Gespräch Bundespräsident Fischer mit Justizministerin Gastinger  

erstellt am
29. 09. 05

Thema: Gnadenweise Tilgung von Verurteilungen im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlichen Beziehungen
Wien (bmj) - Bundespräsident Dr. Heinz Fischer hat am Montag (26. 09.) Justizministerin Mag. Karin Gastinger zu einer Aussprache empfangen, um die Frage der Tilgung strafgerichtlicher Verurteilungen zu besprechen, die nach dem aufgehobenen § 209 des Strafgesetzbuches, den Vorgängerbestimmungen dieser Vorschrift oder anderen sich ebenfalls gegen gleichgeschlechtliche Vorgänge richtenden Normen erfolgt sind.

Es wurde Übereinstimmung erzielt, dass alle nach den erwähnten Vorschriften ergangenen Urteile, die im Strafregister dokumentiert sind, amtswegig überprüft werden sollen. War ein Geschehen Anlass der Strafverfolgung, das nun nicht mehr mit gerichtlicher Strafe bedroht ist, soll dem Verurteilten die gnadenweise Tilgung des Urteils zuteil werden. Hat der Verurteilte hingegen in irgendeiner Weise in schutzwürdige Rechte Dritter eingegriffen, ist Gnade von Amtswegen nicht vorgesehen. Diesen Verurteilten steht es - ebenso wie auch den wegen anderer Straftaten verurteilten Rechtsbrechern - frei, ein Gnadengesuch einzubringen.

Bundesministerin Mag. Karin Gastinger hat dem Herrn Bundespräsidenten in diesem Zusammenhang berichtet, dass seit Dezember 2004 kein einschlägiges Gnadengesuch im Bundesministerium für Justiz eingelangt ist.

Die Überprüfung der im Strafregister verzeichneten Verurteilungen wird voraussichtlich in etwa einem Jahr abgeschlossen sein.
     
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