Wahlen in der Steiermark, im Burgenland und in Wien  

erstellt am
13. 09. 05

Im September und Oktober finden in der Steiermark, im Burgenland und in Wien bundeslandweite Wahlen statt
Wien (bmaa) - Eine Ausübung des Stimmrechts im Ausland ist bei diesen Wahlen nicht möglich. SteirerInnen - mit Hauptwohnsitz in der Steiermark -, die am Wahltag nicht in der Steiermark sind, können ihre Stimme mittels Wahlkarte in der Steiermark selbst bereits vor dem Wahlsonntag (2. Oktober) abgeben, und zwar am 23. September.

AuslandsösterreicherInnen - dh ÖsterreicherInnen ohne Hauptwohnsitz in Österreich - können an den Wahlen in der Steiermark und in Wien nicht teilnehmen.

An der burgenländischen Landtagswahl (9. Oktober) können über 16 Jahre alte ÖsterreicherInnen, die im Burgenland nebenwohnsitz-gemeldet sind, teilnehmen, auch wenn sie in Österreich nicht hauptwohnsitz-gemeldet sind.

In der Steiermark wird am 2. Oktober 2005 der Landtag gewählt.
Wahlberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen, mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben

In der Steiermark besteht auch die Möglichkeit der „vorgezogenen Stimmabgabe“. Diese erfolgt mittels Wahlkarte 9 Tage vor der Wahl - also am 23. September 2005 - vor einer Wahlbehörde in der Steiermark. Die Ausstellung der Wahlkarte ist bei der jeweils zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Informationen: http://www.wahlen.steiermark.at

Die Landtagswahlen in Burgenland finden am 9. Oktober 2005 statt. Wahlberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz oder qualifizierten Zweitwohnsitz im Burgenland, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Ein derartiger Zweitwohnsitz liegt vor, wenn sich die Person in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht in dem Ort niedergelassen hat, diesen zu einem Mittelpunkt ihrer wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensverhältnisse zu machen, wobei zumindest zwei dieser Kriterien erfüllt sein müssen. Dabei genügt es, dass der Ort nur bis auf weiteres zu diesem Mittelpunkt frei gewählt worden ist
Informationen: http://www.wahlen.bgld.gv.at

In Wien finden am 23. Oktober 2005 die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen statt. Wahlberechtigt sind österreichische StaatsbürgerInnen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Wien können ihre Stimme nur bei der Bezirksvertretungswahl abgeben. Für den Gemeinderat sind EU-BürgerInnen nicht wahlberechtigt, da dieser in Wien gleichzeitig der Landtag ist.
Informationen: http://www.wien.gv.at/wahlinfo.
     
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