Markenschutz in der EU wird billiger  

erstellt am
17. 10. 05

Brüssel (europarl) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Gebühren des in Alicante, Spanien, angesiedelten EU-Markenamts (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - HABM) zu senken. Durch diesen in der EU beispiellosen Schritt, der die Unterstützung der Mitgliedstaaten hat, wird es für Unternehmen im Binnenmarkt billiger, ihr geistiges Eigentum unionsweit zu schützen; die Einsparungen bewegen sich zwischen 37 und 40 Millionen Euro jährlich.

Dazu der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Charlie McCreevy: „Es freut mich, dass wir die Gebühren senken können. Das sind gute Nachrichten für die Unternehmen, die jetzt EU-weiten Markenschutz zu einem sehr interessanten Preis erhalten, insbesondere wenn sie die Möglichkeit der Online-Anmeldung nutzen. Außerdem wird die Gebührensenkung die Wirtschaftstätigkeit in diesem Bereich stimulieren. Das Markenamt unterstreicht damit sein Kostenbewusstsein und zeigt, dass es sehr bestrebt ist, effizient zu arbeiten und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten – nicht anders als die Unternehmen, in deren Dienst es steht.“

Gesenkt werden unter anderem folgende Gebühren:

  • die Gebühr für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke von 975 Euro auf 900 Euro;
  • die Gebühr für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke von 1100 Euro auf 850 Euro;
  • die Gebühr für die Verlängerung einer Gemeinschaftsmarke von 2500 Euro auf 1500 Euro.

Noch mehr (weitere 150 Euro) können diejenigen sparen, die das hochmoderne elektronische Anmeldesystem des Markenamtes nutzen und ihre Markenanmeldungen oder -verlängerungen über das Internet einreichen.

Warum Gebührensenkungen?
Das HABM wurde 1994 vom Ministerrat geschaffen. Seitdem haben über 200 000 Unternehmen aus aller Welt das Amt in Anspruch genommen, um ihre Marken EU-weit schützen zu lassen. Als EU-Einrichtung, die sich selbst finanzieren muss, bezieht das HABM alle Haushaltsmittel aus den Gebühren, die die Unternehmen für seine Dienste zahlen. Es erhält keinerlei Zuschüsse oder sonstigen Finanzierungshilfen aus EU-Steuermitteln und muss als Einrichtung ohne Erwerbszweck einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen.

In den letzten Jahren ist es dem Amt unter seinem Präsidenten Wubbo de Boer gelungen, ein ehrgeiziges Programm zur Produktivitäts- und Effizienzsteigerung erfolgreich umzusetzen.

Erreicht wurde dies mit Verfahrensvereinfachungen, rationelleren Arbeitsmethoden, Bürokratieabbau, einer strengen Haushaltsdisziplin, stärkerer Zusammenarbeit mit den Marken- und Musterschutzbehörden der Mitgliedstaaten und der Einführung neuester Informationstechnik, wobei gleichzeitig eine Leistungsqualität angeboten wurde, mit der man eine wachsende Zahl von Kunden gewonnen hat.

Dank dieser Entwicklung kann das Amt, das weiter in die Verbesserung seiner Dienste (vor allem der Onlinedienste) und die Verkürzung seiner Antwortzeiten investiert, alle Unternehmen an seinen Effizienzgewinnen teilhaben lassen. Mittelständische Firmen, die der Marken- und Musterschutz und seine Durchsetzung häufig vor eine finanziell nahezu unlösbare Aufgabe stellt, werden diese Gebührensenkung sicher ganz besonders begrüßen.

Die neuen, niedrigeren Gebühren gelten ab 1. November 2005. Damit können Unternehmen, die ihre Marken 1996 angemeldet haben, diese bereits zu den gesenkten Tarifen um weitere 10 Jahre verlängern.

Bei den Gesprächen über die Gebührensenkung kam auch das Verhältnis zwischen dem HABM und den Markenämtern der Mitgliedstaaten zur Sprache, und es wurde die Frage aufgeworfen, wie diese Beziehung vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsmarkensystems gestaltet sein sollte; diese Diskussion ist noch nicht abgeschlossen.

     
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