Änderungen im Sozialversicherungsrecht teilweise umstritten  

erstellt am
20. 10. 05

Opposition bedauert Verschlechterungen gegenüber Entwurf
Wien (pk) - Änderungen im Sozialversicherungsrecht standen an der Spitze der Tagesordnung vom Mittwoch (19. 10.), darunter eine außertourliche Erhöhung der Ausgleichszulage.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) zeigte sich mit dem vorliegenden Sozialversicherungs- Änderungsgesetz unzufrieden, obwohl die Grünen, wie er ausdrücklich betonte, die Erhöhung der Ausgleichszulage unterstützten. Man werde das Gesetz daher auch nicht im Bundesrat blockieren, fügte er hinzu. Im Nationalrat werde die Vorlage jedoch abgelehnt, da die zahlreichen positiven Punkte aus dem Begutachtungsentwurf herausgestrichen worden seien. Das Gesetz enthalte darüber hinaus zahlreiche Bestimmungen, über die man noch eingehend diskutieren müsste, sagte Öllinger. Scharf kritisierte er die Neuregelung hinsichtlich der Sozialversicherung bei Praktika, weil diese für junge Menschen ein viel höheres Risiko bringe. Man nehme den jungen Menschen die Kranken- und Pensionsversicherung, und das könne man nicht gut heißen, zumal die Tendenz ohnehin von bezahlten zu unbezahlten Praktika ginge. Hier würden Ältere gegen Junge ausgespielt, hielt der Grüne Sozialsprecher aus seiner Sicht fest.

Abgeordneter NEUGEBAUER (V) bedauerte die ablehnende Haltung der Grünen, zumal die vorliegenden Novellierungen wichtige Maßnahmen brächten. Neugebauer nannte in diesem Zusammenhang insbesondere die Verpflichtung zur Anmeldung bei der Sozialversicherung bei Arbeitsantritt. Man müsse faire Bedingungen für alle schaffen, sagte er, und unterstrich die Erfolge, die bisher durch die Kontrolltätigkeit seit 2002 erzielt werden konnten. So seien in den ersten Monaten dieses Jahres 50.000 ArbeitnehmerInnen geprüft worden, von denen 4.500 vor allem im Gast- und Baugewerbe illegal beschäftigt gewesen seien. Der Testlauf im Burgenland sei notwendig, meinte Neugebauer und zeigte sich zuversichtlich, dass man in Hinkunft weit mehr Gelder von der Wertschöpfung der Schattenwirtschaft - und das seien 22 Mrd. € - dem sozialen Transfernetz zur Verfügung stellen werde können.

Abgeordnete HAIDLMAYR (G) griff die Kritik ihres Klubkollegen Öllinger auf und befürchtete, dass sich die Änderungen bei der Sozialversicherung für PraktikantInnen vor allem für die Ausbildung im Sozialbereich negativ auswirkten. Darüber hinaus seien von dieser Verschlechterung in erster Linie Frauen betroffen, allein in Wien 16.000 Frauen, die über kein Einkommen verfügen. Dieses Potenzial für die Betreuung alter, kranker und behinderter Menschen werde nun aufs Spiel gesetzt. Das vorliegende Gesetz sei daher frauenfeindlich, frauenfeindlich und nochmals frauenfeindlich, so Haidlmayr abschließend.

Abgeordnete SILHAVY (S) kündigte eine Zustimmung seitens der SPÖ an, weil die Menschen die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes dringend benötigten, zufrieden sei sie mit der Novellierung aber keinesfalls. Auch sie äußerte sich enttäuscht darüber, dass viele positive Punkte gegenüber dem Begutachtungsentwurf in der Novelle nicht mehr enthalten sind. So würden die geplanten Abfederungen negativer Auswirkungen durch die Pensionsreform nicht verwirklicht. Auch die Neuregelung der Sozialversicherung für PraktikantInnen fand nicht ihre Zustimmung, da damit die Sozialversicherung lückenhafter werde und man eine Hintertür aufmache, die man durch das Schwarzarbeitsgesetz schließen wolle. Abschließend brachte Silhavy einen Abänderungsantrag der SPÖ ein, in dem sich die Abgeordneten gegen die Ausräumung des Härteausgleichsfonds wenden.

