Wien (pk) - Einhellig unterstützten die Abgeordneten am Mittwoch (28. 09.)
die Bemühungen der UNESCO zum Schutz der kulturellen Vielfalt und stimmten einem entsprechenden S- Antrag
zu. Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) zeigte sich erfreut darüber, dass alle vier Fraktionen dem Antrag betreffend
das Übereinkommen der UNESCO zum Schutz der kulturellen Vielfalt positiv gegenüberstehen. Österreich
wolle gemeinsam mit den europäischen Verbündeten erreichen, dass die in den Menschenrechtserklärungen
enthaltenen Bestimmungen zur kulturellen Selbstbestimmung anerkannt werden. Da Kulturgüter nicht nur Handelsware,
sondern auch Träger von Identität und Ausdruck von Werten sind, sollte das Recht aller Staaten auf eine
eigenständige Kulturpolitik EU-weit verankert und innerstaatliche Förderungen sowie der Schutz kultureller
Diversität gesetzlich festgeschrieben werden.
Abgeordnete Mag. MUTTONEN (S) wies darauf hin, dass die UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt im
Oktober verabschiedet werden soll. Damit soll eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage geschaffen werden,
die den Mitgliedstaaten eine unabhängige Kulturpolitik ermöglicht, ohne mit internationalen Handelsabkommen
in Konflikt zu geraten. Kulturelle Güter dürfen nicht einfach nur nach Marktkriterien bewertet werden,
sondern ihre Besonderheit müsse anerkannt und sichergestellt werden, unterstrich Muttonen. Durch diesen SPÖ-Antrag
habe man die Bundesregierung nun aufgefordert, aktiv an der Erarbeitung dieses Abkommens teilzunehmen. Sie würde
sich sehr wünschen, dass sich die Regierung im Rahmen der EU und auch auf bilateraler Ebene noch mehr einsetzen
würde und überall dort politische Überzeugungsarbeit leistet, wo es noch notwendig ist.
Tatsächlich bestehe die Gefahr, dass die kulturelle Vielfalt gefährdet ist, meinte Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE
(F). Ihre Fraktion habe daher diese Initiative der UNESCO sehr begrüßt und sie hoffe, dass alle Mitglieder
beitreten werden. Mit der Konvention könne ihrer Meinung nach ein Ausgleich geschaffen werden zwischen dem
Protektionismus und den Liberalisierungstendenzen.
Abgeordnete Dr. ZINGGL (G) sprach von einer hoffnungsvollen Initiative. Es könne einfach nicht angehen, dass
kulturelle Güter und Dienstleistungen "so wie jede Suppendose" behandelt werden. Durch die Konvention
seien aber auch die Länder selbst aufgefordert, die kulturelle Vielfalt zu stärken. So sei es etwa nicht
einzusehen, warum in Österreich die freien Radios nicht staatlich unterstützt werden.
Die UNESCO habe sich bereits seit vielen Jahren einen sehr guten Ruf im Bereich des Schutzes des Weltkulturerbes
erworben, konstatierte Bundesministerin GEHRER. Nun gehe es um die Bewahrung der kulturellen Vielfalt und des immateriellen
Kulturerbes, führte die Ressortchefin weiter aus. Österreich habe sehr intensiv an der Ausarbeitung der
Konvention mitgearbeitet und es wurde auch bereits eine eigene Stelle und eine Arbeitsgruppe, die sich mit den
vielfältigen Ausdrucksmöglichkeiten der österreichischen Kultur befasst, eingerichtet. Der Konventionsentwurf
unterstütze die von Österreich und der EU vertretene Position, nämlich den Schutz des kulturellen
Erbes, der kulturellen Vielfalt und des immateriellen Kulturerbes.
Abgeordneter RÄDLER (V) erklärte, er sei stolz als Niederösterreicher, dass auch der Semmering und
die Wachau zum Weltkulturerbe gehörten. Man könne diese Konvention nur unterstützen, diene sie doch
dem wichtigen Zweck, Kulturpolitik nach nationalen und regionalen Zielen ausrichten zu können.
Abgeordnete Dr. HLAVAC (S) äußerte sich gleichfalls positiv über die in Rede stehende Konvention
und bezeichnete es als sehr erfreulich, dass alle Fraktionen hinter diesem Abkommen stünden. Sie sei zudem
froh über die positive Rolle, welche die EU hier spiele, wodurch dem Druck der USA erfolgreich widerstanden
werden könne, zumal es wichtig sei, kleine Kulturen und Sprachen entsprechend zu fördern.
Abgeordnete TURKOVIC-WENDL (V) begrüßte als Österreicherin und Europäerin gleichfalls dieses
Abkommen, da es bedeutsam sei, die europäische Kultur entsprechend präsentieren zu können. Sie selbst
sei seinerzeit selbst Teil dieser Präsentation im Rahmen der Eisrevue gewesen, und es sei schön, dass
derlei Initiativen auch in Hinkunft gesetzt werden könnten, meinte die Rednerin, die konkrete Beispiele hiefür
nannte.
Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) unterstrich den Tenor der bisherigen Debatte, indem sie davor warnte,
Kultur als reine Dienstleistung zu betrachten. Eine Betrachtung der Kultur unter reinen Marktaspekten hätte
negative Folgen auf die kulturelle Vielfalt, weshalb diese Konvention sehr zu begrüßen sei.
Abgeordneter PACK (V) meinte, man dürfe die Gefahr, die von der Kulturindustrie großer Länder ausgehe,
nicht unterschätzen. Die kulturelle Vielfalt müsse gewährleistet sein, jedes Land müsse das
Recht auf seine eigene Kulturpolitik haben, und dem diene diese begrüßenswerte Konvention.
Abgeordnete Mag. KUNTZL (S) votierte gleichfalls für die Unterstützung der UNESCO-Konvention und erinnerte
an die Bemühungen der Kultursprecherin ihrer Fraktion, hier entsprechendes Bewusstsein zu schaffen. Im übrigen
dürfe auch Bildung nicht ein Gut wie jedes andere sein, betonte die Rednerin.
Auch die Abgeordneten KAINZ, Dr. SONNBERGER und FREUND (sämtlich V) begrüßten die in Rede stehende
Konvention und sprachen sich für die Annahme der Vorlage aus. Kultur sei wichtig, weil sie Identität
stiftend sei, dies gelte besonders für deren Vielfalt, etwa auch im Bereich der Medien.
Abgeordnete FLECKL (S) zeigte sich gleichfalls erfreut über den breiten Konsens. Die Freiheit der Kunst sei
unverzichtbar für jeden Staat, und darum sei es notwendig, den negativen Auswirkungen der Globalisierung auch
auf dem Gebiet der Kultur wirkungsvoll entgegenzutreten. Die Auseinandersetzung mit kultureller Vielfalt sei ständiges
Thema in der EU, und das sei auch gut so, meinte die Abgeordnete.
Die Vorlage wurde einstimmig angenommen. |