Bischof Sturm: Zeichen der demokratischen Struktur - Gemeindevertretungswahlen sind Identitätsmerkmal
der Evangelischen Kirche
Wien (epd Ö) - Evangelische wählen. Im Oktober starten in der Evangelisch-lutherischen
Kirche die Gemeindevertretungswahlen. Erstmals wählen dabei Jugendliche ab 14 Jahren mit. Insgesamt sind bei
den Gemeindevertretungswahlen über 280.000 Personen in mehr als 200 Pfarr- gemeinden wahlberechtigt. Alle
sechs Jahre sind die Evangelischen aufgerufen, ihre Gemeindevertretungen zu wählen. Von der Gemeindeebene
bis zur gesamtkirchlichen synodalen Ebene, vom einfachen Gemeindemitglied bis zum Bischof sind die gewählten
Laien zusammen mit den gewählten Geistlichen für den Kurs und alle wichtigen Entscheidungen der Evangelischen
Kirche verantwortlich.
Die Wahlen in die Gemeindevertretung sind ein wichtiger Teil des Selbstverständnisses der Evangelischen Kirche
A.u.H.B. in Österreich. Das betonte der lutherische Bischof Mag. Herwig Sturm am Montagabend vor Journalisten
in Wien. Bei dem Pressegespräch, an dem auch der Landessuperintendent der Evangelischen Kirche H.B., Mag.
Wolfram Ch. Neumann, Landeskirchenkurator Leopold Kunrath und der juristische Oberkirchenrat MMag. Robert Kauer
teilnahmen, sagte der Bischof: "Wir sind zwar das Volk Gottes, haben aber eine äußerst demokratische
Struktur." In diesem Zusammenhang dankte Sturm allen Frauen und Männern, die in der nunmehr abgelaufenen
sechsjährigen Funktionsperiode der Gemeindevertretungen aus ihrem Amt ausscheiden, für ihren Dienst.
Der lutherische Landeskirchenkurator Leopold Kunrath rief alle Mitglieder seiner Kirche dazu auf, an den Wahlen
teilzunehmen und mit ihrer Stimme das Recht wahrzunehmen, "über die zukünftigen Leitungsgremien
unserer Kirche mitzubestimmen".
Gemeindevertretungen verantworten Haushaltsplan und Rechnungsabschluss
Im Oktober stehen zunächst die Gemeindevertretungen zur Wahl, die etwa den Haushaltsplan der Pfarrgemeinde
genehmigen und ihren Rechnungsabschluss verantworten. Auch kümmert sich die Gemeindevertretung um die Personalangelegenheiten
der Pfarrgemeinde. Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte die PresbyterInnen. Das Presbyterium bestimmt
gemeinsam mit dem/der PfarrerIn zum Beispiel die Gottesdienstzeiten und Gottesdienstorte und hat die "Mitverantwortung
und Mitarbeit mit dem/der PfarrerIn in der Pflege und Förderung christlichen Lebens", wie es die Kirchenverfassung
formuliert. Nach den Wahlen in den Pfarrgemeinden werden dann auch die ehrenamtlichen VertreterInnen in den diözesanen
Gremien (Superintendentialversammlung) bis hin zum Oberkirchenrat neu gewählt. In der Reformierten Kirche
wurden die Wahlen bereits in den Vormonaten durchgeführt. |