Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005 beschlossen  

erstellt am
12. 10. 05

Wien (bmlfuw) - Am Dienstag (11. 10.) wurde im Ministerrat die Vorlage zum Umweltrechts- anpassungsgesetz 2005 verabschiedet. Im Rahmen des Umweltrechtsanpassungsgesetzes sollen das Immissionsschutzgesetz-Luft das Emissionszertifikategesetz, das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 sowie das Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz geändert werden. Die in dieser Sammelnovelle vorgesehenen Änderungen sind in weiten Bereichen für die Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben erforderlich. Dies teilt das Lebensministerium mit.

Mit der Novelle des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) werden gemeinschaftsrechtlich vorgesehene Regelungen explizit in das IG-L aufgenommen. Der bisherige Katalog von Einzelmaßnahmen wie Verkehrsbeschränkungen, Auflagen für Anlagen, Einschränkungen für das Verbrennen im Freien etc., der den Landeshauptleuten zur Verfügung steht, wird zu einem umfassenden Programm erweitert, das auch Bewusstseinsbildung, Förderungen etc. enthalten kann. Für Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft sind von den Ländern entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffe zu setzen, damit die Zielwerte ab dem 31. Dezember 2012 nicht überschritten werden. Zur Reduktion der Feinstaubbelastung wird das Wirtschaftsministerium Maßnahmen im Anlagenrecht setzen. Insbesondere sollen diffuse Staubemissionen von Betriebsanlagen reduziert werden.

Im Emissionszertifikategesetz (EZG) wird vorgesehen, dass Treibhausgasemissionszertifikate aus Joint Implementation- und Clean Development Mechanism-Projekten von Unternehmen zur Abdeckung ihrer Emissionen genutzt werden können. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit.
     
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