Gastinger gegen Standortdaten-Registrierung - Sonderministerrat im Dezember
Wien / Luxemburg (bmj) - Weitere Diskussionen rund um die "Vorratsdatenspeicherung" beim
Rat für Justiz und Inneres. Man werde beide Modelle - Regelung über eine Richtlinie oder über einen
Rahmenbeschluss - weiterverfolgen, sagte Justizministerin Karin Gastinger vor Journalisten.
Die britische EU-Präsidentschaft drängt im Lichte der Terroranschläge auf die Londoner U-Bahn im
Juni weiter auf eine Einigung noch in diesem Jahr und schließt auch eine Sonderministerrat im Dezember zu
diesem Thema nicht aus, "wenn es notwendig wäre.
Die EU will künftig Daten über Telefon- und Internet-Verbindungen für eine gewisse Zeit speichern,
vor allem um Terrornetzwerke besser identifizieren und verfolgen zu können. Gespeichert wird dabei nur, wer
wen angerufen bzw. wer wem ein E-Mail geschickt hat, nicht allerdings der Inhalt.
Strittig ist weiter ob die Regelung in Form einer Richtlinie kommt, bei der das Europäische Parlament ein
Mitspracherecht hätte oder als so genannter Rahmenbeschluss, den der Rat , also Justiz- und Innenminister,
die alleine beschließen könnten. Aus österreichischer Sicht sei eine Richtlinie der richtige Weg,
schon wegen der größeren Rechtssicherheit, betonte Gastinger. Wichtig sei jedenfalls, dass der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe, gerade in Hinblick Grundrechte, Datenschutz und Schutz
der Privatsphäre.
Für eine Regelung über eine Rahmenbeschluss plädieren vor allem Deutschland - wobei man sich hier
Bewegung durch die neue Regierung erwartet -, sowie Irland, Tschechien die Slowakei und Slowenien und Dänemark.
Auch der britische Innenminister Charles Clarke, der ursprünglich für eine Entscheidung der Minister
war, zieht mittlerweile eine Richtlinie vor. Clarke hat am Dienstag im EU-Parlament vorgeschlagen, dass auch in
einer Richtlinie mehr Flexibilität eingebaut werden könnte, vor allem um Ländern wie Italien entgegenzukommen,
die schon jetzt länger speichern können.
Der Entwurf der EU-Kommission für eine Richtlinie sieht vor, das die Daten über Telefonverbindungen für
ein Jahr und E-Mail-Daten für ein halbes Jahr gespeichert werden können. Mit diesem Fristen könnte
auch Österreich leben. Clark soll in seinem Gespräch mit dem EP signalisiert haben, dass auch in der
Richtlinie bis zu zwei Jahre vorgesehen werden könnten. Im EP hat man sich bisher eher skeptisch geäußert.
Im Vorschlag für den Rahmenbeschluss des Rates ist von bis zu drei Jahren die Rede. Überlegt werde auch
eine Revisionsklausel in die Richtlinie aufzunehmen, mit der die Regelung nach einigen Jahren auf ihre Relevanz
- auch in Hinblick auf neuere technische Entwicklungen wie Internet-Telefonie zu überprüfen. |