Wien (bmlfuw) - Am Dienstag (11. 10.) wurde im Ministerrat die Vorlage zum
Umweltrechts- anpassungsgesetz 2005 verabschiedet. Im Rahmen des Umweltrechtsanpassungsgesetzes sollen das Immissionsschutzgesetz-Luft
das Emissionszertifikategesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 sowie das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz
geändert werden. Die in dieser Sammelnovelle vorgesehenen Änderungen sind in weiten Bereichen für
die Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben erforderlich. Dies teilt das Lebensministerium mit.
Mit der Novelle des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) werden gemeinschaftsrechtlich vorgesehene Regelungen explizit
in das IG-L aufgenommen. Der bisherige Katalog von Einzelmaßnahmen wie Verkehrsbeschränkungen, Auflagen
für Anlagen, Einschränkungen für das Verbrennen im Freien etc., der den Landeshauptleuten zur Verfügung
steht, wird zu einem umfassenden Programm erweitert, das auch Bewusstseinsbildung, Förderungen etc. enthalten
kann. Für Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft
sind von den Ländern entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffe zu setzen, damit die Zielwerte
ab dem 31. Dezember 2012 nicht überschritten werden. Zur Reduktion der Feinstaubbelastung wird das Wirtschaftsministerium
Maßnahmen im Anlagenrecht setzen. Insbesondere sollen diffuse Staubemissionen von Betriebsanlagen reduziert
werden.
Im Emissionszertifikategesetz (EZG) wird vorgesehen, dass Treibhausgasemissionszertifikate aus Joint Implementation-
und Clean Development Mechanism-Projekten von Unternehmen zur Abdeckung ihrer Emissionen genutzt werden können.
Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit. |