Überarbeitung der EU-Hygienevorschriften vor dem Abschluss  

erstellt am
27. 09. 05

Brüssel (europarl) - Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit hat am Montag (26. 09.) zwei von der Kommission vorgeschlagene Durchführungsbestimmungen über Hygiene und amtliche Kontrollen in der Lebensmittel- und Futtermittelkette gebilligt. Mit diesen Vorschlägen, die Bestandteile der ehrgeizigen Neufassung der EU-Hygienevorschriften sind, wird ein amtliches Kontrollsystem eingeführt, das dafür sorgen soll, dass die Mitgliedstaaten diese Vorschriften einhalten. Die neuen Hygienevorschriften werden am 1. Januar 2006 in Kraft treten.

Dazu Markos Kyprianou, für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständiger Kommissar: „Das Maßnahmenbündel im Bereich Hygiene ist ein Grundpfeiler des neuen Lebensmittelsicherheitsrechts der EU und wird den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit in der gesamten EU deutlich verstärken. Die von den Mitgliedstaaten heute vereinbarten Durchführungsbestimmungen sind entscheidend dafür, dass die Hygienevorschriften ab ihrem Inkrafttreten im nächsten Jahr umfassend und wirksam angewandt werden, so dass die Unionsbürger darauf vertrauen können, dass auf jeder Stufe der Lebensmittelkette die bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen angewandt werden.“

Die Durchführungsbestimmungen wurden von der Kommission in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und betroffenen Parteien ausgearbeitet. Dabei galt es vor allem, sicherzustellen, dass die neuen Vorschriften für Lebensmittel und Futtermittel richtig ausgelegt und ordnungsgemäß angewandt werden, ohne die Lebensmittelwirtschaft zu stark zu belasten. Die Durchführungsbestimmungen betreffen u. a. Informationen über die Lebensmittelherstellungskette, spezielle Untersuchungsmethoden für marine Biotoxine, Fischereierzeugnisse, Verzeichnisse zugelassener Lebensmittelbetriebe, Muster-Genusstauglichkeitsbescheinigungen für bestimmte Erzeugnisse (Froschschenkel, Schnecken, Gelatine und Kollagen) sowie Ausnahmeregelungen für traditionelle Lebensmittel.

Eine eigene Durchführungsverordnung enthält spezifische Bestimmungen über die Trichinenschau bei Fleisch von Tieren, bei denen dieser Parasit vorkommt. Ein dritter Vorschlag mit Übergangsregelungen für einige der neuen Hygienevorschriften bis 31. Dezember 2009, mit dem der Wechsel vom geltenden zum neuen System ermöglicht werden sollte, wurde erörtert, jedoch nicht gebilligt. Er soll Mitte Oktober angenommen werden.

Hintergrund
Das Maßnahmenbündel wurde im April 2004 verabschiedet und besteht aus vier Verordnungen, mit denen alle früheren Lebensmittel- und Futtermittelhygienevorschriften auf EU-Ebene überarbeitet werden (siehe MEMO/04/95). Bei Annahme der Bestimmungen wurde beschlossen, ihre Anwendung bis zum 1. Januar 2006 hinauszuschieben, damit die Mitgliedstaaten, die Länder, die mit der EU Handel treiben, und die Lebensmittelunternehmer Zeit haben, sich an den neuen rechtlichen Rahmen anzupassen. Einstweilen hat die Kommission Durchführungsbestimmungen zu den neuen Vorschriften vorgeschlagen.

Die nächsten Schritte
Nach Billigung der Durchführungsbestimmungen im Bereich Hygiene durch den Ständigen Ausschuss wird die Kommission diese nun formal annehmen. Alle Bestandteile des Maßnahmenbündels werden am 1. Januar 2006 vollständig in Kraft treten.
     
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