Bundesministerin HAUBNER unterstrich in ihrer Wortmeldung die Verbesserungen durch die vorliegenden Novellierungen. So gebe es für die AusgleichszulagenbezieherInnen nicht nur eine jährliche Erhöhung, sondern im Jahr 2006 auch eine außertourliche Erhöhung. Damit wolle man verhindern, dass MindestpensionistInnen unter die Armutsgrenze fallen. Weiters erwähnte Haubner die Möglichkeit für pflegende Angehörige, die nicht voll aus dem Berufsleben aussteigen, sich begünstigt weiter versichern zu lassen. Die Regelung erfolge nun analog zu den Kindererziehungszeiten. In Zukunft würden in bäuerlichen Familien die Nebentätigkeiten durch die Form des Splittings vermehrt auch auf Frauen übertragen werden können, setzte Haubner die Liste der Neuerungen fort. Bei verjährten Pensionsbeiträgen würde die Jahresfrist fallen, wodurch eine Nachzahlung möglich wäre, was vor allem kleinen Selbständigen zugute komme.

Näher ging Haubner auf die Kritik hinsichtlich der Versicherung für PraktikantInnen ein und stellte fest, dass hier vieles vermischt werde. Bei der Neuregelung ginge es um unentgeltliche Praktika, die von SchülerInnen und StudentInnen geleistet würden. Diese seien ohnehin bei der Krankenversicherung mitversichert, bekämen aber zusätzlich eine verbesserte Unfallversicherung. Die Ministerin betonte, es gehe vor allem darum, adäquate Ausbildungsplätze zu erhalten.

Dass es noch nicht zur Verbesserung der Hinterbliebenenpensionen bei dieser Novelle kommt, verteidigte Haubner mit der Notwendigkeit weiterer vertiefender Gespräche, um eine langfristige und gute Lösung erzielen zu können.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) schloss sich den Ausführungen der Ministerin in Bezug auf die Neuregelung für PraktikantInnen an und betonte abermals die verbesserte Unfallversicherung für die Betroffenen, indem diese nun mit den Berufstätigen gleichgestellt würden. Die Behauptungen der Grünen seien falsch, so Haupt, denn für Personen, die nicht mehr in Ausbildung stünden, würden die Versicherungsbeiträge weiterhin vom AMS bezahlt, und bei bezahlten Praktika sei man ohnehin voll selbst versichert. Die Bestimmung, wonach die Anmeldung bei der Sozialversicherung vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit erfolgen muss, bezeichnete Haupt als einen langjährigen Wunsch der Freiheitlichen. Der Probelauf im Burgenland sei notwendig, um alle Voraussetzungen für ein reibungsloses Funktionieren ab 1.1.2007 gewährleisten zu können. Den Probelauf nur für die Baubranche zu machen, hätte einen zu großen bürokratischen Aufwand erfordert, argumentierte der Redner, außerdem gebe es auch in anderen Branchen, wie im Transportgewerbe oder in der Gastronomie, zahlreiche illegal Beschäftigte.

Abgeordnete STEIBL (V) bezeichnete die Neuerungen als gut und richtig und sozial gerecht. Sie strich besonders die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung für alle pflegenden Angehörigen hervor und sagte, die Anhebung der Ausgleichszulage stelle einen wichtigen Schritt zur Armutsbekämpfung dar. Immerhin würden 188.000 allein stehende Personen davon profitieren.

Abgeordneter RIEPL (S) meinte, nicht alle Änderungen des vorliegenden Sammelgesetzes seien schlecht, vieles fehle aber und vieles könnte besser sein. Ein großes Problem bereite noch immer die Schwarzarbeit, die sich sogar ausweite und sich in neuen Formen zeige. Riepl ortete daher in diesem Bereich einen enormen Handlungsbedarf, fügte jedoch kritisch hinzu, dass Minister Bartenstein die Entwicklung offensichtlich als gegeben ansehe. Er forderte daher Ministerin Haubner auch aus der Sicht der Sozialversicherung auf, einzuschreiten und mahnte die Einhebung der Schulden der ArbeitgeberInnen bei der Gebietskrankenkasse ein, die sich auf 881 Mill. € belaufen.

