Opposition bedauert Verschlechterungen gegenüber Entwurf
Wien (pk) - Änderungen im Sozialversicherungsrecht standen an der Spitze der Tagesordnung
vom Mittwoch (19. 10.), darunter eine außertourliche Erhöhung der Ausgleichszulage.
Abgeordneter ÖLLINGER (G) zeigte sich mit dem vorliegenden Sozialversicherungs- Änderungsgesetz unzufrieden,
obwohl die Grünen, wie er ausdrücklich betonte, die Erhöhung der Ausgleichszulage unterstützten.
Man werde das Gesetz daher auch nicht im Bundesrat blockieren, fügte er hinzu. Im Nationalrat werde die Vorlage
jedoch abgelehnt, da die zahlreichen positiven Punkte aus dem Begutachtungsentwurf herausgestrichen worden seien.
Das Gesetz enthalte darüber hinaus zahlreiche Bestimmungen, über die man noch eingehend diskutieren müsste,
sagte Öllinger. Scharf kritisierte er die Neuregelung hinsichtlich der Sozialversicherung bei Praktika, weil
diese für junge Menschen ein viel höheres Risiko bringe. Man nehme den jungen Menschen die Kranken- und
Pensionsversicherung, und das könne man nicht gut heißen, zumal die Tendenz ohnehin von bezahlten zu
unbezahlten Praktika ginge. Hier würden Ältere gegen Junge ausgespielt, hielt der Grüne Sozialsprecher
aus seiner Sicht fest.
Abgeordneter NEUGEBAUER (V) bedauerte die ablehnende Haltung der Grünen, zumal die vorliegenden Novellierungen
wichtige Maßnahmen brächten. Neugebauer nannte in diesem Zusammenhang insbesondere die Verpflichtung
zur Anmeldung bei der Sozialversicherung bei Arbeitsantritt. Man müsse faire Bedingungen für alle schaffen,
sagte er, und unterstrich die Erfolge, die bisher durch die Kontrolltätigkeit seit 2002 erzielt werden konnten.
So seien in den ersten Monaten dieses Jahres 50.000 ArbeitnehmerInnen geprüft worden, von denen 4.500 vor
allem im Gast- und Baugewerbe illegal beschäftigt gewesen seien. Der Testlauf im Burgenland sei notwendig,
meinte Neugebauer und zeigte sich zuversichtlich, dass man in Hinkunft weit mehr Gelder von der Wertschöpfung
der Schattenwirtschaft - und das seien 22 Mrd. - dem sozialen Transfernetz zur Verfügung stellen werde können.
Abgeordnete HAIDLMAYR (G) griff die Kritik ihres Klubkollegen Öllinger auf und befürchtete, dass sich
die Änderungen bei der Sozialversicherung für PraktikantInnen vor allem für die Ausbildung im Sozialbereich
negativ auswirkten. Darüber hinaus seien von dieser Verschlechterung in erster Linie Frauen betroffen, allein
in Wien 16.000 Frauen, die über kein Einkommen verfügen. Dieses Potenzial für die Betreuung alter,
kranker und behinderter Menschen werde nun aufs Spiel gesetzt. Das vorliegende Gesetz sei daher frauenfeindlich,
frauenfeindlich und nochmals frauenfeindlich, so Haidlmayr abschließend.
Abgeordnete SILHAVY (S) kündigte eine Zustimmung seitens der SPÖ an, weil die Menschen die Erhöhung
des Ausgleichszulagenrichtsatzes dringend benötigten, zufrieden sei sie mit der Novellierung aber keinesfalls.
Auch sie äußerte sich enttäuscht darüber, dass viele positive Punkte gegenüber dem Begutachtungsentwurf
in der Novelle nicht mehr enthalten sind. So würden die geplanten Abfederungen negativer Auswirkungen durch
die Pensionsreform nicht verwirklicht. Auch die Neuregelung der Sozialversicherung für PraktikantInnen fand
nicht ihre Zustimmung, da damit die Sozialversicherung lückenhafter werde und man eine Hintertür aufmache,
die man durch das Schwarzarbeitsgesetz schließen wolle. Abschließend brachte Silhavy einen Abänderungsantrag
der SPÖ ein, in dem sich die Abgeordneten gegen die Ausräumung des Härteausgleichsfonds wenden.
Bundesministerin HAUBNER unterstrich in ihrer Wortmeldung die Verbesserungen durch die vorliegenden Novellierungen.
