Parkgebühren sollen landesweit einheitlich geregelt werden  

erstellt am
27. 09. 05

Salzburg (lk) - Das Parkgebühren-Gesetz war ein Tagesordnungspunkt bei der Sitzung der Salzburger Landesregierung. Einstimmig beschlossen wurde, eine Vorlage für ein Gesetz zur Änderung des Salzburger Gemeinde-Parkgebührengesetzes und zur Aufhebung des Parkgebührengesetzes für die Stadt Salzburg dem Landtag zuzuleiten.

Zum einen sollen zukünftig bestimmte, im Salzburger Gemeinde-Parkgebührengesetz vorgesehene Regelungen auch auf die Stadt Salzburg Anwendung finden. Als Maßnahme der Rechtsbereinigung des Parkgebührengesetzes wird das Parkgebührengesetz für die Stadt Salzburg aufgehoben und in das Gemeinde-Parkgebührengesetz integriert. Damit wird auch die Überwachung der Abgabenpflicht durch die Bundespolizeidirektion Salzburg fallen gelassen, da eine solche in der Praxis neben den besonderen Aufsichtsorganen ohnedies nicht erfolgte. Auch dafür soll für das ganze Land eine einheitliche Rechtslage gelten. Zum anderen tragen die vorgesehenen Änderungen im Parkgebührenrecht der mit 1. Jänner 2006 wirksam werdenden neuen Rechtslage Rechnung, die sich für diesen Gegenstand aus dem Finanzausgleichsgesetz ergibt.

Die Parkgebührengesetze beruhten bisher auf dem „Abgabenfindungsrecht der Länder“. Mit 1. Jänner 2006 tritt insoweit eine Änderung der kompetenzrechtlichen Grundlagen ein, als Abgaben für das Abstellen mehrspuriger Kfz in Kurzparkzonen nicht nur in die Liste der Landes- bzw. Gemeindeabgaben aufgenommen und zugleich als ausschließliche Gemeindeabgaben eingeordnet werden. Darüber hinaus werden die Gemeinden ermächtigt, entsprechende Angaben durch Verordnung auszuschreiben. Ein landesgesetzliches Parkgebührenrecht soll aber weiterhin bestehen. Den Gebietskörperschaften würden durch die Novelle keine Mehrkosten entstehen. Für die Gemeinden, insbesondere die Landeshauptstadt, wären zusätzliche Einnahmen möglich.
     
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