Abgeordneter WALCH (F) verteidigte die Novelle mit Hinweis auf die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes, die Verbesserung für pflegende Angehörige und die Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit. Man könne eine Kontrolle nur dann entsprechend durchführen, wenn die Meldung bei der Sozialversicherung vor Dienstantritt erfolge, stellte er fest. Das Gesetz bringe daher mehr Schutz für die ArbeitnehmerInnen, aber auch für jene ArbeitgeberInnen, die sich bisher an die gesetzlichen Vorschriften gehalten haben. Abschließend brachte er einen V-F-Abänderungsantrag ein, durch den SchülerInnen während einer individuellen außerschulischen Berufsorientierung in ihrem jeweils vorletzten Pflichtschuljahr in die Unfallversicherung einbezogen werden.

Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) meinte in Richtung der Grünen, ihre Hauptaufgabe sei es, Dinge so darzustellen, wie sie sind. Was bei den Praktikanten gemacht wurde, nannte er eine "abenteuerliche Undifferenziertheit". Es stimme nämlich nicht, dass die Praktikanten sozialversicherungsmäßig nicht abgedeckt sind, denn sie sind unfallversichert. Da es sich um einen Ausbildungsvorgang handelt, sei die Versicherungspflicht gegeben, weil die Praktikanten entweder bei den Eltern oder beim Partner mitversichert sind. Daher handle es sich um keine Verschlechterung.

Abgeordnete CSÖRGITS (S) erinnerte daran, dass bereits im Jahre 1998 von der damaligen Sozialministerin Hostasch ein Gesetzesvorschlag zum Thema Bekämpfung der Schwarzarbeit im Hohen Haus eingebracht worden ist. Damals sei die ÖVP gegen diese Vorlage gewesen. Für sie zeigt sich, dass die ÖVP kein besonderes Interesse daran hat, Schwarzunternehmertum in diesem Lande zu bekämpfen. Zudem sollte Schwarzunternehmertum nicht nur in einem Bundesland, dem Burgenland, bekämpft werden, sondern in allen Ländern.

Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) fand es "kühn" von ihrer Vorrednerin und deren KollegInnen, der Bundesregierung eine verfehlte Sozialpolitik vorzuwerfen. Jahrzehnte lang habe es eine SPÖ-dominierte Sozialpolitik gegeben, die SozialministerInnen der SPÖ hätten es nie der Mühe wert gefunden, Kindererziehung und –pflege als Leistung anzuerkennen. Genau diese Politik der Sozialdemokraten habe dazu geführt, dass heute Frauen von der Mindestrente leben müssen; über 154.000 Frauen haben die "Erblast der ehemaligen SPÖ-Sozialpolitik" zu ertragen, so Achleitner.

Abgeordneter Dr. FASSLABEND (V) betonte, mit der Vorlage werde nicht nur der Sozialstaat ausgebaut, sondern er werde auch auf rechtlich einwandfreie und realistische Grundlagen gestellt. Seit Jahrzehnten habe man versucht, eine Lösung hinsichtlich der Anmeldung zu finden, aber dies sei nie gelungen. Der Entwurf von Hostasch sei zwar im Parlament gewesen, räumte der Redner ein, aber "das ganze Haus" sei dagegen gewesen, weil vorgesehen war, dass die Kontrollorgane bei einer einfachen Schwarzarbeit die Möglichkeit gehabt hätten, "bis ins Schlafzimmer" zu gehen.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S): Seit fünf Jahren rollt eine Belastungslawine über das Land, und die Ministerin spreche in der Aktuellen Stunde von "fairen" Pensionsregelungen. Die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung, vor allem die Mehrheit der Frauen spürte die Belastungen. Dass die Freiheitlichen "hochnervös" sind, sehe man an der Aktuellen Stunde, denn man möchte etwas herbeireden, was längst nicht der Fall sei. Die Mandatarin sprach auch jene Bereiche an, die in der ursprünglichen Vorlagenfassung enthalten waren und leichte Verbesserungen für Frauen gebracht hätten, die habe aber Grasser herausgestrichen, und die Ministerin sage, man müsse prüfen, ob das verfassungskonform sei. Dabei gehe es um 500 Frauen, die vor 1956 Mehrlingsgeburten hatten; das koste laut Heinisch-Hosek nicht mehr als ein "Männer-Ratgeber".

