Innsbruck (universität) - „Derzeit sind die Studierendenzahlen in allen vier vom EUGH-Urteil betroffenen
Fächern, Biologie, Pharmazie, Psychologie und Betriebswirtschaft im grünen Bereich. Lediglich in der
Studienrichtung Psychologie sind Engpässe zu befürchten“, stellt Vizerektorin Eva Bänninger-Huber
fest. Für den Fall, dass es gegen Ende der Zulassungsfrist am 15. Oktober zu einem unerwarteten Anstieg der
Studierendenzahlen in den vier Disziplinen kommt, hat die LFU Innsbruck bereits Auswahlverfahren vorbereitet.
An der LFU Innsbruck hat es keine Zugangsbeschränkungen gegeben. Die Zulassungsfrist wurde frühzeitig
auf 1. August 2005 und somit nach der Bekanntgabe des EUGH-Urteils und der damit verbundenen Öffnung aller
Studienrichtungen für deutsche Studierende verschoben: „Alle Studierenden wurden seither zum Studium zugelassen
und jeder hat einen Studienplatz erhalten“, erklärt Rektor Manfried Gantner.
Nach derzeitigem Stand sind keine Auswahlverfahren in den betroffenen Studienrichtungen notwendig. So hat das Rektorat
die Zugangsbeschränkungen für die SOWI mit 695 Studierenden festgelegt: „Mit heutigem Datum – also zwei
Wochen vor Studienbeginn - wurden bisher 592 Studierende zum Studium zugelassen und davon haben erst 496 ihren
Studienbeitrag gezahlt“, bestätigt Mag. Stefan Hlavac, Leiter der Studienabteilung. Im Vorjahr verzeichnete
die SOWI insgesamt „nur“ 632 neue Studierende. In der Biologie sind Kapazitätsbeschränkungen von 140,
in der Pharmazie von 70 und in der Psychologie von 240 Studierenden vorgesehen. Im Sommer sind allerdings viel
mehr Anträge von deutschen Studierenden auf Zulassung zum Studium eingelangt, als sich nun tatsächlich
an der LFU Innsbruck eingeschrieben haben: „Es ist daher noch zu früh, um Entwarnung zu geben. Wir müssen
abwarten, ob diese Studierende noch nach Innsbruck kommen werden“, warnt Hlavac. In der Psychologie wurde die Marke
von 240 Erstsemestrigen ohnehin bereits geringfügig überschritten.
Daher hat die LFU Innsbruck intensiv und unter enormen Zeitdruck an einem Auswahlverfahren für diese vier
Studienrichtungen gearbeitet. Die Eckpunkte der Auswahlverfahren sind:
- Sie werden auf ein Semester beschränkt.
- Sie setzen sich aus mehreren Lehrveranstaltungen und Prüfungen zusammen.
- Alle Prüfungen werden in schriftlicher Form durchgeführt und werden ab November angeboten.
- Alle Prüfungen sind Teil des Studiums und können bei einem Studienwechsel angerechnet werden.
- Für alle Prüfungen werden Punkte vergeben. Aufgrund der erreichten Punktzahl wird im Rahmen des Auswahlverfahrens
ein Ranking erstellt.
Diese Verordnung des Rektorats gibt den Rahmen für die Auswahlverfahren vor. Der Verordnungsentwurf wurde
dem Senat vorgelegt. Die Beschlussfassung im Universitätsrat ist für den 28. September geplant.
„Wenn die Verordnung vom Universitätsrat verabschiedet wird, werden wir die Studierenden breit und umfassend
über die Details der Auswahlverfahren informieren“, versichert VR Bänninger-Huber. Es wird ein Informationsschreiben
an die betroffenen Studierenden via Mail vorbereitet und die Österreichische Hochschülerschaft wird ebenfalls
über die Auswahlverfahren in der Erstsemestrigenberatung informieren.
Derzeit besteht allerdings kein Grund zur Besorgnis: „Wir werden bis zum Ende der Nachinskription am 1. Dezember
die Studierendenzahlen genau beobachten. Wenn die Kapazitätsgrenzen nicht oder nur geringfügig wie derzeit
in der Studienrichtung Psychologie überschritten werden, wird es keine Auswahlverfahren an der Leopold-Franzens-Universität
Innsbruck geben“, hofft Rektor Gantner.
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