Brüssel (europarl) - Die Europäische Kommission hat am Montag
(10. 10.) einen überarbeiteten Vorschlag für eine Verbraucherkredit-Richtlinie angenommen, mit der
die Verbraucherrechte in einem echten Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen EU-weit angeglichen werden sollen.
In diesem überarbeiteten Vorschlag, der eine Einigung zwischen Parlament und Rat einfacher machen soll, werden
die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments aus dessen erster Lesung berücksichtigt. Zu den wichtigsten
Änderungen gegenüber dem ersten überarbeiteten Vorschlag der Kommission vom Oktober 2004 gehört
die Fokussierung auf die eigentlichen Verbraucherkredite (bis 50 000 Euro); der Hypothekarkredit wird ausgeklammert.
Aufgrund des neuen Wortlauts sind die Mitgliedstaaten bei der Anpassung gewisser Bestimmungen an ihre innerstaatlichen
Gegebenheiten flexibler; zugleich wird das Binnenmarktprinzip durch eine Klausel über die gegenseitige Anerkennung
gewahrt. Den Verbrauchern werden insbesondere zuerkannt: das Recht auf Widerruf binnen 14 Tagen, das Recht auf
vorzeitige Rückzahlung des Kredits und das Recht, einen Kreditvertrag zu kündigen, wenn der dazu gehörige
Kauf nicht zustande kommt.
Markos Kyprianou, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärte: „Dieser neue Entwurf bringt
den Verbrauchern ein Optimum und reduziert den Aufwand auf ein Minimum. Die Verbraucher können die Kreditkonditionen
besser miteinander vergleichen, und das Gewerbe kann Kredite unproblematischer grenzübergreifend anbieten.
Die von uns vorgenommenen Änderungen, die viele Bedenken der EP-Parlamentarier, des Rates und der angehörten
Interessengruppen widerspiegeln, dürften den Erlass der Richtlinie im Verlauf des nächsten Jahres erleichtern.“
Die alte Kommission hatte im Oktober 2004 mitgeteilt, welche der vom Europäischen Parlament angenommenen Abänderungen
sie akzeptieren könne. Die neue Kommission unter Präsident Barroso hatte dann im November 2004 beschlossen,
weitere Konsultationen über den Richtlinienentwurf durchzuführen und einen konsolidierten Entwurf vorzulegen,
der eine Einigung erleichtern sollte.
Schlüsselmerkmale des überarbeiteten Vorschlags:
- Festlegung des Kredithöchstbetrags auf 50 000 Euro, um die gängigsten Formen von Verbraucherkrediten
abzudecken.
- Gesonderte Regelung für Hypothekarkredite nach Abschluss der im Juli eingeleiteten Konsultationen über
das entsprechende Grünbuch (siehe IP/05/971).
- Spezifische Vorschriften für Verträge bis 300 Euro über die Informationen, die vor Vertragsabschluss
zu erteilen und in den Vertrag aufzunehmen sind.
- Mehr Spielraum für die Mitgliedstaaten, um die Richtlinienbestimmungen in einzelnen eindeutig festgelegten
Bereichen an die innerstaatlichen Gegebenheiten anzupassen; für bestimmte Fälle ist jedoch die gegenseitige
Anerkennung vorgeschrieben, um den Binnenmarkt zu schützen.
- Einheitliches Verfahren zur Berechnung der Kreditkosten, um die Gegenüberstellung von Kreditverträgen
zu erleichtern.
- Liste mit den Auskünften, die Verbrauchern erteilt werden müssen.
- Widerrufsrecht binnen 14 Tagen.
- Recht auf vorzeitige Rückzahlung des Kredits.
- Recht, den Kreditvertrag zu kündigen, wenn der dazu gehörige Kauf nicht erfolgt.
Der Ministerrat wird den Richtlinienentwurf jetzt prüfen und voraussichtlich im Jahr 2006 einen gemeinsamen
Standpunkt festlegen.
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