So gebe es für die AusgleichszulagenbezieherInnen nicht nur eine jährliche Erhöhung, sondern im
Jahr 2006 auch eine außertourliche Erhöhung. Damit wolle man verhindern, dass MindestpensionistInnen
unter die Armutsgrenze fallen. Weiters erwähnte Haubner die Möglichkeit für pflegende Angehörige,
die nicht voll aus dem Berufsleben aussteigen, sich begünstigt weiter versichern zu lassen. Die Regelung erfolge
nun analog zu den Kindererziehungszeiten. In Zukunft würden in bäuerlichen Familien die Nebentätigkeiten
durch die Form des Splittings vermehrt auch auf Frauen übertragen werden können, setzte Haubner die Liste
der Neuerungen fort. Bei verjährten Pensionsbeiträgen würde die Jahresfrist fallen, wodurch eine
Nachzahlung möglich wäre, was vor allem kleinen Selbständigen zugute komme.
Näher ging Haubner auf die Kritik hinsichtlich der Versicherung für PraktikantInnen ein und stellte fest,
dass hier vieles vermischt werde. Bei der Neuregelung ginge es um unentgeltliche Praktika, die von SchülerInnen
und StudentInnen geleistet würden. Diese seien ohnehin bei der Krankenversicherung mitversichert, bekämen
aber zusätzlich eine verbesserte Unfallversicherung. Die Ministerin betonte, es gehe vor allem darum, adäquate
Ausbildungsplätze zu erhalten.
Dass es noch nicht zur Verbesserung der Hinterbliebenenpensionen bei dieser Novelle kommt, verteidigte Haubner
mit der Notwendigkeit weiterer vertiefender Gespräche, um eine langfristige und gute Lösung erzielen
zu können.
Abgeordneter Mag. HAUPT (F) schloss sich den Ausführungen der Ministerin in Bezug auf die Neuregelung für
PraktikantInnen an und betonte abermals die verbesserte Unfallversicherung für die Betroffenen, indem diese
nun mit den Berufstätigen gleichgestellt würden. Die Behauptungen der Grünen seien falsch, so Haupt,
denn für Personen, die nicht mehr in Ausbildung stünden, würden die Versicherungsbeiträge weiterhin
vom AMS bezahlt, und bei bezahlten Praktika sei man ohnehin voll selbst versichert. Die Bestimmung, wonach die
Anmeldung bei der Sozialversicherung vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit erfolgen muss, bezeichnete Haupt
als einen langjährigen Wunsch der Freiheitlichen. Der Probelauf im Burgenland sei notwendig, um alle Voraussetzungen
für ein reibungsloses Funktionieren ab 1.1.2007 gewährleisten zu können. Den Probelauf nur für
die Baubranche zu machen, hätte einen zu großen bürokratischen Aufwand erfordert, argumentierte
der Redner, außerdem gebe es auch in anderen Branchen, wie im Transportgewerbe oder in der Gastronomie, zahlreiche
illegal Beschäftigte.
Abgeordnete STEIBL (V) bezeichnete die Neuerungen als gut und richtig und sozial gerecht. Sie strich besonders
die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung für alle pflegenden Angehörigen hervor und
sagte, die Anhebung der Ausgleichszulage stelle einen wichtigen Schritt zur Armutsbekämpfung dar. Immerhin
würden 188.000 allein stehende Personen davon profitieren.
Abgeordneter RIEPL (S) meinte, nicht alle Änderungen des vorliegenden Sammelgesetzes seien schlecht, vieles
fehle aber und vieles könnte besser sein. Ein großes Problem bereite noch immer die Schwarzarbeit, die
sich sogar ausweite und sich in neuen Formen zeige. Riepl ortete daher in diesem Bereich einen enormen Handlungsbedarf,
fügte jedoch kritisch hinzu, dass Minister Bartenstein die Entwicklung offensichtlich als gegeben ansehe.
Er forderte daher Ministerin Haubner auch aus der Sicht der Sozialversicherung auf, einzuschreiten und mahnte die
Einhebung der Schulden der ArbeitgeberInnen bei der Gebietskrankenkasse ein, die sich auf 881 Mill. belaufen.