Staatssekretär DOLINSCHEK fragte im Zusammenhang mit der Praktikantenregelung, warum seit 1991 die Sozialversicherungsanstalten die bestehende gesetzliche Regelung nicht vollziehen. Auch das Hanusch-Krankenhaus - Träger ist die Wiener Gebietskrankenkasse - habe keine Beiträge bezahlt; mit der neuen Regelung seien die Praktikanten, die sonst nur mitversichert sind, unfallversichert. Dem angesprochenen Personenkreis gehe es in erster Linie darum, dass er auch seine Tätigkeit als Praktikant ausüben kann. Pensionsversicherungszeiten könne man überall dort erreichen, wo man ein Gehalt dafür bekommt. Zur Schwerarbeiter-Regelung teilte das Regierungsmitglied mit, man beabsichtige, auch jene Menschen, die behindert sind und zumindest die Pflegestufe 3 haben, in diese Regelung einzubeziehen. Die Kriterien für die Schwerarbeiter-Regelung seien mit den Sozialpartnern erstellt worden. Nun gehe es darum, was mit zurückliegenden Zeiten passieren soll. Man werde eine Regelung schaffen, damit alle schwer arbeitenden Menschen in Österreich früher und mit geringeren Abschlägen in Pension gehen können, unterstrich Dolinschek.

Abgeordnete Mag. SCHEUCHER-PICHLER (V) betonte, die Regierung habe für die Frauen in der Sozial- und Familienpolitik wichtige Akzente gesetzt. Sie glaubte nicht, dass es den Frauen etwas bringt, wenn ständig ihre Situation schlecht geredet wird. Was man brauche, sei mehr partnerschaftliches Miteinander, denn man könne nicht alles per Gesetz beschließen. Gute Rahmenbedingungen wurden geschaffen, aber man brauche ein Umdenken und mehr Sensibilität in der Gesellschaft. Auch heute werden wichtige Maßnahmen für die Frauen beschlossen. Gerade die Möglichkeit der freiwilligen Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger sei ein wichtige Aspekt für Frauen, denn zu 98 % seien es Frauen, die in den Familien Kranke, Alte und beeinträchtigte Kinder betreuen.

Abgeordneter Dr. LEUTNER (S) bezog sich in seiner Wortmeldung auf die Inseratenkampagne, die unter dem Titel "Faire Pensionsanpassung" verkauft wird. Hätte man eine 1.500 €-Pension vom Jahr 2000, netto 1.215 €, der Inflation angepasst und einen Wertausgleich vorgesehen, wie es von der Regierung versprochen wurde, dann wäre die Pension im Jahr 2006 um 92 € höher; laut Leutner bedeutet das, dass im Vergleich zum Jahr 2000 ein 1.500 €-Pensionist monatlich mehr als 90 € verliert. Deshalb könne man nicht sagen, der Lebensstandard der Pensionisten sei gestiegen, er sei vielmehr gesunken.

Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V) sah die Maßnahme, dass pflegende Angehörige eine bessere Selbstversicherungsmöglichkeit haben sollen, als wichtig an, denn 80 % aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt. Im Zusammenhang mit dem Gentechnikgesetz, das heute auch auf der Tagesordnung steht, wies er darauf hin, dass die Versprechen der Mediziner, Behinderungen aus der Welt zu schaffen, immer Fiktion bleiben würden, denn nur 1 % aller Behinderungen könne vorgeburtlich festgestellt werden. Das Risiko bei der Geburt, eine gesundheitliche Schädigung davonzutragen, sei weitaus größer. Wer glücklich ist und ein glückliches Leben führt, das könne kein Mediziner und kein Therapeut entscheiden, sondern letztendlich nur jeder für sich selbst, so Huainigg.

Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) meinte, die Regierungsparteien wollten nicht sehen, dass in Österreich über 1 Million Menschen armutsgefährdet sind, dass 400.000 Menschen akut in Armut leben, die Zahl der Privatkonkurse in einem erschreckenden Ausmaß steigt und auch die Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren enorm zunimmt. Auch die Pensionen seien in den letzten Jahren unter der Inflationsrate angehoben worden. Daher sei die Anhebung der Ausgleichszulagenrichtsätze "überfällig". In einem Entschließungsantrag wird die Gewährung eines bundeseinheitlichen Heizkostenzuschusses gefordert.

