Bartenstein für verwaltungsökonomische Zulassung von Selbständigen
Wien (ppk) - Der parlamentarische Innenausschuss setzte am Freitag (14. 10.) Vormittag seine
am Dienstag (11. 10.) unterbrochenen Beratungen fort und diskutierte den V-F-Antrag 685/A, der eine Änderung
des Fremdenpolizeigesetzes, des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
vorsieht. Dieser Antrag wurde in abgeänderter Form von ÖVP und FPÖ angenommen; Zusatzanträge
von SPÖ und den Grünen fanden keine Mehrheit
SP-Abgeordneter Norbert Darabos wies in seiner Wortmeldung darauf hin, dass es sich um keine Reparatur eines Fehlers
handle, sondern es um eine politische Absichtserklärung gehe, die seiner Meinung nach in Lohndumping münden
wird. Angesichts der Öffnung des Arbeitsmarktes werde es auch zu einer unsicheren Situation für die Betroffenen
kommen. Die Fremdenpolizei sei nicht geeignet, im Bereich der Selbständigen Prüfungen vorzunehmen, meinte
der Redner. Die SPÖ werde diesen Antrag nicht mittragen.
Laut Abgeordneter Terezija Stoisits (G) will die ÖVP der Bevölkerung das Gefühl vermitteln, sie
sei für Ausländerstopp und gegen den Zuzug von Ausländern. Gleichzeitig aber schafft sie gesetzliche
Grundlagen, die es ermöglichen, Ausländern legalen Zutritt nach Österreich zu gewähren. "Den
Leuten werde ein X für ein U vorgemacht und die SPÖ werde an der Nase herumgeführt." Sie werde
namens der Grünen "nein zum fortgesetzten Pfusch des Komplexes Fremdenrecht" sagen.
Abgeordneter Richard Leutner (S) verwies auf die Ausgangslage und auf die Einigung über das Fremdenpaket und
betonte, dass es trotz der Übergangsfristen am Arbeitsmarkt zu einem außerordentlichen Ruck gekommen
sei. Im Zusammenhang mit den Selbständigen machte er darauf aufmerksam, dass die Landesgeschäftsstellen
des AMS nicht mehr – so wie ursprünglich vorgesehen – in allen Fällen eine Prüfung der Selbständigkeit
vornehmen, künftig nur dann, wenn die Fremdenpolizeibehörde Zweifel am Vorliegen einer selbständigen
Tätigkeit hat. Der Prüfungsumfang des AMS werde stark eingeschränkt, ferner werde es in Zukunft
im Ermessen der Fremdenpolizeibehörde liegen, ob eine Prüfung vorgenommen wird oder nicht. Seinem Dafürhalten
nach gebe es keinen ernsthaften Grund, die Einigung rückgängig zu machen. Auch die Gewerkschaften haben
sich auf diese Einigung verlassen; die Veränderung der Lage bringe Enttäuschung.
Abgeordneter Günter Kößl (V) meinte in Richtung SPÖ, seit Juli sei bekannt, dass es eine gesetzliche
Änderung geben muss, um das Gesetz im Bereich Erntehelfer und Saisonarbeiter nicht ad absurdum zu führen.
Die neue Regelung bringe mehr Sicherheit und außerdem werde klargestellt, dass die Quote nicht verändert
wird.
Abgeordnete Helene Partik-Pable (F) hielt die Änderung für notwendig, da sich nunmehr das AMS nicht mehr
mit Werkverträgen befassen muss. Die Bezirksverwaltungsbehörden arbeiten gut und man könne sich
darauf verlassen, dass die Bewilligung nur in berechtigten Fällen erteilt werde.
Bundesminister Martin Bartenstein machte darauf aufmerksam, dass von dieser Änderung nur Personen betroffen
sind, die länger als sechs Monate, jedoch nicht auf Dauer, in Österreich bleiben. Selbständige,
die auf Dauer nach Österreich kommen, benötigen eine Genehmigung als Schlüsselkraft und unterliegen
der Quote. Aus Sicht des Ministeriums, aber auch des AMS müsse ökonomisch vorgegangen werden. In einer
Zeit, in der die Arbeitslosigkeit leicht bzw. die Arbeitslosenrate von ausländischen Arbeitnehmern in Österreich
überproportional steigt, sei es geboten, restriktiv vorzugehen, so der Ressortleiter.
Der Abänderungsantrag von ÖVP und FPÖ trägt zu einer verwaltungsökonomischen Zulassung
von Selbständigen bei. Diesem Anliegen würde die ursprünglich vorgesehene zwingende Einbindung des
Arbeitsmarktservice auch in Fällen, in denen keine Zweifel am Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit
bestehen, zuwider laufen, heißt es in der Antragsbegründung. Hat die Behörde keine Zweifel am Vorliegen
der Selbständigkeit kann sie somit unmittelbar die Aufenthaltsbewilligung erteilen. Umgekehrt gilt, dass bei
klaren Fällen einer Umgehungshandlung (Vorliegen einer Scheinselbständigkeit) auch unmittelbar, d.h.
ohne Befassung des AMS, eine abweisende Entscheidung getroffen werden kann.
Bei der Abstimmung wurden der S- und der G-Zusatzantrag abgelehnt, der Antrag 685/A in der Fassung des Abänderungsantrages
mit Regierungsmehrheit angenommen. |