Abgeordneter WALCH (F) verteidigte die Novelle mit Hinweis auf die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes,
die Verbesserung für pflegende Angehörige und die Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit. Man könne
eine Kontrolle nur dann entsprechend durchführen, wenn die Meldung bei der Sozialversicherung vor Dienstantritt
erfolge, stellte er fest. Das Gesetz bringe daher mehr Schutz für die ArbeitnehmerInnen, aber auch für
jene ArbeitgeberInnen, die sich bisher an die gesetzlichen Vorschriften gehalten haben. Abschließend brachte
er einen V-F-Abänderungsantrag ein, durch den SchülerInnen während einer individuellen außerschulischen
Berufsorientierung in ihrem jeweils vorletzten Pflichtschuljahr in die Unfallversicherung einbezogen werden.
Abgeordneter Dr. MITTERLEHNER (V) meinte in Richtung der Grünen, ihre Hauptaufgabe sei es, Dinge so darzustellen,
wie sie sind. Was bei den Praktikanten gemacht wurde, nannte er eine "abenteuerliche Undifferenziertheit".
Es stimme nämlich nicht, dass die Praktikanten sozialversicherungsmäßig nicht abgedeckt sind, denn
sie sind unfallversichert. Da es sich um einen Ausbildungsvorgang handelt, sei die Versicherungspflicht gegeben,
weil die Praktikanten entweder bei den Eltern oder beim Partner mitversichert sind. Daher handle es sich um keine
Verschlechterung.
Abgeordnete CSÖRGITS (S) erinnerte daran, dass bereits im Jahre 1998 von der damaligen Sozialministerin Hostasch
ein Gesetzesvorschlag zum Thema Bekämpfung der Schwarzarbeit im Hohen Haus eingebracht worden ist. Damals
sei die ÖVP gegen diese Vorlage gewesen. Für sie zeigt sich, dass die ÖVP kein besonderes Interesse
daran hat, Schwarzunternehmertum in diesem Lande zu bekämpfen. Zudem sollte Schwarzunternehmertum nicht nur
in einem Bundesland, dem Burgenland, bekämpft werden, sondern in allen Ländern.
Abgeordnete DI ACHLEITNER (F) fand es "kühn" von ihrer Vorrednerin und deren KollegInnen, der Bundesregierung
eine verfehlte Sozialpolitik vorzuwerfen. Jahrzehnte lang habe es eine SPÖ-dominierte Sozialpolitik gegeben,
die SozialministerInnen der SPÖ hätten es nie der Mühe wert gefunden, Kindererziehung und pflege
als Leistung anzuerkennen. Genau diese Politik der Sozialdemokraten habe dazu geführt, dass heute Frauen von
der Mindestrente leben müssen; über 154.000 Frauen haben die "Erblast der ehemaligen SPÖ-Sozialpolitik"
zu ertragen, so Achleitner.
Abgeordneter Dr. FASSLABEND (V) betonte, mit der Vorlage werde nicht nur der Sozialstaat ausgebaut, sondern er
werde auch auf rechtlich einwandfreie und realistische Grundlagen gestellt. Seit Jahrzehnten habe man versucht,
eine Lösung hinsichtlich der Anmeldung zu finden, aber dies sei nie gelungen. Der Entwurf von Hostasch sei
zwar im Parlament gewesen, räumte der Redner ein, aber "das ganze Haus" sei dagegen gewesen, weil
vorgesehen war, dass die Kontrollorgane bei einer einfachen Schwarzarbeit die Möglichkeit gehabt hätten,
"bis ins Schlafzimmer" zu gehen.
Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (S): Seit fünf Jahren rollt eine Belastungslawine über das Land, und die Ministerin
spreche in der Aktuellen Stunde von "fairen" Pensionsregelungen. Die Mehrheit der österreichischen
Bevölkerung, vor allem die Mehrheit der Frauen spürte die Belastungen. Dass die Freiheitlichen "hochnervös"
sind, sehe man an der Aktuellen Stunde, denn man möchte etwas herbeireden, was längst nicht der Fall
sei. Die Mandatarin sprach auch jene Bereiche an, die in der ursprünglichen Vorlagenfassung enthalten waren
und leichte Verbesserungen für Frauen gebracht hätten, die habe aber Grasser herausgestrichen, und die
Ministerin sage, man müsse prüfen, ob das verfassungskonform sei. Dabei gehe es um 500 Frauen, die vor