Abgeordneter DONABAUER (V) wies darauf hin, dass es in Österreich eine sehr gute Sozialpolitik gebe, nur dürfe man die Sozialpolitik nicht an dem Einzelfall messen, sondern man müsse die globalen Zusammenhänge sehen. Von der Regierungsparteien werde auf Tatsachen verwiesen und nicht "Weihrauch versprüht". In der Familienpolitik sei Österreich europaweit herzeigbar, das von der Opposition bejammerte Pensionsgesetz sei gut und Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden getroffen, so habe Niederösterreich in den letzten 15 Jahren zusätzlich 90.000 Arbeitsplätze geschaffen, während in Wien über 20.000 verloren gegangen sind. Ein von ihm eingebrachter Entschließungsantrag beinhaltet die Erarbeitung von weiteren sozialen Verbesserungen durch eine Arbeitsgruppe.

Abgeordneter KECK (S) wies darauf hin, dass die Frauen aus der Schwerarbeiter-Regelung ausgeschlossen sind. Haben sie im Erwerbsfall Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Phasen mit Krankengeld, dann hätten sie auch im veränderten Gesetz keine Chance auf eine Schwerarbeiter-Pension mit 55. Wieder sei die Ministerin umgefallen, wieder habe sie die, zu deren Schutz sie arbeiten sollte, im "Regen stehen gelassen". Auch das sei nichts Neues, denn bis heute sei sie eine sozial ausgeglichene und gerechte Definition von Schwerarbeit schuldig geblieben. Sein Entschließungsantrag betraf die Anrechnung von neutralen Zeiten für die Erziehung erheblich behinderter Kinder als Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung.

Abgeordnete MIKESCH (V) brachte einen Abänderungsantrag mit redaktionellen Änderungen ein. Zu den Anmeldefristen meinte die Abgeordnete, die UnternehmerInnen arbeiten mit großem persönlichen Einsatz und haben mit Schwarzarbeit nichts zu tun. Der Probebetrieb sei für die Kleinst- und Kleinunternehmen sehr wichtig, denn eine laufende Evaluierung zeige auf, wie diese neue Anmeldepflicht umsetzbar wird. 86 % aller Unternehmungen beschäftigen weniger als 10 Mitarbeiter, und gerade bei diesen Unternehmungen sei die Lohnverrechnung und die An- und Abmeldung ausgelagert. Zudem wechselt derzeit pro Jahr 1 Millionen Menschen ihren Arbeitsplatz, das ist mehr als ein Drittel aller Beschäftigten.

Abgeordneter WÖGINGER (V) hob in seiner Rede hervor, dass in Hinkunft Zivil- und Präsenzdiener samt ihren Angehörigen von der E-Card-Gebühr befreit sind, und wies auf die Möglichkeit der günstigen Selbstversicherung für pflegende Angehörige hin. Eine günstige Versicherung für die Pensionsversicherung wird in der Form geschaffen, dass der Bund den Dienstgeberanteil entrichtet. Die monatliche Beitragsgrundlage beträgt 1.350 €.

Abgeordnete RIENER (V) sprach die Verbesserungen des Gesetzes an und hob u.a. die Selbstversicherung für pflegende Angehörige und die Nachentrichtung verjährter Beiträge zur Pensionsversicherung, die Befreiung von Zivildienern von der E-Card-Gebühr und die Anhebung der Ausgleichszulage für Alleinstehende hervor. Durch Halbwahrheiten seitens der SPÖ werden die Menschen verunsichert, denn in der von der SPÖ angestellten Vergleichsrechnung finde man nicht die Beihilfen der Länder, die einen gewissen Lebensstandard sichern sollen.

Abgeordneter Ing. WINKLER (V) unterstrich die Bedeutung der Selbstversicherung für die Pflege naher Angehöriger und ersuchte um Zustimmung zu der Vorlage, trügen sie doch zur Verbesserung des Sozialstaates bei.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage teils einstimmig, teils mit Mehrheit verabschiedet. Die Abänderungsanträge der Regierungsparteien wurden angenommen, die Abänderungsanträge der Sozialdemokraten blieben in der Minderheit.

Die Ausschussentschließungen fanden mehrheitliche Billigung.

Der Entschließungsantrag der Regierungsparteien (Erarbeitung weiterer Verbesserungen durch eine Arbeitsgruppe) wurde beschlossen, die Entschließungsanträge der SPÖ (Heizkostenzuschuss; Anrechnung von neutralen Zeiten für die Erziehung erheblich behinderter Kinder) wurden abgelehnt.

In dritter Lesung erfolgte die Verabschiedung der Vorlage mit Mehrheit.
     
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