfinag.at

Hintergrund der Brennermautrückerstattung
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2000 hat der Umstand, dass zwischen Mitte 1995 und Ende Jänner 2001 auf der Brenner Autobahn A13 für die Gesamtstrecke mehr Maut als in der Summe für die drei Teilstrecken eingehoben worden ist, vor allem den Transitverkehr diskriminiert. Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Frühjahr 2004 entschieden, dass die betroffenen Frächter einen Anspruch auf Rückzahlung hätten, ohne jedoch deren Höhe fest zu legen.

Ein Musterprozess zwischen einem Transporteur und der Republik Österreich wurde nunmehr nach fünfjähriger Prozessdauer durch Abschluss eines Vergleiches im Mai 2005 rechtskräftig beendet, wonach eine Quote von 38,5% für zu viel entrichtete Maut vergütet wird. Auf Basis dieses Vergleiches wurden allen anderen Frächtern eine inhaltsgleiche Regelung angeboten, die nun bis Ende des Jahres 2005 befristet ist.
     
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