1956 Mehrlingsgeburten hatten; das koste laut Heinisch-Hosek nicht mehr als ein "Männer-Ratgeber".
Staatssekretär DOLINSCHEK fragte im Zusammenhang mit der Praktikantenregelung, warum seit 1991 die Sozialversicherungsanstalten
die bestehende gesetzliche Regelung nicht vollziehen. Auch das Hanusch-Krankenhaus - Träger ist die Wiener
Gebietskrankenkasse - habe keine Beiträge bezahlt; mit der neuen Regelung seien die Praktikanten, die sonst
nur mitversichert sind, unfallversichert. Dem angesprochenen Personenkreis gehe es in erster Linie darum, dass
er auch seine Tätigkeit als Praktikant ausüben kann. Pensionsversicherungszeiten könne man überall
dort erreichen, wo man ein Gehalt dafür bekommt. Zur Schwerarbeiter-Regelung teilte das Regierungsmitglied
mit, man beabsichtige, auch jene Menschen, die behindert sind und zumindest die Pflegestufe 3 haben, in diese Regelung
einzubeziehen. Die Kriterien für die Schwerarbeiter-Regelung seien mit den Sozialpartnern erstellt worden.
Nun gehe es darum, was mit zurückliegenden Zeiten passieren soll. Man werde eine Regelung schaffen, damit
alle schwer arbeitenden Menschen in Österreich früher und mit geringeren Abschlägen in Pension gehen
können, unterstrich Dolinschek.
Abgeordnete Mag. SCHEUCHER-PICHLER (V) betonte, die Regierung habe für die Frauen in der Sozial- und Familienpolitik
wichtige Akzente gesetzt. Sie glaubte nicht, dass es den Frauen etwas bringt, wenn ständig ihre Situation
schlecht geredet wird. Was man brauche, sei mehr partnerschaftliches Miteinander, denn man könne nicht alles
per Gesetz beschließen. Gute Rahmenbedingungen wurden geschaffen, aber man brauche ein Umdenken und mehr
Sensibilität in der Gesellschaft. Auch heute werden wichtige Maßnahmen für die Frauen beschlossen.
Gerade die Möglichkeit der freiwilligen Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
sei ein wichtige Aspekt für Frauen, denn zu 98 % seien es Frauen, die in den Familien Kranke, Alte und beeinträchtigte
Kinder betreuen.
Abgeordneter Dr. LEUTNER (S) bezog sich in seiner Wortmeldung auf die Inseratenkampagne, die unter dem Titel "Faire
Pensionsanpassung" verkauft wird. Hätte man eine 1.500 -Pension vom Jahr 2000, netto 1.215 , der Inflation
angepasst und einen Wertausgleich vorgesehen, wie es von der Regierung versprochen wurde, dann wäre die Pension
im Jahr 2006 um 92 höher; laut Leutner bedeutet das, dass im Vergleich zum Jahr 2000 ein 1.500 -Pensionist
monatlich mehr als 90 verliert. Deshalb könne man nicht sagen, der Lebensstandard der Pensionisten sei gestiegen,
er sei vielmehr gesunken.
Abgeordneter Dr. HUAINIGG (V) sah die Maßnahme, dass pflegende Angehörige eine bessere Selbstversicherungsmöglichkeit
haben sollen, als wichtig an, denn 80 % aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt. Im Zusammenhang
mit dem Gentechnikgesetz, das heute auch auf der Tagesordnung steht, wies er darauf hin, dass die Versprechen der
Mediziner, Behinderungen aus der Welt zu schaffen, immer Fiktion bleiben würden, denn nur 1 % aller Behinderungen
könne vorgeburtlich festgestellt werden. Das Risiko bei der Geburt, eine gesundheitliche Schädigung davonzutragen,
sei weitaus größer. Wer glücklich ist und ein glückliches Leben führt, das könne
kein Mediziner und kein Therapeut entscheiden, sondern letztendlich nur jeder für sich selbst, so Huainigg.
Abgeordnete KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) meinte, die Regierungsparteien wollten nicht sehen, dass in Österreich
über 1 Million Menschen armutsgefährdet sind, dass 400.000 Menschen akut in Armut leben, die Zahl der
Privatkonkurse in einem erschreckenden Ausmaß steigt und auch die Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren
enorm zunimmt. Auch die Pensionen seien in den letzten Jahren unter der Inflationsrate angehoben worden. Daher
sei die Anhebung der Ausgleichszulagenrichtsätze "überfällig". In einem Entschließungsantrag
wird die Gewährung eines bundeseinheitlichen Heizkostenzuschusses gefordert.
Abgeordneter DONABAUER (V) wies darauf hin, dass es in Österreich eine sehr gute Sozialpolitik gebe, nur dürfe
man die Sozialpolitik nicht an dem Einzelfall messen, sondern man müsse die globalen Zusammenhänge sehen.
