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Regierungsklausur: neues Staatsbürgerschaftsgesetz |
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erstellt am
13. 09. 05
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Regierung einigt sich auf neues Staatsbürgerschaftsgesetz
Innenministerin Prokop und Justizministerin Gastinger stellten im Rahmen der Regierungsklausur
das neue Staatsbürgerschaftsgesetz vor
Innsbruck (bpd) - Einbürgerungen werden künftig nach sechs Jahren möglich. Die Einigung über
das Gesetz erfolgte am Dienstag (13. 09.) nach der Beschlussfassung des neuen Fremdenpaketes und auf Wunsch
der Landeshauptleute. Diese waren für eine Verein- heitlichung der bisher unterschiedlichen Regelungen eingetreten.
„Die Erlangung der Staatsbürgerschaft stellt für mich den Höhepunkt einer erfolgreichen Integration
dar. Mit dem neuen Gesetz koordinieren und vereinheitlichen wir die in Österreich geltenden Fristen. Diese
Verwaltungspraxis garantiert auch weiterhin den hohen Standard, den Österreich in der Vergabe der Staatsbürgerschaft
hat“, sagte Innenministerin Prokop. Die bisherige Regelung zur Erlangung bliebe mit 30 Jahren bzw. 15 Jahren bei
nachhaltiger, persönlicher und beruflicher Integration bestehen.
Das neue Gesetz sehe die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nun auch schon nach 10 Jahren
vor. Voraussetzungen dafür sei jedoch der legale Aufenthalt in Österreich, der Nachweis von Sprachkenntnissen
in Anlehnung an die Integrationsvereinbarung sowie ein gesicherter Lebensunterhalt.
„Das Gesetz regelt auch die Versagensgründe für die Staatsbürgerschaft neu. Zu diesen zählen
schwerwiegende Verwaltungsübertretungen, die mehr als einmal begangen wurden, aber auch Verstöße
gegen das Grenzkontrollgesetz, die Gewerbeordnung u. a. Als Versagensgrund gilt auch ein Naheverhältnis zu
einer extremistischen oder terroristischen Gruppierung“, sagte Justizministerin Gastinger.
„Das neue Gesetz ist für mich eine Optimierung. In Zukunft hat sich jede Ermessens- entscheidung zwingend
nach dem Gesamtverhalten der sich um die Staatsbürgerschaft bemühenden Person sowie dessen Integration
zu richten.
Dazu zählt insbesondere die Orientierung am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in
Österreich sowie an den Grundwerten eines europäischen demokratischen Staates und seiner Gesellschaft“,
so die Innenministerin. |
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Darabos lehnt Änderungen beim Staatsbürgerschaftsrecht ab
Wien (sk) - Eine Änderung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts wie sie die
Regierung beschlossen hat, ist aus Sicht von SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos nicht notwendig.
Die aktuelle Regelung sei durchdacht und praktikabel. Darabos wertet am Dienstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst
den Beschluss der Regierung als "populistisch".
Es grenze an Heuchelei, wenn Kanzler Schüssel auf der einen Seite Zuwanderung und Einbürgerungen für
die Arbeitslosigkeit in Österreich verantwortlich mache und die Regierung deshalb das Staatsbürgerschaftsrecht
verschärfe, auf der anderen Seite aber immer mehr Saisoniers ins Land hole und sich ständig um Billig-Arbeitskräfte
aus dem Ausland bemühe. So hatte die Regierung im Zuge des Fremdenpakets ursprünglich geplant, 40.000
zusätzliche Arbeitskräfte aus EWR-Ländern ins Land zu holen, erinnerte Darabos.
Die SPÖ halte an der derzeit bestehenden 10-Jahres-Frist für die Zuerkennung der Staatsbürgerschaft
sowie die Möglichkeit für bestimmte Personengruppen wie Asylwerber, EWR-Bürger oder Ehegatten von
Österreichern, schon nach drei oder vier Jahren die Staatsbürgerschaft zu erlangen, fest.
Darabos kritisiert, dass mit den Regierungsplänen die Integration der vielen in Österreich eingebürgerten
Menschen, die beispielsweise im Zuge des Jugoslawienkriegs bei uns eine Heimat gefunden haben, erschwert werde.
Statt die Erlangung der Staatsbürgerschaft zu verschärfen, sollten Maßnahmen zur Integration forciert
werden, wie das beispielsweise in Wien vorbildhaft passiere.
Nicht gelten lässt der SPÖ-Bundesgeschäftsführer die Aussagen von Innenministerin Prokop, wonach
sie dem Wunsch der Landeshauptleute nachgekommen sei. Tatsache sei, dass die Landeshauptleute nicht in die Verhandlungen
über die Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechtes eingebunden waren, so Darabos abschließend.
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Strache: "Regierung betreibt reine Kosmetik"
Rosenkranz: "Heilige Kuh Zuwanderung schlachten"
Wien (fpd) - Als "reine Kosmetik, die keine Verbesserung bringt", bezeichnete FPÖ-
Bundesparteiobmann HC Strache in einer Pressekonferenz, die er gemeinsam mit seiner Stellvertreterin Barbara Rosenkranz
abhielt, die Pläne der Regierung zum Staatsbürgerschaftsgesetz.
