ARBÖ: Es ist Zeit zum "Umstecken"  

erstellt am
17. 10. 05

Nützliche ARBÖ-Tipps zum Thema "Winterreifen"
Wien (arbö) - Von "O" bis "O" - von "Oktober" bis "Ostern" - sollte in Österreich nur mit Winterreifen gefahren werden. "Schon ab einer Außentemperatur von 7 Grad greifen die Winterpneus aufgrund der Gummimischung viel besser als die Sommerreifen", informiert Gottfried Moser, technischer Schulungsleiter des ARBÖ: "Jetzt ist die ideale Zeit zum 'Umstecken' angebrochen."

Wichtiger ARBÖ-Tipp beim Kauf: Sich genau das Alter der neu erstandenen Reifen anschauen und über die damit erlaubte Höchstgeschwindigkeit informieren. "Manche Autofahrer sind sich nicht immer dessen bewusst, dass man mit bestimmten Wintereifen nur gewisse Höchstgeschwindigkeiten fahren darf", so Gottfried Moser vom ARBÖ.

Die wichtigsten ARBÖ-Reifentipps:

  1. Nachschauen, welche Höchstgeschwindigkeiten erlaubt ist: Auf jedem Reifenumfang gibt es eine Zahlenreihe, die wichtige Informationen enthält, auch über die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Die Zahlenfolge 195/50 R 15 82 P muss wie folgt interpretiert werden: Reifenbreite=195, Reifenhöhe= 50 Prozent der Reifenbreite, R=Radial, 15 Zoll für den Felgen-Durchmesser, 82 bedeutet, dass die Tragfähigkeit 475 Kilo beträgt und P bedeutet eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von 150 km/h. M&S Hinweis auf Wintertauglichkeit für Winter- und Ganzjahresreifen

    Alle Geschwindigkeitssymbole im Überblick: M = 130 km/h N = 140 km/h P = 150 km/h Q = 160 km/h R = 170 km/h S = 180 km/h T = 190 km/h U = 200 km/h H = 210 km/h W = 270 km/h Y = 300 km/h ZR = mehr als 240 km/h.

  2. Nachschauen, wie "alt" die neuen Reifen sind: Je älter der Reifen, desto härter wird die Lauffläche. Dadurch verschlechtert sich die Bodenhaftung. Weiters können durch Anfahren an Bordsteine oder Überfahren von Schlaglöchern Reifenschäden entstehen. Und hier ein spezieller ARBÖ-Tipp, um das wahre Herstellungs-Alter der neu gekauften Reifen festzustellen: auf jedem Reifen gibt es auf der Seitenwand ein erhabenes Oval, auf dem eine vierstellige Nummer draufsteht, "3205" bedeutet beispielsweise, dass der Reifen in der 32 Woche im Jahr 2005 produziert wurde.
  3. Auch Winterreifen brauchen eine Mindest-Profiltiefe: Winterreifen müssen eine Profiltiefe von mindestens fünf Millimeter bei Reifen in Diagonalbauart oder mindestens vier Millimeter bei Reifen in Radialbauart (Gürtelreifen) aufweisen. "Abgefahrene" Winterreifen mit einer geringeren Profiltiefe dürfen weiter verwendet werden, gelten dann jedoch als Sommerreifen.
  4. Winterreifen müssen auf allen vier Rädern montiert sein: Winterreifen müssen auf allen vier Rädern montiert sein. An den Anhängern müssen sie nur dann montiert sein, wenn auch am Zugfahrzeug Winterreifen montiert sind. Sind allerdings am Zugfahrzeug Spikereifen montiert, muss auch der Anhänger Spikereifen haben.
  5. Luftdruck gegenüber den Sommerreifen um 0,2 bar erhöhen, damit das Lamellenprofil richtig greifen kann.
  6. Neue Reifen müssen 300 km eingefahren werden: Sie haben produktionsbedingt anfangs eine geringere Bodenhaftung - besonders auf nasser Fahrbahn. Deshalb erst nach zirka 300 km den Hafteigenschaften der neuen Pneus vertrauen.
  7. Wechseln auf Winterreifen bringt auch versicherungsmäßig Vorteile: Es gibt in Österreich keine allgemeine Winterreifenpflicht. Trotzdem sollten die Reifen gewechselt werden. Kraftfahrer, die bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen fahren, begehen daher keine Verwaltungsübertretung. Kommt es allerdings zu einem Unfall, wird sich die eigene Kaskoversicherung leistungsfrei erklären, da eine grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles gemäß § 61 VersVG vorliegt. "Grobe Fahrlässigkeit" bedeutet in diesem Fall, dass durch die nicht den Fahrverhältnissen entsprechende Bereifung "der Eintritt eines Schadens nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist".
  8. Spikes können ebenfalls montiert werden: Seit 2004 ist die Spikefrist neu geregelt (49. Novelle der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung ): Die "genagelten" Reifen sind in den Monaten Juni, Juli, August und September verboten. Das heißt, seit 1. Oktober 2004 kann bis einschließlich 31. Mai 2005 mit den Spikes gefahren werden. Wer Spikes verwendet, muss mit einem sichtbar am Fahrzeug angebrachten Aufkleber darauf hinweisen. In der alte Regelung (gültig bis zum Vorjahr) war die Verwendung der Spezialreifen vom 15. November bis zum ersten Montag nach Ostern erlaubt.
  9. Mit Spikereifen gilt ein Tempolimit von maximal 100 km/h auf Autobahnen und von 80 km/h auf Freilandstraßen.
     
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