Verbraucherkredit: Kommission legt überarbeiteten Vorschlag vor, um Einigung zu erleichtern  

erstellt am
10. 10. 05

Brüssel (europarl) - Die Europäische Kommission hat am Montag (10. 10.) einen überarbeiteten Vorschlag für eine Verbraucherkredit-Richtlinie angenommen, mit der die Verbraucherrechte in einem echten Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen EU-weit angeglichen werden sollen. In diesem überarbeiteten Vorschlag, der eine Einigung zwischen Parlament und Rat einfacher machen soll, werden die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments aus dessen erster Lesung berücksichtigt. Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber dem ersten überarbeiteten Vorschlag der Kommission vom Oktober 2004 gehört die Fokussierung auf die eigentlichen Verbraucherkredite (bis 50 000 Euro); der Hypothekarkredit wird ausgeklammert. Aufgrund des neuen Wortlauts sind die Mitgliedstaaten bei der Anpassung gewisser Bestimmungen an ihre innerstaatlichen Gegebenheiten flexibler; zugleich wird das Binnenmarktprinzip durch eine Klausel über die gegenseitige Anerkennung gewahrt. Den Verbrauchern werden insbesondere zuerkannt: das Recht auf Widerruf binnen 14 Tagen, das Recht auf vorzeitige Rückzahlung des Kredits und das Recht, einen Kreditvertrag zu kündigen, wenn der dazu gehörige Kauf nicht zustande kommt.

Markos Kyprianou, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte: „Dieser neue Entwurf bringt den Verbrauchern ein Optimum und reduziert den Aufwand auf ein Minimum. Die Verbraucher können die Kreditkonditionen besser miteinander vergleichen, und das Gewerbe kann Kredite unproblematischer grenzübergreifend anbieten. Die von uns vorgenommenen Änderungen, die viele Bedenken der EP-Parlamentarier, des Rates und der angehörten Interessengruppen widerspiegeln, dürften den Erlass der Richtlinie im Verlauf des nächsten Jahres erleichtern.“

Die alte Kommission hatte im Oktober 2004 mitgeteilt, welche der vom Europäischen Parlament angenommenen Abänderungen sie akzeptieren könne. Die neue Kommission unter Präsident Barroso hatte dann im November 2004 beschlossen, weitere Konsultationen über den Richtlinienentwurf durchzuführen und einen konsolidierten Entwurf vorzulegen, der eine Einigung erleichtern sollte.

Schlüsselmerkmale des überarbeiteten Vorschlags:

  • Festlegung des Kredithöchstbetrags auf 50 000 Euro, um die gängigsten Formen von Verbraucherkrediten abzudecken.
  • Gesonderte Regelung für Hypothekarkredite nach Abschluss der im Juli eingeleiteten Konsultationen über das entsprechende Grünbuch (siehe IP/05/971).
  • Spezifische Vorschriften für Verträge bis 300 Euro über die Informationen, die vor Vertragsabschluss zu erteilen und in den Vertrag aufzunehmen sind.
  • Mehr Spielraum für die Mitgliedstaaten, um die Richtlinienbestimmungen in einzelnen eindeutig festgelegten Bereichen an die innerstaatlichen Gegebenheiten anzupassen; für bestimmte Fälle ist jedoch die gegenseitige Anerkennung vorgeschrieben, um den Binnenmarkt zu schützen.
  • Einheitliches Verfahren zur Berechnung der Kreditkosten, um die Gegenüberstellung von Kreditverträgen zu erleichtern.
  • Liste mit den Auskünften, die Verbrauchern erteilt werden müssen.
  • Widerrufsrecht binnen 14 Tagen.
  • Recht auf vorzeitige Rückzahlung des Kredits.
  • Recht, den Kreditvertrag zu kündigen, wenn der dazu gehörige Kauf nicht erfolgt.

Der Ministerrat wird den Richtlinienentwurf jetzt prüfen und voraussichtlich im Jahr 2006 einen gemeinsamen Standpunkt festlegen.

     
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