Europäisches Parlament beschließt Basel II-Richtlinie  

erstellt am
29. 09. 05

Österreichische Kreditwirtschaft hat wesentliche Verbesserungen erreicht -
Wien (pwk) - In der mehr als sechsjährigen Diskussion über die neue Eigenmittelkonzeption für Banken hat die Bundeskreditsparte gemeinsam mit der österreichischen Kreditwirtschaft durch ihr besonderes Engagement wesentliche Verbesserungen erreichen und damit das System für die Struktur der österreichischen Wirtschaft verträglicher machen können, stellt Herbert Pichler, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich anlässlich der heutigen Beschlussfassung über die neue EU-Richtlinie im Europäischen Parlament fest.

Mit der gleichwertigen Anerkennung bankinterner Ratings neben externen Ratings, der deutlichen Senkung der Eigenkapitalanforderungen insbesondere bei KMU-Finanzierungen, dem Wegfall der Benachteiligung langfristiger Kredite und der Anerkennung banküblicher Sicherheiten konnte das System deutlich praktikabler gemacht werden. Weitere Verbesserungen sind die geringeren Eigenkapitalanforderungen bei hypothekarisch besicherten Krediten und die Verankerung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entsprechend dem Risikopotential jeder einzelnen Bank für die aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen.

Das Schwergewicht liegt nun bei der Richtlinienumsetzung in österreichisches Bankaufsichtsrecht. Es geht vor allem darum, alle Spielräume zur Vereinfachung zu nützen, um angesichts der sehr komplexen Vorgaben internationalen Bankaufseher Aufwände und Kosten in Grenzen zu halten, stellt Pichler in diesem Zusammenhang fest. Dabei werden vor allem die Verordnungen der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein Prüfstein sein, inwieweit aufwändige Bürokratie vermieden werden kann.

Nicht vergessen werden sollten auch weitere Fortschritte bei der Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen. Der Wegfall der nur in Österreich noch immer vorgeschriebenen und benachteiligenden Kreditvertragsgebühr und die Reduktion der angesichts der höheren Bedeutung von hypothekarischen Besicherungen stark nachteiligen Grundbucheintragungsgebühr ist nach wie vor offen.
     
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