KFG-Novelle im Parlament beschlossen  

erstellt am
29. 09. 05

Gorbach: "Licht am Tag" rettet Leben
Wien (nvm) - Verkehrsminister Hubert Gorbach ist hocherfreut. Am Mittwoch (28. 09.) wurde die 26. KFG-Novelle im Parlament beschlossen. Vor allem die Neuregelung des Fahrens mit Licht am Tag bringt ein Mehr an Verkehrssicherheit. Die Novelle wird am 15. November 2005 in Kraft treten. Mit der KFG-Novelle wird das Fahren mit Licht am Tag für alle Fahrzeuge das ganze Jahr über verpflichtend eingeführt, egal ob im Ortsgebiet oder auf Freilandstraßen. Die Bestimmung wird für bessere Sichtbarkeit der Fahrzeuge und damit für mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen sorgen. Nach Schätzungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit kann diese Bestimmung dreißig Menschenleben pro Jahr retten. Per Erlass des BMVIT wird eine angemessene Übergangsfrist bis zur Strafbarkeit von "Lichtfahren am Tag" eingeführt, um den Autofahren Zeit zu geben, sich umzustellen.

Die Schwerpunkte der 26. KFG-Novelle:

1. Verkehrssicherheit
Sicherheitsgurte auch für Fahrzeuge der Klasse N3 (Fahrzeuge mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 t) Verwendung von Licht am Tag (ganzjährig, ganztägig, innerorts- und außerorts).

Neufassung der Bestimmungen über die Personenbeförderung (§ 106): Integration der Bestimmungen betreffend den Gebrauch von Sicherheitsgurten.

Integration der Bestimmungen betreffend den Gebrauch von Sturzhelmen Zählregel 1:1 bei der Beförderung von Kindern in Omnibussen ausgenommen im Gelegenheitsverkehr.

Anhebung des Strafrahmens von 2180 Euro auf 5000 Euro Anhebung der Höhe der vorläufigen Sicherheit von 726 Euro auf 2180 Euro.

Anhebung der Höhe der Organstrafe bei Verstoß gegen die Sturzhelmpflicht von 21 auf 35 Euro.

Anpassung an die Höhe des Organmandates bei Verstoß gegen die Gurtenpflicht.

Erleichterung der Einhebung von Geldstrafen und Kostenersätzen insbes. bei Lenkern von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen.

2. Umweltschutz
Angabe des Verbrauches und der CO2- Emissionen auch bei Fahrzeugen der Klasse N1.
Berücksichtigung des Umweltschutzes bei den Vorschriften über die Typengenehmigung.

3. Entbürokratisierung
Nachweisentfall für die Zulassung (Einrichtung einer Genehmigungsdatenbank).
Es entfällt der bisher erforderliche Typenschein.

4. Niedrigere Kosten
Verankerung der dualen Ausbildung zum Führerschein
Reduktion der Fahrstunden von 18 auf 12 möglich
Senkung der Ausbildungskosten, effizientere Ausbildung.

"In Anbetracht des zu erwartenden Rückgangs der Unfälle und Verkehrstoten auf Österreichs Straßen und des daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Schadens ist die KFG-Novelle für den einzelnen Verkehrsteilnehmer ein wichtiger Beitrag für ein höheres Maß an Verkehrssicherheit. Sie bringt aber auch weniger Bürokratie, mehr Umweltschutz und geringere Kosten mit sich", schloss Gorbach.
     
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