Sicherheitsvorsprung für MotorradfahrerInnen muss gewahrt belieben
Wien (sk) - "Die Novelle zum Kraftfahrgesetz, das künftig Licht am Tag für alle motorisierten
VerkehrsteilnehmerInnen vorschreiben wird, ist ein Einfachgesetz und kann alleine mit den Stimmen der Regierungsparteien
beschlossen werden", erklärte Petra Bayr, Mitglied im Verkehrsausschuss des Nationalrats, anlässlich
dessen Sitzung am Mittwoch (21. 09.). Durch die Zustimmung der SPÖ konnte ein für ZweiradfahrerInnen
zwar nicht überragender, aber doch für die Verkehrssicherheit hilfreicher Kompromiss ausgehandelt werden:
So wird Licht am Tag vorerst nur für zwei Jahre befristet gelten, danach wird es eine Überprüfung
der Effekte auf die Verkehrssicherheit geben. "Sollten speziell FußgängerInnen, RadfahrerInnen
oder die LenkerInnen von einspurigen Fahrzeugen im Beobachtungszeitraum in mehr Unfälle als bisher verwickelt
sein, ist eine Weiterführung von Licht am Tag für uns undenkbar", so die Abgeordnete.
Als Erfolg für die Verkehrssicherheit und besonders für Biker wertet Bayr, dass es der SPÖ gelungen
sei, das Fahren mit Nebellichtern dem Fahren mit Abblendlicht am Tag nicht länger gleichzusetzen: "Durch
diese wesentlich stärkeren Lichter wäre es zu noch mehr Blendungen und einer noch größeren
Reizüberflutung gekommen, als dies durch das Abblendlicht der Fall sein wird", so Bayr weiter.
In einer Ausschussfeststellung wird weiters festgehalten, dass die Umrüstung der KFZ auf Tagfahrlicht - das
ist ein Licht, das blendfrei und wesentlich schwächer als Abblendlicht ist und sich beim Starten des Autos
automatisch einschaltet - forciert werden soll. Dazu seien auch Initiativen auf europäischer Ebene notwendig,
um die Fahrzeugindustrie zum verpflichtenden Einbau von Tagfahrlicht zu bewegen. Die Abgeordnete dazu: "So
sehr sich im ExptertInnenhearing die Meinungen der Experten und zitierten Studien zu Licht am Tag widersprachen,
in Sachen Sinnhaftigkeit des Tagfahrlichtes waren sich alle einig."
"Als sozialdemokratische Fraktion werden wir weiterhin alle verkehrspolitische Maßnahmen verlangen,
die der Sicherheit von FußgängerInnen, RadfahrerInnen und FahrerInnen von einspurigen Kraftfahrzeugen
im Verkehr heben. Diese benachteiligten VerkehrsteilnehmerInnen und ihre berechtigen Sicherheitsinteressen dürfen
durch 'Licht am Tag' nicht unter die Räder kommen", schloss Bayr. |