Besondere Kritik übte Strache daran, daß die Fristen nicht angehoben würden und weiterhin nach
zehn Jahren ein Antrag auf Erteilung der Staatsbürgerschaft gestellt werden könne. Außerdem gebe
es keine Maßnahmen gegen Ermessensentscheidungen, die Ausnahme werde praktisch zur Regel. Dies sei völlig
inakzeptabel. Die Österreicher hätten nicht deshalb für den Staatsvertrag gekämpft, damit die
Staatsbürgerschaft jetzt als Wahlzuckerl verschleudert werde, meinte Strache. Der Regierung warf er vor, ein
verspätetes Sommertheater aufzuführen.
Seit Mitte der neunziger Jahre habe sich die Zahl der Einbürgerungen fast verdreifacht, führte Strache
weiter aus. 2003 und 2004 habe es fast 81.000 Einbürgerungen gegeben. "Über 51.000 fanden vor der
Zehn-Jahres-Frist statt." Rund 83 Prozent der Staatsbürgerschafts- vergaben in Wien seien vorzeitig aufgrund
von Ermessensentscheiden. Unter Häupl habe es rund 150.000 Einbürgerungen gegeben. Bald werde er jeden
Touristen, der nur ein Wochenende in Wien verbringe, einbürgern. Die Staatsbürgerschaft sei aber ein
wertvolles Gut und kein beliebiger Fetzen Papier, betonte Strache. Sie solle am Ende einer gelungenen Integration
stehen.
Scharfe Kritik übte der FPÖ-Obmann auch daran, daß Asylberechtigten eine vorzeitige Einbürgerung
ermöglicht werde. "Man gibt den Leuten einfach die Staatsbürgerschaft und - Hokuspokus! - hat man
sowohl die Asylwerberquote wie auch die Ausländerquote gesenkt", kritisierte Strache. Auf diese Weise
spare man sich dann auch die Diskussion über das Ausländerwahlrecht, weil ohnehin jeder sofort eingebürgert
werde. Der Forderung der Grünen nach einem "Bodenrecht" erteilte Strache eine unmißverständliche
Absage.
Strache forderte die Anhebung der Wartefrist von 10 auf 15 Jahre. Weiters solle verhindert werden, daß Landeshauptleute
am Gesetz vorbei die Staatsbürgerschaft verleihen könnten. Auch eine Möglichkeit des Entzugs der
Staatsbürgerschaft verlangte Strache, wenn diese unrechtmäßig erworben worden sei oder der Betroffene
schwere Verstöße gegen die Republik Österreich begangen habe, wie etwa Haßprediger. Der freiheitliche
Bundesparteiobmann sprach sich auch gegen einen Automatismus bei Einbürgerungen von Ehepartnern aus und gegen
vorzeitige Einbürgerungen von Asylwerbern. Man müsse jetzt eine Trendwende einleiten.
Barbara Rosenkranz befaßte sich mit dem Thema Arbeitslosigkeit. Der seltsame Umstand, daß sowohl Beschäftigungsquote
als auch Arbeitslosenquote steigen würden, sei auf die Zuwanderung zurückzuführen. Die Zuwanderungsquote
habe mit der tatsächlichen Zuwanderung nichts zu tun. Voriges Jahr habe die Quote 7.500 betragen, die tatsächliche
Zuwanderung aber 60.000. Man müsse endlich die "Heilige Kuh Zuwanderung schlachten". Auch am Arbeitsmarkt
müsse "Österreich zuerst" gelten. |
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Stoisits: Abschreckung, nicht Integration Motto des Staatsbürgerschaftsrechtes
Wien (grüne) - Das neue Staatsbürgerschaftsrecht der Regierung stellt eine Verschärfung
der bisherigen Bestimmungen dar. "Nicht die Integration soll gefördert werden, sondern Integrationswillige
sollen abgeschreckt werden. Das sei die zentrale Botschaft", so Terezija Stoisits, Menschenrechtssprecherin
der Grünen. Dabei habe Österreich jetzt schon das restriktivste Einbürgerungsrecht der EU 15. Notwendig
gewesen wäre eine Reform in die andere Richtung wie etwa eine Verkürzung der Wartefrist auf die Einbürgerung
von zehn auf fünf Jahre. Außerdem sollten Kinder von legal im Land befindlichen AusländerInnen
bei der Geburt automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten.
Die Heraufsetzung der Wartefrist für die Einbürgerung auf mindestens sechs Jahre bedeute eine deutliche
Verschärfung etwa für anerkannte Flüchtlinge, deren Wartefrist auf die Staatsbürgerschaft sich
von von drei auf sechs Jahre verdopple. Zwar machten diese vorzeitigen Einbürgerungen bisher ganze 3,8 Prozent
der Einbürgerungen des Jahres 2004 aus, d.h. nicht einmal vier Prozent werden vor zehn Jahren eingebürgert.
Für die Betroffenen sei die Verdoppelung der Wartefrist dennoch eine unnötige Verschärfung. Auch
der Nachweis der Deutschkenntnisse werde etliche Integrationswillige treffen.
Viele Einbürgerungswillige seien gesetzlich 'produzierte' AusländerInnen, so Stoisits, denn ein Drittel
der Eingebürgerten sei in Österreich geboren. Das derzeit geltende 'Blutsrecht' (ius sanguinis), solle
daher durch das 'Bodenrecht' (ius soli) ersetzt werden, womit in Österreich geborene Kinder automatisch StaatsbürgerInnen
würden. |
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