Salzburg (lk) - Das Parkgebühren-Gesetz war ein Tagesordnungspunkt bei
der Sitzung der Salzburger Landesregierung. Einstimmig beschlossen wurde, eine Vorlage für ein Gesetz zur
Änderung des Salzburger Gemeinde-Parkgebührengesetzes und zur Aufhebung des Parkgebührengesetzes
für die Stadt Salzburg dem Landtag zuzuleiten.
Zum einen sollen zukünftig bestimmte, im Salzburger Gemeinde-Parkgebührengesetz vorgesehene Regelungen
auch auf die Stadt Salzburg Anwendung finden. Als Maßnahme der Rechtsbereinigung des Parkgebührengesetzes
wird das Parkgebührengesetz für die Stadt Salzburg aufgehoben und in das Gemeinde-Parkgebührengesetz
integriert. Damit wird auch die Überwachung der Abgabenpflicht durch die Bundespolizeidirektion Salzburg fallen
gelassen, da eine solche in der Praxis neben den besonderen Aufsichtsorganen ohnedies nicht erfolgte. Auch dafür
soll für das ganze Land eine einheitliche Rechtslage gelten. Zum anderen tragen die vorgesehenen Änderungen
im Parkgebührenrecht der mit 1. Jänner 2006 wirksam werdenden neuen Rechtslage Rechnung, die sich für
diesen Gegenstand aus dem Finanzausgleichsgesetz ergibt.
Die Parkgebührengesetze beruhten bisher auf dem „Abgabenfindungsrecht der Länder“. Mit 1. Jänner
2006 tritt insoweit eine Änderung der kompetenzrechtlichen Grundlagen ein, als Abgaben für das Abstellen
mehrspuriger Kfz in Kurzparkzonen nicht nur in die Liste der Landes- bzw. Gemeindeabgaben aufgenommen und zugleich
als ausschließliche Gemeindeabgaben eingeordnet werden. Darüber hinaus werden die Gemeinden ermächtigt,
entsprechende Angaben durch Verordnung auszuschreiben. Ein landesgesetzliches Parkgebührenrecht soll aber
weiterhin bestehen. Den Gebietskörperschaften würden durch die Novelle keine Mehrkosten entstehen. Für
die Gemeinden, insbesondere die Landeshauptstadt, wären zusätzliche Einnahmen möglich. |