Von der Regierungsparteien werde auf Tatsachen verwiesen und nicht "Weihrauch versprüht". In der
Familienpolitik sei Österreich europaweit herzeigbar, das von der Opposition bejammerte Pensionsgesetz sei
gut und Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden getroffen, so habe Niederösterreich
in den letzten 15 Jahren zusätzlich 90.000 Arbeitsplätze geschaffen, während in Wien über 20.000
verloren gegangen sind. Ein von ihm eingebrachter Entschließungsantrag beinhaltet die Erarbeitung von weiteren
sozialen Verbesserungen durch eine Arbeitsgruppe.
Abgeordneter KECK (S) wies darauf hin, dass die Frauen aus der Schwerarbeiter-Regelung ausgeschlossen sind. Haben
sie im Erwerbsfall Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Phasen mit Krankengeld, dann hätten sie auch im veränderten
Gesetz keine Chance auf eine Schwerarbeiter-Pension mit 55. Wieder sei die Ministerin umgefallen, wieder habe sie
die, zu deren Schutz sie arbeiten sollte, im "Regen stehen gelassen". Auch das sei nichts Neues, denn
bis heute sei sie eine sozial ausgeglichene und gerechte Definition von Schwerarbeit schuldig geblieben. Sein Entschließungsantrag
betraf die Anrechnung von neutralen Zeiten für die Erziehung erheblich behinderter Kinder als Ersatzzeiten
in der Pensionsversicherung.
Abgeordnete MIKESCH (V) brachte einen Abänderungsantrag mit redaktionellen Änderungen ein. Zu den Anmeldefristen
meinte die Abgeordnete, die UnternehmerInnen arbeiten mit großem persönlichen Einsatz und haben mit
Schwarzarbeit nichts zu tun. Der Probebetrieb sei für die Kleinst- und Kleinunternehmen sehr wichtig, denn
eine laufende Evaluierung zeige auf, wie diese neue Anmeldepflicht umsetzbar wird. 86 % aller Unternehmungen beschäftigen
weniger als 10 Mitarbeiter, und gerade bei diesen Unternehmungen sei die Lohnverrechnung und die An- und Abmeldung
ausgelagert. Zudem wechselt derzeit pro Jahr 1 Millionen Menschen ihren Arbeitsplatz, das ist mehr als ein Drittel
aller Beschäftigten.
Abgeordneter WÖGINGER (V) hob in seiner Rede hervor, dass in Hinkunft Zivil- und Präsenzdiener samt ihren
Angehörigen von der E-Card-Gebühr befreit sind, und wies auf die Möglichkeit der günstigen
Selbstversicherung für pflegende Angehörige hin. Eine günstige Versicherung für die Pensionsversicherung
wird in der Form geschaffen, dass der Bund den Dienstgeberanteil entrichtet. Die monatliche Beitragsgrundlage beträgt
1.350 .
Abgeordnete RIENER (V) sprach die Verbesserungen des Gesetzes an und hob u.a. die Selbstversicherung für pflegende
Angehörige und die Nachentrichtung verjährter Beiträge zur Pensionsversicherung, die Befreiung von
Zivildienern von der E-Card-Gebühr und die Anhebung der Ausgleichszulage für Alleinstehende hervor. Durch
Halbwahrheiten seitens der SPÖ werden die Menschen verunsichert, denn in der von der SPÖ angestellten
Vergleichsrechnung finde man nicht die Beihilfen der Länder, die einen gewissen Lebensstandard sichern sollen.
Abgeordneter Ing. WINKLER (V) unterstrich die Bedeutung der Selbstversicherung für die Pflege naher Angehöriger
und ersuchte um Zustimmung zu der Vorlage, trügen sie doch zur Verbesserung des Sozialstaates bei.
Bei der Abstimmung wurde die Vorlage teils einstimmig, teils mit Mehrheit verabschiedet. Die Abänderungsanträge
der Regierungsparteien wurden angenommen, die Abänderungsanträge der Sozialdemokraten blieben in der
Minderheit.
Die Ausschussentschließungen fanden mehrheitliche Billigung.
Der Entschließungsantrag der Regierungsparteien (Erarbeitung weiterer Verbesserungen durch eine Arbeitsgruppe)
wurde beschlossen, die Entschließungsanträge der SPÖ (Heizkostenzuschuss; Anrechnung von neutralen
Zeiten für die Erziehung erheblich behinderter Kinder) wurden abgelehnt.
In dritter Lesung erfolgte die Verabschiedung der Vorlage mit Mehrheit. |